Klima & Umwelt

ISSB legt Entwurf für naturbezogene Offenlegungen vor – als Practice Statement statt Standard

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat seinen Exposure Draft für naturbezogene Berichterstattung veröffentlicht – allerdings nicht als verpflichtenden Standard, sondern als Practice Statement. Der Entwurf deckt Geschäftsmodellresilienz, Standortbezug und Stakeholder-Interaktion ab. Die Konsultationsfrist läuft bis Mitte Februar 2027.

29.10.2026

ISSB legt Entwurf für naturbezogene Offenlegungen vor – als Practice Statement statt Standard

Der am Ende Oktober 2026 veröffentlichte Exposure Draft markiert den ersten konkreten Schritt des ISSB in Richtung naturbezogener Offenlegungen. Der Entwurf baut auf IFRS S1 auf, der bereits heute verlangt, dass Unternehmen über alle wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Risiken und Chancen berichten – einschließlich naturbezogener. Das Practice Statement konkretisiert, wie Unternehmen diese Anforderung für Natur umsetzen sollen.

Inhalt: Von Standortbezug bis Szenarioanalyse

Der Entwurf orientiert sich eng an den Empfehlungen der Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) und adressiert fünf  zentrale Bereiche: Erstens sollen Unternehmen die richtige geografische Ebene für ihre Offenlegungen wählen – Informationen müssen gegebenenfalls nach Standorten statt nach Jurisdiktionen aufgeschlüsselt werden. Zweitens verlangt der Entwurf, Zusammenhänge zwischen natur- und klimabezogenen Risiken offenzulegen, einschließlich Synergien und Zielkonflikten. Drittens sollen Interaktionen mit indigenen Gemeinschaften und anderen betroffenen Stakeholdern berücksichtigt werden. Viertens fordert der Entwurf Szenarioanalysen zur Widerstandsfähigkeit von Strategie und Geschäftsmodell. Fünftens sollen Unternehmen ausreichend Daten erheben, um ihre Exposition gegenüber naturbezogenen Risiken zu quantifizieren – etwa den Anteil gefährdeter Vermögenswerte oder naturverträglicher Aktivitäten.

Practice Statement: Bewusst nicht verpflichtend

Die Wahl des Formats ist die politisch brisanteste Entscheidung des Entwurfs. Ein Practice Statement unterliegt zwar dem vollen Due Process der IFRS Foundation, ist aber keine Voraussetzung für die Konformität mit IFRS S1 und S2. Das ISSB-Sekretariat hatte argumentiert, ein eigenständiger verpflichtender Standard könnte die laufende Erstanwendung von S1 und S2 stören und zu einer isolierten Berichterstattung führen. Zudem bestehe die Gefahr, dass ein separater Standard Natur in ein eigenes Silo dränge, statt sie als integralen Teil der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verankern. Der Entwurf fragt die Konsultationsteilnehmer allerdings ausdrücklich, ob die Anforderungen letztlich eine andere Form annehmen sollten – etwa als eigenständiger verpflichtender Standard.

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Kritik: Vertane Chance oder kluger Zwischenschritt?

Die Entscheidung gegen einen verpflichtenden Standard hat erheblichen Widerspruch ausgelöst. WWF International, Conservation International und die Finance for Biodiversity Foundation hatten in einem offenen Brief gefordert, einen vollwertigen Standard zu entwickeln. Die Koalition bezeichnete den nicht verbindlichen Ansatz als „im Kern eine regressive Entscheidung, die den Fortschritt verzögere“. Ein Practice Statement sende ein schwächeres Signal als ein Standard, gerade zu einem Zeitpunkt, da Finanzinstitute klare Orientierung für den Umgang mit Naturrisiken bräuchten. Die Finance for Biodiversity Foundation bewertete die Entscheidung als „verpasste Gelegenheit“.

Jurisdiktionen können dennoch verpflichten

Für die praktische Reichweite des Entwurfs ist entscheidend, dass Rechtsgebiete, die ISSB-Standards übernehmen, das Practice Statement gesetzlich verpflichtend machen können – und dies in der Vergangenheit bei anderen IFRS-Leitlinien auch getan haben. Der Entwurf ist zudem so konzipiert, dass Unternehmen, die bereits nach ESRS oder GRI berichten, ihn ergänzend anwenden können, ohne ihre bestehende Berichterstattung umzubauen. Die TNFD hatte ihre eigene technische Arbeit bereits eingestellt, nachdem das ISSB die Federführung für naturbezogene Standards übernommen hatte.

Die Konsultationsfrist läuft bis zum 19. Februar 2027. Das ISSB wird auf Grundlage der Rückmeldungen entscheiden, ob der Entwurf als Practice Statement finalisiert oder in einen verpflichtenden Standard überführt wird. Für Praktiker empfiehlt sich, die fünf inhaltlichen Schwerpunkte bereits jetzt mit der eigenen Berichterstattung abzugleichen – unabhängig davon, welche Form das Dokument am Ende annimmt.

Quelle: UD

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