Hohe See: 40 Prozent Fläche, 1 Prozent Schutz
Mit der Ratifizierung des UN-Hochseeschutzabkommens BBNJ ist Deutschland Vertragspartei eines Abkommens, das erstmals verbindliche Regeln für mehr als 40 Prozent der Erdoberfläche schafft. Zwischen Vertragstext und Wirklichkeit liegt jedoch ein weiter Weg: Fischerei- und Bergbauinteressen sowie geopolitische Widerstände erschweren die Umsetzung, während Fischbestände und Ernährungssicherheit weltweit unter Druck geraten.
12.10.2026
Die Hohe See, also jene Meeresgebiete außerhalb nationaler Hoheitsgewässer, macht mehr als 40 Prozent der Erdoberfläche und rund 90 Prozent des von Lebewesen besiedelten Meeresraums aus. Rechtlich war sie lange ein Niemandsland: Das UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) kannte zwar das Prinzip der „Freiheit der Hohen See“, wonach ihre Ressourcen allen gehören und schonend genutzt werden sollen, doch verbindliche Schutzmechanismen fehlten. Erst nach mehr als zwei Jahrzehnten Verhandlung, die 2002 begannen und 2023 in New York zum Vertragstext führten, liegt mit dem BBNJ-Abkommen erstmals ein verbindlicher Rahmen vor. Nachdem am 19. September 2025 mit Sierra Leone und Marokko die nötigen 60 Ratifizierungen erreicht waren, trat es am 17. Januar 2026 in Kraft. Mittlerweile haben 94 Staaten ratifiziert, darunter China und zahlreiche EU-Mitgliedstaaten. Deutschland zog Mitte September 2026 nach, nachdem der Bundesrat bereits im März zugestimmt hatte; das nationale Umsetzungsgesetz (HochseeSchG) wird ab dem 21. Oktober 2026 verbindlich.
Für den Artenschutz ist das Abkommen deshalb bedeutsam, weil es erstmals erlaubt, auf Hoher See Meeresschutzgebiete auszuweisen, in denen bestimmte Nutzungen eingeschränkt werden können. Bislang sind nach Angaben von Umweltverbänden gerade einmal 1 Prozent der Hohen See effektiv geschützt, obwohl sie Lebensraum wandernder Arten wie Wale, Haie und Meeresschildkröten ist, die sich um nationale Grenzen nicht scheren und bislang durch ein rechtliches Vakuum fielen. Das BBNJ-Abkommen ruht auf vier Säulen: der gerechten Teilhabe an marinen genetischen Ressourcen, der Einrichtung gebietsbezogener Schutzinstrumente wie Meeresschutzgebieten, verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfungen für Aktivitäten auf Hoher See sowie dem Aufbau von Kapazitäten und Technologietransfer für ärmere Staaten. Damit soll auch das internationale „30x30“-Ziel erreichbar werden, bis 2030 30 Prozent der Land- und Meeresflächen wirksam zu schützen.
Zwischen Anspruch und Umsetzung klaffen jedoch erhebliche Lücken. Eine der größten: Das Abkommen verleiht keine eigenen Durchsetzungsrechte über die Hochseefischerei, die weiterhin von bestehenden regionalen Fischereiorganisationen verwaltet wird, die wirtschaftlichen Interessen bislang oft mehr Gewicht gaben als dem Bestandsschutz. Ein zweites, absehbares Konfliktfeld ist der Tiefseebergbau. Die Internationale Meeresbodenbehörde (ISA) vergibt unabhängig vom BBNJ-Abkommen Erkundungslizenzen für manganknollenreiche Gebiete wie die Clarion-Clipperton-Zone im Pazifik, wo Nickel, Kobalt, Mangan und Kupfer für Batterien und die Energiewende lagern. Inselstaaten wie Nauru und Tonga haben sich mit Tochterfirmen von Bergbaukonzernen verbündet, während ein privates US-Unternehmen versucht, die ISA zu umgehen und direkt bei den USA, die dem UNCLOS-Vertragswerk gar nicht beigetreten sind, eine Abbaugenehmigung zu erwirken. Mehr als 40 Staaten sowie zahlreiche Unternehmen und Wissenschaftler fordern inzwischen ein Moratorium, bis verbindliche Umwelt- und Haftungsstandards stehen. Wie sich die Schutzverpflichtungen des BBNJ-Abkommens mit den Abbauinteressen der ISA-Mitglieder vereinbaren lassen, ist bislang ungeklärt.
Dass ökonomische Interessen dem Meeresschutz auch innerhalb Deutschlands im Weg stehen können, zeigt ein aktueller Fall: Auf der Tagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) Ende September könnte ein neues, spezielles Walschutzgebiet beschlossen werden, das dem Hochseeschutzabkommen wichtige politische Dynamik verleihen würde. Das Bundeslandwirtschaftsministerium verweigert der zuständigen Kommissarin jedoch die Teilnahme, was Greenpeace als „fatales Signal“ kritisiert. Die Meeresbiologin Franziska Saalmann von Greenpeace Deutschland nennt die Ratifizierung „wichtig und überfällig“, mahnt aber, die Bundesregierung müsse diese Verantwortung auch auf der ersten Meeres-Vertragsstaatenkonferenz im Januar 2027 wahrnehmen. Die Meere befänden sich in einem „katastrophalen Zustand – überhitzt und übernutzt“. Um ihre Widerstandskraft zu stärken, brauche es wirksame Schutzgebiete, klare Finanzierungszusagen und enge internationale Zusammenarbeit, um den beschämend niedrigen Schutzanteil von derzeit 1 Prozent bis 2030 auf das Ziel von 30 Prozent zu heben.
Der Druck, schnell zu handeln, speist sich auch aus der Ernährungssicherheit. Fisch und andere aquatische Lebensmittel liefern nach Angaben der Welternährungsorganisation FAO mindestens ein Fünftel des tierischen Proteins für rund 3,1 Milliarden Menschen weltweit, mehr als 600 Millionen Menschen hängen zudem direkt von der Fischerei als Einkommensquelle ab. Der SOFIA-Bericht 2026 der FAO zeigt, dass der Anteil biologisch nachhaltig befischter Bestände von 64,5 auf 62,4 Prozent gesunken ist, während eine aktuelle UN-Meeresbewertung sogar von 38 Prozent überfischter Bestände ausgeht, ein Anstieg gegenüber 35 Prozent nur zwei Jahre zuvor. Unter einem Szenario hoher Treibhausgasemissionen könnte die nutzbare Fischbiomasse in mehreren Meeresregionen bis 2050 um mehr als 10 Prozent zurückgehen, warnt die FAO. Hinzu kommen weitere Kippelemente: Zwischen 2018 und 2023 nahmen die Ozeane rund ein Sechstel jener Wärmemenge auf, die sie in den 70 Jahren zuvor insgesamt gespeichert hatten, der Meeresspiegelanstieg beschleunigte sich von 2,1 auf 4,3 Millimeter pro Jahr, und Korallenriffe, die ein Viertel allen marinen Lebens beherbergen, sterben unter der Erwärmung ab. All das trifft auf ein Nahrungsnetz, das ohnehin durch Überfischung, Plastikmüll, landwirtschaftliche Abwässer und Chemikalien belastet ist, die sich über die Nahrungskette anreichern.
Das BBNJ-Abkommen allein wird diese Entwicklung nicht umkehren, dafür sind seine Lücken bei Fischerei und Tiefseebergbau zu groß. Es liefert jedoch erstmals ein rechtliches Werkzeug, um Schutzgebiete dort einzurichten, wo bislang keine Instanz zuständig war, und macht damit sichtbar, wie groß die Kluft zwischen dem 1 Prozent geschützter Fläche heute und dem 30-Prozent-Ziel von 2030 tatsächlich ist. Ob Länder wie Deutschland diese Lücke mit konkreten Schutzgebietsvorschlägen, Finanzierungszusagen und, wie im Fall der Wale, mit politischem Rückgrat auch gegenüber eigenen Wirtschaftsinteressen schließen, wird sich auf der ersten Vertragsstaatenkonferenz im Januar 2027 zeigen.
Quelle: UD
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