Vogelschützer erstatten Anzeige: Illegale Jagd im Naturschutzgebiet
Ein streng geschützter Kranich wird von Schrotkugeln verletzt: Und das ist kein Einzelfall. Wegen Verstößen gegen jagd-und naturschutzrechtliche Bestimmungen in Naturschutzgebieten, haben Brandenburg und Sachsen-Anhalt ihre Kontrollen von Zugvogeljägern verstärkt.
17.12.2002
Weiterhin wurden fünf Gastjäger aus Nordrhein-Westfalen dabei erwischt, wie sie in unmittelbarer Nähe eines Schlafgewässers im Naturschutzgebiet „Gülper See“ zahlreiche Gänse erlegten. Dabei wurde auch ein streng geschützter Kranich von Schrotkugeln verletzt. In einem andern Fall musste die Polizei anrücken, weil an der selben Stelle erneut Schüsse aus dem Schutzgebiet zu hören waren. Diesmal waren gleich 9 Gastjäger in der Jagdverbotszone unterwegs und schossen dort Gänse ab. Gegen die ertappten Jäger wurde Anzeige wegen Verstößen gegen das Landesjagdgesetz Brandenburg, das Bundesjagdgesetz sowie Missachtung der Verordnung des Naturschutzgebietes erstattet.
Die Vogelschützer werden in Zukunft regelmäßig überwachen, ob Jäger bei der Gänsejagd gegen Schutzvorschriften verstossen. Hauptaugenmerk gilt dabei den Europäischen Vogelschutzgebieten entlang der Flüsse Elbe und Havel, in denen auch ein Großteil der nord- und osteuropäischen Populationen der streng geschützten Kraniche überwintert.
Quelle: UD
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