Kalifornien macht ernst: Klimaberichtspflicht für Milliarden-Unternehmen tritt in Kraft
Das kalifornische Office of Administrative Law hat die Erstverordnung zur Unternehmensberichterstattung über Treibhausgasemissionen genehmigt. Seit dem 12. Oktober gelten die Durchführungsregeln zu SB 253, dem Climate Corporate Data Accountability Act. Betroffen sind alle Unternehmen mit mehr als 1 Milliarde US-Dollar Jahresumsatz, die in Kalifornien geschäftlich tätig sind – unabhängig davon, ob sie dort ihren Sitz haben.
21.10.2026
Was jetzt gilt
Die kalifornische Umweltbehörde CARB hat den ersten Berichtszyklus in der veröffentlichten Erstverordnung konkretisiert. Unternehmen im Anwendungsbereich müssen ihre Scope-1- und Scope-2-Emissionen bis zum 10. November 2026 melden. Die Frist wurde gegenüber dem ursprünglichen Termin im August um drei Monate nach hinten verschoben, um den Unternehmen mehr Vorbereitungszeit zu geben. Scope-3-Emissionen sind im ersten Jahr noch nicht berichtspflichtig; sie folgen ab 2027, zunächst beschränkt auf 5 der 15 Kategorien des GHG Protocol.
CARB hat außerdem begonnen, Unternehmen, die nach Einschätzung der Behörde in den Anwendungsbereich fallen könnten, direkt anzuschreiben. Ein entsprechender Erinnerungsbrief wurde Anfang Oktober veröffentlicht und informiert über die Meldefrist sowie die verfügbaren Ressourcen.
Schwelle, Gebühren, Prüfpflicht
Die Berichtspflicht greift bei einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als 1 Milliarde US-Dollar. Entscheidend ist nicht der Sitz des Unternehmens, sondern ob es „doing business in California“ betreibt – definiert über den kalifornischen Revenue and Taxation Code. Die Prüfung erfolgt auf Ebene der einzelnen Gesellschaft; ein Mutterkonzern fällt nicht automatisch in den Anwendungsbereich, nur weil eine Tochtergesellschaft dort tätig ist.
Ab dem Berichtsjahr 2027 wird eine externe Prüfung der Scope-1- und Scope-2-Daten verlangt – zunächst mit begrenzter Sicherheit, ab 2030 mit hinreichender Sicherheit. Eine jährliche Gebühr wird erstmals für das Kalenderjahr 2026 erhoben; CARB wird die Höhe bis zum 10. Dezember 2026 mitteilen.
SB 261 bleibt auf Eis
Während SB 253 planmäßig in Kraft tritt, bleibt die zweite Säule des kalifornischen Klimapakets vorerst blockiert. SB 261, der Climate-Related Financial Risk Act, verpflichtet Unternehmen ab 500 Millionen US-Dollar Umsatz zur Offenlegung klimabezogener Finanzrisiken. Der Ninth Circuit Court hat im November 2025 eine einstweilige Verfügung erlassen, die die Durchsetzung aussetzt. CARB wird erst nach Abschluss des Berufungsverfahrens einen neuen Termin setzen. Das Gesetz ist damit nicht aufgehoben, sondern lediglich pausiert – die Pflichten könnten kurzfristig wieder aufleben.
Warum das auch europäische Unternehmen betrifft
Die kalifornischen Gesetze greifen unabhängig vom Unternehmenssitz. Jedes europäische Unternehmen mit mehr als 1 Milliarde US-Dollar Umsatz, das in Kalifornien geschäftlich tätig ist, fällt unter SB 253. CARB hat die Verordnung bewusst so gestaltet, dass sie mit den internationalen Standards IFRS S2 und der europäischen CSRD kompatibel ist. Unternehmen, die bereits nach diesen Rahmenwerken berichten, können ihre bestehenden Systeme und Methoden voraussichtlich weiterverwenden.
Eine juristische Analyse von Mayer Brown ordnet die kalifornische Regelung in den Kontext der internationalen Klimaberichterstattung ein. Während die EU mit dem Omnibus-Paket die CSRD-Pflicht gerade einschränkt, geht Kalifornien den umgekehrten Weg: mehr Transparenzpflichten, mehr Unternehmen im Anwendungsbereich, verbindliche Scope-3-Berichterstattung ab 2027. Für europäische Unternehmen mit US-Geschäft entsteht damit eine paradoxe Situation: Was in Brüssel zurückgebaut wird, wird in Sacramento ausgebaut.
Quelle: UD
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