EU versagt beim Export von Überwachungstechnologie
Europäische Unternehmen exportieren Überwachungstechnologie an Regierungen, die damit nachweislich Aktivisten, Journalisten und Oppositionelle ausspionieren. Das zeigt ein neuer 52-seitiger Bericht von Human Rights Watch. Die EU-Kommission versäume es, ihre eigene Dual-Use-Verordnung wirksam durchzusetzen. HRW fordert schärfere Sorgfaltspflichten und mehr Transparenz.
25.06.2026
Seit 2021 gilt in der EU eine Dual-Use-Verordnung, die den Export sogenannter Dual-Use-Technologien – also Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können – regulieren soll. Explizit eingeschlossen: kommerzielle Überwachungstechnologie. Das Ziel war, den Verkauf solcher Technologien an Regierungen zu verhindern, die sie zur Unterdrückung kritischer Stimmen einsetzen. Der neue HRW-Bericht „Looking the Other Way“ belegt, dass dieses Ziel in der Praxis nicht erreicht wird.
Die von Human Rights Watch gesammelten Exportdaten zeigen: Bulgarien erteilte 2022 Genehmigungen für den Export von Intrusion-Software und Telekommunikationsüberwachungssystemen nach Aserbaidschan – einem Land, dem die systematische Überwachung politischer Oppositioneller dokumentiert ist. Polen exportierte 2023 Telekommunikationsüberwachungssysteme nach Ruanda. Das schwedische Unternehmen MSAB lieferte forensische Extraktionsgeräte nach Indien, obwohl indische Behörden nachweislich Spyware gegen Aktivisten und Journalisten eingesetzt hatten. MSAB reagierte nicht auf eine Anfrage von HRW.
„Die EU unternimmt derzeit zu wenig, um den Export von Überwachungstechnologie aus ihren Mitgliedstaaten an Regierungen zu verhindern, die diese wahrscheinlich zur Unterdrückung kritischer Stimmen einsetzen werden“, sagte Zach Campbell, Senior Researcher für Überwachungsfragen bei Human Rights Watch. Die Genehmigungen werden zwar durch nationale Behörden der Mitgliedstaaten erteilt, die Europäische Kommission trägt aber Verantwortung für die Durchsetzung des gemeinsamen Regelwerks. Campbell fordert, dass die Kommission zügig handelt: „Es bedarf echter Transparenz, um sicherzustellen, dass die Dual-Use-Verordnung ihren Zweck erfüllt.“
HRW empfiehlt konkrete Maßnahmen: strengere menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Exportgenehmigungen, eine konsequente Blockierung fragwürdiger Ausfuhren sowie verpflichtende Berichts- und Transparenzpflichten, die eine wirksame parlamentarische Kontrolle ermöglichen. Unternehmen trügen dabei eigene Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte, müssten Risiken erkennen und mindern. Der Befund ist deutlich: Die EU hat mit der Dual-Use-Verordnung einen der fortschrittlichsten Rechtsrahmen weltweit geschaffen – setzt ihn aber nicht durch. Für die Hersteller und Exporteure bleibt das lukrativ: In der EU sind viele der weltweit größten Entwickler kommerzieller Überwachungstechnologie ansässig. Solange Genehmigungen durch nationale Behörden ohne einheitliche menschenrechtliche Prüfung erteilt werden, bleibt die Verordnung ein Papiertiger.