Emissionshandel: Bundesrepublik ruft Europäisches Gericht an
Die Bundesregierung hat beim Europaeischen Gericht in Luxemburg ihre angekündigte Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Dabei geht es um eine Klausel im deutschen Gesetz über die Zuteilung von Emissionszertifikaten, mit der die Bundesregierung Überallokation und Missbrauch verhindern will.
29.09.2004
Deutschland hat alle erforderlichen Maßnahmen für einen pünktlichen Start des Emissionshandels am 1.1.2005 ergriffen. Alle erforderlichen Gesetze und Verordnungen sind verabschiedet und in Kraft getreten, die Emissionshandelsstelle wurde eingerichtet, das Antragsverfahren ist angelaufen und wird in den nächsten Wochen abgeschlossen.
Mit ihrer Entscheidung vom 7. Juli 2004 zum deutschen Allokationsplan gab die EU-Kommission grünes Licht für die Ausgabe von Emissionszertifikaten. Sie beanstandete jedoch aus grundsätzlichen Erwägungen sogenannte „ex-post-Regelungen“, die der deutsche Gesetzgeber zur Vermeidung von Überallokation und Missbrauch im Zuteilungsgesetz (ZuG) eingeführt hatte.
Die Bundesregierung betont ihr Interesse an einer Lösung des Konflikts auf dem Verhandlungswege. Notwendige Gespräche wurden bereits aufgenommen, konnten aber innerhalb der engen Klagefrist, die am 22. September 2004 abläuft, nicht abgeschlossen werden.
Die Bundesregierung will erreichen, dass sie im Falle von Überallokation und Missbrauch überschüssige Zertifikate einziehen kann. Es geht ihr nicht um eine nachträgliche Ausgabe von zusätzlichen Zertifikaten. Deutschland hat durch Gesetz geregelt, dass die Obergrenze von 495 Mio. Tonnen CO2 nicht überschritten werden kann.
Quelle: UD
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