Migrantische Arbeitskräfte: US-Konzerne am häufigsten mit Missbrauchsfällen verknüpft
Der Bericht „Abuse without borders“ des Business and Human Rights Resource Centre dokumentiert weltweit Missbrauchsfälle gegen migrantische Arbeitskräfte in globalen Lieferketten. US-Unternehmen werden darin mit deutlichem Abstand am häufigsten genannt, Meta führt die Einzelliste der betroffenen Konzerne mit zwölf Fällen an.
16.10.2026
Eine neue globale Analyse des Business and Human Rights Resource Centre (BHRC) zeichnet ein detailliertes Bild systematischer Menschenrechtsverletzungen gegen migrantische Arbeitskräfte in internationalen Lieferketten. Der Bericht„Abuse without borders“ wertet dokumentierte Fälle aus und identifiziert dabei klare geografische und unternehmerische Muster.
70 Prozent der erfassten Fälle betreffen demnach den globalen Norden oder Wertschöpfungsketten von im globalen Norden ansässigen Unternehmen, während gleichzeitig 95 Prozent der betroffenen Arbeitskräfte – dort, wo die Herkunft dokumentiert ist – aus dem globalen Süden stammen. Insgesamt identifiziert der Bericht 584 Unternehmen in der Berichterstattung, wobei US-Konzerne mit deutlichem Abstand am häufigsten verknüpft sind: 267 Nennungen entfallen auf US-Firmen, fast viermal so viele wie beim zweitplatzierten Land, Großbritannien. Auf Unternehmensebene führt Meta die Liste mit zwölf dokumentierten Fällen an, gefolgt von Adidas, Levi Strauss, LVMH und VF Corporation mit jeweils sieben Fällen.
Konkret dokumentiert der Bericht unter anderem einen Fall aus Malaysia, bei dem Arbeitskräfte des Herstellers Mediceram gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen protestierten und daraufhin entlassen und zwangsweise repatriiert wurden. Eine im September eingereichte Beschwerde bei Australiens Nationaler Kontaktstelle für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln wirft dem Kunden Ansell vor, seine Sorgfaltspflichten nicht ausreichend erfüllt zu haben. Ansell erklärte, die Vorwürfe untersucht und Verstöße bei den Arbeitsstandards festgestellt zu haben, und unterstützte anschließend Abhilfemaßnahmen durch Vorbestellungen und beschleunigte Zahlungen an den Zulieferer. Nach Angaben des Berichts wurden die betroffenen Arbeitskräfte über mehrere Monate hinweg wiederholt entlassen und zwangsweise zum Flughafen gebracht, nachdem sie erneut gegen ihre Arbeitsbedingungen protestiert hatten – sie verfassten daraufhin einen offenen Brief, in dem sie Abhilfe und einen Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber forderten.
Der Bericht wirft ein Schlaglicht auf ein strukturelles Problem, das über Einzelfälle hinausreicht: Selbst Unternehmen mit etablierten Sorgfaltspflichtprozessen wie Ansell werden mit Vorwürfen konfrontiert, sobald Beschwerdemechanismen für migrantische Arbeitskräfte in der zweiten oder dritten Zulieferebene versagen. Für Unternehmen mit Beschaffung aus Regionen mit hohem Anteil migrantischer Arbeitskräfte liefert der Bericht damit ein konkretes Argument, Beschwerdemechanismen nicht nur formal einzurichten, sondern deren tatsächliche Zugänglichkeit und Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen – gerade im Licht der schärferen Sorgfaltspflichten unter der EU-Richtlinie CSDDD.
Quelle: UD
Redaktioneller Hinweis zur Transparenz: In unserer redaktionellen Arbeit nutzen wir KI-gestützte Werkzeuge – unter anderem für Recherche, Texterstellung, Lektorat, SEO-Optimierung, Zusammenfassungen, Übersetzungen und Social-Media-Beiträge. Die redaktionelle Verantwortung für alle Inhalte liegt bei UmweltDialog. Bei eingereichten Gastbeiträgen kann KI ebenfalls zum Einsatz gekommen sein.