Gesellschaft

Algorithmus statt Arbeitsvertrag: Warum Frankreichs Plattformarbeiter auf Rechte warten

Rund 400 Millionen Menschen weltweit verdienen ihren Lebensunterhalt über Plattformen wie Uber Eats oder Deliveroo. Eine neue Umfrage in Frankreich zeigt: 56 Prozent der Betroffenen können sich an mindestens einem Tag pro Jahr keine vollständige Mahlzeit leisten. Ein globales Regelwerk ist in Arbeit – doch die Zeit läuft.

29.05.2026

Algorithmus statt Arbeitsvertrag: Warum Frankreichs Plattformarbeiter auf Rechte warten

Sie liefern Pizza, fahren Passagiere durch die Nacht und schleppen Pakete – als Selbständige auf dem Papier, aber als Beschäftigte in der Praxis. Plattformarbeiter in Frankreich und weltweit tragen die Kosten für Ausrüstung, Versicherung und Sozialabgaben selbst, erhalten aber keinen Mindestlohn, keinen Krankenschutz und keine echte Rechtssicherheit. Ausgerechnet jetzt, während die EU ihre Direktive zur Plattformarbeit umsetzt und die Internationale Arbeitsorganisation ein verbindliches Abkommen verhandelt, zeigt eine neue Erhebung, wie weit die Lebensrealität der Betroffenen von den Versprechen der Sharing Economy entfernt ist.

Eine Umfrage unter rund 1.000 Plattformarbeitern in Frankreich, die für Dienste wie Uber Eats und Deliveroo tätig sind, ergibt ein ernüchterndes Bild: 56 Prozent gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten an mindestens einem ganzen Tag keine vollständige Mahlzeit essen zu können – aus Geldmangel. Die Ergebnisse ähneln stark dem, was Human Rights Watch in einer Studie von 127 Plattformarbeitern im US-Bundesstaat Texas dokumentiert hat: Dort berichteten fast zwei Drittel von Schwierigkeiten, Lebensmittel zu bezahlen. In Texas reduzierten die laufenden Kosten das Nettoeinkommen auf durchschnittlich 5,12 Dollar pro Stunde – unter dem gesetzlichen Mindestlohn von 7,25 Dollar.

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Das strukturelle Problem ist die Fehlklassifizierung. Plattformunternehmen klassifizieren ihre Beschäftigten überwiegend als Selbständige, auch wenn sie faktisch in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen: Die Plattform bestimmt Preise, Zuteilung von Aufträgen, Bewertungsmaßstäbe und kann Konten jederzeit sperren. Undurchsichtige Algorithmen übernehmen dabei die Funktion des Vorgesetzten, ohne die rechtliche Verantwortung eines Arbeitgebers. Wer von einer Entscheidung des Systems betroffen ist, hat kaum Möglichkeiten, sie anzufechten.

Auf europäischer Ebene soll die EU-Plattformarbeits-Direktive aus dem Jahr 2024 Abhilfe schaffen. Sie verpflichtet Mitgliedstaaten, eine Beschäftigungsvermutung einzuführen: Wenn Plattformen bestimmte Kontrollparameter ausüben, gelten Arbeitende als Angestellte, es sei denn, das Unternehmen weist das Gegenteil nach. Frankreich hat bis Ende 2026 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Human Rights Watch (HRW) betont in seiner Analyse zu Frankreich, dass allein die Richtlinie nicht ausreicht – entscheidend sei, wie strikt die nationale Umsetzung ausfalle und ob Verstöße effektiv sanktioniert würden.

Parallel verhandelt die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) das erste verbindliche globale Regelwerk für Plattformarbeit. Die Weltbank schätzt, dass bis zu 400 Millionen Menschen weltweit Einkommen über digitale Plattformen erzielen. Im Juni 2025 stimmte eine Mehrheit der ILO-Mitgliedstaaten für die Entwicklung eines bindenden Übereinkommens. Lena Simet, leitende Forscherin für wirtschaftliche Gerechtigkeit bei HRW, bezeichnete das als „historische Chance“. In einem HRW-Statement betonte sie: „Plattformunternehmen profitieren enorm von einem Geschäftsmodell, das Arbeitenden ihre Rechte entzieht. Die ILO-Mitglieder schreiben gemeinsam die Regeln – und diese Regeln sollten die Menschen schützen, die die Arbeit verrichten, nicht die Konzerne, die Kosten und Risiken auf ihre Beschäftigten abwälzen.“ Die abschließenden Verhandlungen finden im Rahmen der Internationalen Arbeitskonferenz 2026 statt.

Strittige Punkte in den Verhandlungen sind die Behandlung von Wartezeiten als bezahlte Arbeitszeit, das Verbot undurchsichtiger Algorithmen bei Kündigung und Lohnkürzung sowie der Zugang zur Sozialversicherung. Einige Delegierte wollen nationale Gesetzgebung ausdrücklich über die Konventionsstandards stellen dürfen – eine Klausel, die nach Einschätzung von HRW die Schutzwirkung aushöhlen würde. Wie HRW in mehreren Berichten dokumentiert, nutzen Plattformen bestehende Rechtslücken systematisch: In den USA wurden sechs der sieben untersuchten Konzerne, darunter Amazon Flex, DoorDash und Uber, gefunden, dass ihre Entlohnungsmodelle gegen internationales Menschenrechtsrecht verstoßen.

Für die betroffenen Arbeitenden in Frankreich ist die Umsetzungsgeschwindigkeit eine Frage des täglichen Überlebens. Die HRW-Analyse fasst es knapp zusammen: „Plattformarbeit zu regulieren ist eine Frage der Rechte.“ Dass globale und europäische Regelungen zeitgleich entstehen, ist eine seltene Konstellation. Ob sie zu echtem Schutz führt oder sich in Bürokratie und Hintertüren verliert, hängt davon ab, wessen Interessen sich in den nächsten Monaten durchsetzen.

Quelle: UD
 

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