Zement für den IS: Pariser Gericht verurteilt Lafarge wegen Terrorismusfinanzierung
Ein Pariser Strafgericht hat den Zementhersteller Lafarge als erstes französisches Unternehmen überhaupt wegen Terrorismusfinanzierung schuldig gesprochen. Der ehemalige Chief Executive Officer Bruno Lafont wurde sofort in Haft genommen. Das Urteil gilt als Meilenstein der Unternehmenshaftung für Menschenrechtsverletzungen.
03.06.2026
Zehn Jahre nach der ersten Strafanzeige, neun Jahre nach Beginn der Ermittlungen und nach einem jahrelangen juristischen Tauziehen hat ein Pariser Strafgericht am 13. April 2026 ein Urteil gesprochen, das Unternehmensrecht und Terrorismusbekämpfung auf neue Weise verknüpft. Lafarge, die französische Zementtochter des Schweizer Holcim-Konzerns, wurde wegen Finanzierung terroristischer Organisationen und Verstoßes gegen Sanktionen der Europäischen Union schuldig befunden. Das Urteil ist das erste seiner Art gegen ein französisches Unternehmen.
Die vorsitzende Richterin Isabelle Prevost-Desprez fasste den Kern des Falls in einem Satz zusammen: Das Unternehmen habe eine „echte geschäftliche Partnerschaft mit dem IS“ aufgebaut. Laut Gericht zahlte Lafarge über seine syrische Tochtergesellschaft Lafarge Cement Syria zwischen 2013 und September 2014 insgesamt rund 5,6 Millionen Euro an drei dschihadistische Milizen – darunter den Islamischen Staat (IS) und die Al-Kaida-nahe Nusra-Front. Ziel war es, das Zementwerk im nordsyrischen Jalabiya in Betrieb zu halten, 87 Kilometer von Rakka entfernt, dem damaligen Machtzentrum des IS. Die Zahlungen seien, so Prevost-Desprez laut Schweizer Radio und Fernsehen, „entscheidend dafür gewesen, dass die Terrororganisation die Kontrolle über Syriens natürliche Ressourcen erlangen konnte, wodurch sie in der Lage war, terroristische Anschläge in der Region sowie geplante Anschläge im Ausland, insbesondere in Europa, zu finanzieren“.
Das Zahlungssystem war dreischichtig: Schutzgelder für die sichere Durchfahrt von Lastwagen und Personal über IS-kontrollierte Euphrat-Brücken, Käufe von Rohstoffen wie Pozzolan-Gestein und Treibstoff, die unter IS-Kontrolle gefallen waren, sowie eine Abgabe von 750 syrischen Pfund pro verkaufter Tonne Zement an die Miliz. Im Gegenzug blockierte der IS konkurrierende türkische Zementimporte in seinem Kontrollgebiet. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass die Entscheidungen gemeinsam vom Pariser Hauptsitz und der syrischen Tochtergesellschaft getroffen wurden – ein Befund mit weitreichender Präzedenzwirkung für die Haftung französischer Mutterkonzerne für das Handeln ihrer Auslandstöchter.
Die Strafen sind erheblich. Ex-Chief-Executive-Officer Bruno Lafont erhielt eine sechsjährige Freiheitsstrafe mit sofortiger Inhaftierung, sein ehemaliger Stellvertreter Christian Herrault fünf Jahre, ebenfalls sofort vollstreckbar. Der frühere Werksleiter Bruno Pescheux und der Syrien-Direktor Frédéric Jolibois wurden gleichfalls verurteilt. Ein syrischer Mittelsmann, der persönlich Vertreter des IS traf, wurde in Abwesenheit zu sieben Jahren Haft verurteilt. Für das Unternehmen verhängten die Richter die Höchststrafe nach französischem Recht: 1,125 Millionen Euro Geldstrafe. Das Gericht wies dem Handelsblatt zufolge jedoch die Entschädigungsansprüche von mehr als 190 ehemaligen syrischen Lafarge-Beschäftigten zurück, mit der Begründung, Einzelpersonen könnten nicht als Opfer von Terrorismusfinanzierung anerkannt werden.
Das European Center for Constitutional and Human Rights in Berlin, das gemeinsam mit der Menschenrechtsorganisation Sherpa und ehemaligen Lafarge-Beschäftigten 2016 die Strafanzeige erstattet hatte, bezeichnete das Urteil gegenüber Legal Tribune Online als „bedeutenden Erfolg im Kampf gegen Straflosigkeit multinationaler Unternehmen bei schweren Menschenrechtsverletzungen“. Die ehemaligen Beschäftigten selbst äußerten sich in einer vom European Center for Constitutional and Human Rights veröffentlichten Erklärung enttäuscht über das Fehlen von Entschädigungen: „Auch wenn wir heute enttäuscht sind – nach zehn Jahren, ohne Entschädigung und ohne Anerkennung unseres Leids – werden wir nicht aufgeben.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – Berufung ist zu erwarten. Und es ist nicht das letzte Wort: Lafarge muss sich in einem separaten Verfahren noch wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten, ein Vorwurf, der zeitlich mit dem Beginn des Völkermords an den Jesiden zusammenfällt. Wann dieses Verfahren eröffnet wird, ist offen. Holcim, der Schweizer Mutterkonzern, fordert von den verurteilten Topmanagern 200 Millionen Euro zurück – und schiebt damit die moralische und finanzielle Last wieder auf Einzelpersonen, ohne die eigene Rolle bei der Übernahme von Lafarge 2015 zu thematisieren. Ob auch Holcim umfassende Sorgfaltspflichtenprüfung betrieben hat, steht bislang nicht zur Debatte.
Für die internationale Unternehmenshaftung setzt das Urteil einen Standard: In Frankreich ist Unternehmensstrafbarkeit, anders als in Deutschland, seit Jahren anerkannt. Das Gericht hat nun klargemacht, dass diese Strafbarkeit auch für Handlungen in Krisengebieten gilt, wenn die Leitung in der Pariser Zentrale mitentschieden hat. Das European Center for Constitutional and Human Rights kommentierte treffend, dass französische Muttergesellschaften sich künftig nicht mehr durch den bloßen Verweis auf Auslandstöchter einer Verantwortung entziehen können. Was bleibt, ist die unbeantwortete Frage, wie viele andere Unternehmen während des Syrienkriegs ähnlich gehandelt haben – und ob sie jemals zur Rechenschaft gezogen werden.