LkSG Checkliste — UmweltDialog
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LkSG Checkliste
Stand: Juni 2025
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LkSG Checkliste
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz — Compliance im Überblick
LkSG BGBl. 2021 I Nr. 46 ab 1.000 MA
Geltungsbereich Das LkSG gilt seit 1. Januar 2023 für Unternehmen mit ≥ 3.000 Arbeitnehmern in Deutschland, seit 1. Januar 2024 für Unternehmen mit ≥ 1.000 Arbeitnehmern. Die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) auf EU-Ebene wird ab 2027 schrittweise ergänzend gelten und ähnliche, teils weitergehende Anforderungen schaffen.

Das LkSG verpflichtet betroffene Unternehmen zu einem risikobasierten Sorgfaltspflichtenmanagement entlang der Lieferkette — von der Analyse menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken über Präventions- und Abhilfemaßnahmen bis zur Berichterstattung gegenüber dem BAFA.

Gesetzliche Pflicht Anlassbezogene Pflicht
0
Erledigt
40
Offen
0
Nicht anwendbar
0 %
Fortschritt
Gesamtfortschritt0 / 40
§ 4Risikomanagement-System
  • Risikomanagement-System eingerichtet und dokumentiert● PflichtUmfasst eigene Geschäftstätigkeit + unmittelbare Zulieferer
  • Menschenrechtsbeauftragte(r) benannt● Pflicht§ 4 Abs. 3 LkSG: interne oder externe Funktion; Überwachungsrolle
  • Vorstand über Risikolage informiert (mind. jährlich)● PflichtRechenschaftspflicht gegenüber Leitungsebene dokumentiert
  • Grundsatzerklärung (Policy Statement) veröffentlicht● Pflicht§ 6 Abs. 2: öffentlich zugänglich; Menschenrechtsstrategie und Risikofelder
§ 5Risikoanalyse
  • Jährliche Risikoanalyse eigene Geschäftstätigkeit● PflichtAlle 12 LkSG-Schutzgüter (Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Diskriminierung etc.)
  • Jährliche Risikoanalyse unmittelbare Zulieferer● PflichtRisikobasierte Priorisierung; alle direkten Lieferanten bewertet
  • Anlassbezogene Analyse mittelbare Zulieferer◆ anlassbezogenNur bei konkretem Hinweis auf Verstoß erforderlich
  • Umweltbezogene Risiken einbezogen● PflichtQuecksilber (Minamata), persistente Schadstoffe (Stockholm), gefährliche Abfälle (Basel)
  • Risikopriorisierung und Wesentlichkeitsabwägung dokumentiert● PflichtArt, Wahrscheinlichkeit, Schwere und Umkehrbarkeit der Risiken
UmweltDialogLkSG Checkliste — Fortsetzung
Stand: Juni 2025
§ 6Präventionsmaßnahmen
  • Code of Conduct / Verhaltenskodex für Lieferanten● PflichtUnterzeichnung durch direkte Lieferanten; LkSG-Schutzgüter abgedeckt
  • Einkaufspolitik auf Menschenrechtskonformität geprüft● PflichtPreisdruck, Lieferfristen, Zahlungsbedingungen als Risikoverstärker bewertet
  • Lieferantenschulungen / Capacity Building etabliert● PflichtInsbesondere bei Lieferanten in Hochrisikoländern
  • Vertragsklauseln zur Einhaltung der LkSG-Pflichten● PflichtAudit-Recht, Kündigungsrecht bei Verstoß, Weitergabepflicht
  • Risikobasierte Lieferantenaudits durchgeführt◆ anlassbezogenBei identifizierten Hochrisikosegmenten; Ergebnisse dokumentiert
§ 7Abhilfemaßnahmen
  • Abhilfekonzept für eigene Geschäftstätigkeit vorhanden● PflichtKonkrete Maßnahmen bei Verstößen; Zeitplan; Verantwortliche
  • Abhilfemaßnahmen bei Zuliefererverstößen definiert● PflichtKorrekturplan, Fristsetzung, Eskalation bis Abbruch der Geschäftsbeziehung
  • Betroffene Personen in Abhilfe einbezogen● Pflicht§ 7 Abs. 3: Interessen der Betroffenen vorrangig zu berücksichtigen
  • Wirksamkeitskontrolle der Abhilfemaßnahmen● PflichtFollow-up; Dokumentation Zielerreichung
§ 8Beschwerdeverfahren
  • Internes Beschwerdeverfahren eingerichtet● Pflicht§ 8 LkSG: zugänglich für Beschäftigte und Dritte; Hinweisgeberkanal
  • Verfahren öffentlich zugänglich und bekannt gemacht● PflichtWebsite, Lieferanten-Portal, oder Kommunikation an bekannte Stakeholder
  • Vertraulichkeit und Schutz vor Repressalien gewährleistet● PflichtAnonyme Meldungen möglich; Vertraulichkeitsregelung dokumentiert
  • Bearbeitungsprozess und Rückmeldepflicht geregelt● PflichtReaktionsfrist, Zuständigkeit, Dokumentation jedes Falls
  • Mehrsprachiger Zugang (bei internationaler Lieferkette)◆ empfohlenZugänglichkeit für Betroffene in Produktionsländern sicherstellen
UmweltDialogLkSG Checkliste — Seite 3
Stand: Juni 2025
§ 10Dokumentation & Aufbewahrung
  • Alle Maßnahmen und Entscheidungen dokumentiert● Pflicht§ 10 Abs. 1: lückenlose Dokumentation aller Sorgfaltspflichtschritte
  • Aufbewahrungsfrist 7 Jahre eingehalten● PflichtAb dem Zeitpunkt der Erstellung
§ 10BAFA-Berichterstattung
  • Jährlicher Bericht an das BAFA eingereicht● Pflicht§ 10 Abs. 2: spätestens 4 Monate nach Geschäftsjahresende; elektronisch
  • Bericht auf Website veröffentlicht (7 Jahre)● Pflicht§ 10 Abs. 2: kostenfrei und öffentlich zugänglich; BAFA-Standardformat
  • Alle BAFA-Pflichtangaben enthalten● PflichtGrundsatzerklärung, Risikoanalyse, Maßnahmen, Wirksamkeit, Beschwerden
  • Koordination mit CSRD-Bericht (bei Überschneidung) sichergestellt◆ bedingtFür CSRD-pflichtige Unternehmen: ESRS S2 Wertschöpfungskette verknüpfen
§ 24Sanktionen & Bußgeldrisiken
  • Bußgeldrisiken intern kommuniziert● PflichtBis zu 8 Mio. € oder 2 % des globalen Jahresumsatzes bei Unternehmen > 400 Mio. €
  • Ausschluss von öffentlichen Vergaben bei Verstößen bekannt● Pflicht§ 22 LkSG: Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis zu 3 Jahre
+CSDDD-Vorbereitung (Ausblick)
  • CSDDD-Erweiterungen auf Abdeckung geprüft◆ empfohlenCSDDD umfasst zusätzlich: indirekte Zulieferer, zivilrechtliche Haftung, Klimaplan
  • Zivilrechtliches Haftungsrisiko bewertet◆ empfohlenCSDDD schafft Schadensersatzansprüche Betroffener — LkSG kennt diese nicht
  • Klimabezogener Transitionsplan (CSDDD-Pflicht) in Vorbereitung◆ empfohlenAbstimmung mit ESRS E1-Anforderungen sinnvoll
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