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EUDR Checkliste Stand: Juni 2025 redaktion@umweltdialog.de
EUDR Checkliste
EU-Entwaldungsverordnung — Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer
EUDRVerordnung (EU) 2023/1115Rohstoffe & ErzeugnisseFrist: ab 2025
⚠ Zeitplan beachten
Große Unternehmen: Anwendung ab 30. Dezember 2024 (verschoben auf 30. Dezember 2025). Kleine und Kleinstunternehmen: ab 30. Juni 2026. Die sieben regulierten Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Kautschuk — sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (Anhang I der Verordnung).
Die EUDR verpflichtet Marktteilnehmer, die regulierte Rohstoffe und Erzeugnisse in den EU-Markt einführen oder exportieren, zur Sorgfaltspflicht: Keine Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020, Legalitätsnachweis nach dem Recht des Ursprungslandes, und Georeferenzierungsdaten für alle Anbauflächen.
Pflichtanforderung Bedingte Pflicht Empfohlen
0
Erledigt
34
Offen
0
Nicht anwendbar
0 %
Fortschritt
Gesamtfortschritt0 / 34
§ 1Geltungsbereich & Anwendbarkeit prüfen
Relevante Rohstoffe und Erzeugnisse identifiziert● PflichtAnhang I EUDR: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Kautschuk + Derivate
Rolle im Lieferkettenglied bestimmt● PflichtMarktteilnehmer (erstmaliges Inverkehrbringen) vs. Händler (nachgelagert)
KMU-Status geprüft (vereinfachte Pflichten)◆ bedingtKleine Händler: vereinfachte Sorgfaltspflicht; Ausnahme nur wenn kein Risiko
Beratung & Redaktionelle EmpCo-Risikoprüfung
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