Klimarahmenkonvention und Kyoto-Protokoll umgesetzt
Deutschland hat seinen nationalen Bericht über die Berechnung seines Treibhausgas-Ausstoßes für das Jahr 2003 vorgelegt. Als Unterzeichnerstaat der Klimarahmen-Konvention der Vereinten Nationen (UN FCCC) und des Kyoto-Protokolls ist Deutschland verpflichtet, über seinen Ausstoß an Treibhausgasen zu berichten.
18.09.2003
Der NIR ist wichtiger Bestandteil der internationalen Berichterstattung über den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase. Die darin enthaltenen Informationen werden nach der Veröffentlichung durch internationale Experten - eingesetzt durch das Sekretariat der Klimarahmenkonvention - auf Anforderungskonformität und Nachvollziehbarkeit überprüft. Eine von diesen Fachleuten akzeptierte Berichterstattung ist wesentliche Voraussetzung um die laut Kyoto-Protokoll ermöglichten flexiblen ökonomischen Instrumente (wie zum Beispiel Emissionshandel) zur Minderung der Treibhausgasemissionen anzuwenden.
Mit dem Kyoto-Protokoll haben sich die unterzeichnenden Industrieländer verpflichtet, den Ausstoß der klimaschädlichen Treibhausgase bis zum Zeitraum 2008 - 2012 um durchschnittlich 5,2 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu reduzieren.
Die Bundesregierung hat sich darüber hinaus innerhalb der EU-Lastenverteilung verpflichtet, den Ausstoß der Treibhausgase bis zu diesem Zeitpunkt um 21 Prozent zu verringern. Deutschland hat mit einer Reduktion des relevanten Treibhausgas-Ausstoßes von über 18 Prozent bis zum Jahr 2001 eine gute Grundlage geschaffen, die oben genannte Verpflichtung einzuhalten.
Quelle: UD
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