Neue EU-Richtlinie für Energieeffizienz
Am 17. Mai 2006 trat die neue EU-Richtlinie für Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG) in Kraft. Danach muss jedes Mitgliedsland bis zum 30. Juni 2007 einen Aktionsplan vorlegen, wie bis zum Jahr 2016 der jährliche Energieverbrauch durch Politikmaßnahmen und Energiedienstleistungen um 9 % reduziert werden soll.
23.05.2006
Was zu einem deutschen Aktionsplan gehören könnte, um das 9-Prozent-Einsparziel und weit mehr zu erreichen, hat das Wuppertal Institut in dem Konzept für einen EnergieSparFonds entwickelt. Es hat errechnet, dass bei Nutzung verschiedener Potenziale zur Strom- und Wärmeeinsparung in Industrie und Gewerbe, öffentlichen Verwaltungen und privaten Haushalten - in den nächsten zehn Jahren eine sehr rentable Energieeinsparung von etwa zwölf Prozent gegenüber dem bisherigen Trend erreicht - das sind 75 Milliarden Kilowattstunden Strom und 102 Milliarden Kilowattstunden Wärmeenergieträger und - die Emissionen von Treibhausgasen um 72 Millionen Tonnen pro Jahr reduziert werden könnten.
Dabei wäre für die Verbraucher(innen) der Barwert der eingesparten Energiekosten mit rund 73,3 Milliarden Euro doppelt so hoch wie die Summe der hierfür von ihnen aufgewendeten Investitionen (rund 37 Milliarden Euro). Umfangreiche Anreiz- und Beratungsprogramme zum Einsatz von Effizienztechniken und Einsparmaßnahmen und zur Unterstützung von Contracting-Unternehmen hätten darüber hinaus positive Nettoarbeitsplatzeffekte.
Quelle: UD
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