Nachhaltigkeitsvorschriften für Bioethanol in Kraft getreten
Seit dem Jahreswechsel gelten die Nachhaltigkeitsvorschriften der Erneuerbare Energien-Richtlinie für Biokraftstoffe. Somit darf ab sofort nur noch Bioethanol mit einem amtlich kontrollierten Nachhaltigkeitszertifikat zu Benzin beigemischt werden. Alle deutschen Bioethanol-Anlagen erfüllen die Nachhaltigkeitsanforderungen.
07.01.2011
Die EU-Nachhaltigkeitsvorschriften stellen sicher, dass nur solches Bioethanol zum Einsatz kommt, das die Treibhausgasemissionen erheblich vermindert und nicht von ökologisch wertvollen Flächen stammt. Dies bedeutet unter anderem, dass für Bioethanol kein Regenwald gerodet werden darf und seine CO2-Emissionen mindestens um 35 Prozent geringer sein müssen als bei Benzin.
Der BDBe weist darauf hin, dass heimisches Bioethanol schon heute in höherem Maße zum Klimaschutz beiträgt als von der EU gefordert: „Die CO2-Einsparung mit Bioethanol aus deutscher Erzeugung liegt mit ca. 50 Prozent deutlich über dem vorgeschriebenen Mindestwert. In den nächsten Jahren wird die CO2-Einsparung wegen technologischer Fortschritte in den Bioethanolanlagen auf ca. 70 Prozent steigen", so BDBe-Geschäftsführer Klein.
Hintergrund für die Zertifizierung ist die EU-Richtlinie Erneuerbare Energien (2009/28/EG). Sie legt die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen fest und wurde mit der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung in deutsches Recht umgesetzt. In Deutschland existieren derzeit mit REDcert und ISCC zwei von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung anerkannte Zertifizierungssysteme.
Quelle: UD / na
Redaktioneller Hinweis zur Transparenz: In unserer redaktionellen Arbeit nutzen wir KI-gestützte Werkzeuge – unter anderem für Recherche, Texterstellung, Lektorat, SEO-Optimierung, Zusammenfassungen, Übersetzungen und Social-Media-Beiträge. Die redaktionelle Verantwortung für alle Inhalte liegt bei UmweltDialog. Bei eingereichten Gastbeiträgen kann KI ebenfalls zum Einsatz gekommen sein.