EUDR Checkliste — UmweltDialog
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EUDR Checkliste
Stand: Juni 2025
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EUDR Checkliste
EU-Entwaldungsverordnung — Sorgfaltspflichten für Marktteilnehmer
EUDR Verordnung (EU) 2023/1115 Rohstoffe & Erzeugnisse Frist: ab 2025
⚠ Zeitplan beachten Große Unternehmen: Anwendung ab 30. Dezember 2024 (verschoben auf 30. Dezember 2025). Kleine und Kleinstunternehmen: ab 30. Juni 2026. Die sieben regulierten Rohstoffe: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Kautschuk — sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (Anhang I der Verordnung).

Die EUDR verpflichtet Marktteilnehmer, die regulierte Rohstoffe und Erzeugnisse in den EU-Markt einführen oder exportieren, zur Sorgfaltspflicht: Keine Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020, Legalitätsnachweis nach dem Recht des Ursprungslandes, und Georeferenzierungsdaten für alle Anbauflächen.

Pflichtanforderung Bedingte Pflicht Empfohlen
0
Erledigt
34
Offen
0
Nicht anwendbar
0 %
Fortschritt
Gesamtfortschritt0 / 34
§ 1Geltungsbereich & Anwendbarkeit prüfen
  • Relevante Rohstoffe und Erzeugnisse identifiziert● PflichtAnhang I EUDR: Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Kautschuk + Derivate
  • Rolle im Lieferkettenglied bestimmt● PflichtMarktteilnehmer (erstmaliges Inverkehrbringen) vs. Händler (nachgelagert)
  • KMU-Status geprüft (vereinfachte Pflichten)◆ bedingtKleine Händler: vereinfachte Sorgfaltspflicht; Ausnahme nur wenn kein Risiko
  • Anwendbarer Stichtag ermittelt (Dez. 2025 / Jun. 2026)● PflichtJe nach Unternehmensgröße unterschiedliche Umsetzungsfristen
§ 2Sorgfaltspflicht-System einrichten
  • Sorgfaltspflicht-Rahmenwerk schriftlich dokumentiert● PflichtArt. 8 EUDR: Policies, Prozesse, Kontrollen; jährlich zu aktualisieren
  • Verantwortliche Person / Abteilung benannt● PflichtInterne Zuständigkeit für EUDR-Compliance klar geregelt
  • Informationssammlung systematisiert● PflichtDatenquellen für Herkunft, Geo-Koordinaten, Legalitätsdokumente
  • Jährlicher Review-Zyklus etabliert● PflichtSystem und Risikoanalyse mindestens einmal jährlich zu überprüfen
UmweltDialogEUDR Checkliste — Fortsetzung
Stand: Juni 2025
§ 3Informationspflichten & Herkunftsnachweise
  • Herkunftsland für alle Rohstoffe dokumentiert● PflichtUrsprungsland bis auf Ebene der Anbaufläche nachweisbar
  • Georeferenzierungsdaten erhoben● PflichtGPS-Koordinaten (Polygon oder Punkt) aller Anbauflächen; Stichtag 31.12.2020
  • Legalitätsnachweise für jedes Ursprungsland vorhanden● PflichtEinhaltung lokaler Gesetze: Landrechte, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Steuerrecht
  • Entwaldungsfreiheit belegt (Stichtag 31.12.2020)● PflichtSatellitendaten, zertifizierte Audits oder vergleichbare Nachweise
  • Keine Degradierung geschützter Wälder● PflichtWalddegradierung nach 31.12.2020 ebenfalls verboten (Art. 2 Abs. 3)
  • Datenqualität und -aktualität sichergestellt● PflichtProzess für laufende Aktualisierung von Lieferanten-Geodaten etabliert
§ 4Risikoanalyse
  • Risikobewertung nach EU-Benchmarking-System● PflichtLänder werden von der EU als geringes, mittleres oder hohes Risiko eingestuft
  • Rohstoff- und erzeugnisbezogene Risiken bewertet● PflichtGeographisch, sektoral, lieferantenbezogen
  • Risikoeinstufung: vernachlässigbar / nicht vernachlässigbar● PflichtArt. 10 EUDR: Einstufung entscheidet über Minderungsmaßnahmen
  • Drittländer mit Hochrisikostatus separat behandelt● PflichtErhöhte Sorgfaltspflicht bei Hochrisikoländern lt. EU-Benchmarking
  • Indigene Bevölkerung und Landrechte berücksichtigt● PflichtFreiwillige, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC)
§ 5Risikominderungsmaßnahmen
  • Risikominderungsmaßnahmen für alle nicht-vernachlässigbaren Risiken● PflichtArt. 11 EUDR: konkrete Maßnahmen mit Zeitplan und Verantwortlichen
  • Lieferantenaudits / Vor-Ort-Inspektionen geplant◆ bedingtBei nicht vernachlässigbarem Risiko; Häufigkeit risikobasiert
  • Zertifizierungssysteme und Drittpartei-Audits genutzt◆ bedingtFSC, PEFC, RSPO, Rainforest Alliance etc. — ergänzend, nicht ersetzend
  • Eskalationsprotokoll bei Regelverstoß vorhanden● PflichtLieferstopp, Lieferantenwechsel, Behördennotifikation
UmweltDialogEUDR Checkliste — Seite 3
Stand: Juni 2025
§ 6Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement)
  • DDS-System (EU-Informationssystem) zugänglich● PflichtRegistrierung im EU-TRACES/EUDR-Portal; Einreichung vor Inverkehrbringen
  • Sorgfaltserklärung je Sendung / Produkt eingereicht● PflichtReferenznummer wird für nachgelagerte Handelsstufen weitergegeben
  • Referenznummer an Handelskunden weitergegeben● PflichtHändler müssen Referenznummer empfangen und prüfen
  • Aufbewahrung der Unterlagen für 5 Jahre sichergestellt● PflichtAlle Nachweise, Risikoanalysen, Sorgfaltserklärungen
§ 7Lieferantenkommunikation & Vertragsgestaltung
  • EUDR-Anforderungen in Einkaufsverträge integriert● PflichtVertragsklauseln zur Bereitstellung von Geo-Daten und Legalitätsnachweisen
  • Lieferantenfragebögen und Selbstauskunft etabliert◆ bedingtStandardisierte Datenerhebung erleichtert Risikoanalyse
  • Schulung der Beschaffungsabteilung erfolgt● PflichtEinkäufer kennen Anforderungen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung
§ 8Sanktionen & Bußgeldrisikoprüfung
  • Sanktionsrahmen intern kommuniziert● PflichtBußgelder bis 4 % des EU-Jahresumsatzes; Einziehung von Produkten möglich
  • Zuständige nationale Behörde identifiziert● PflichtIn Deutschland: Bundesamt für Naturschutz (BfN) als federführende Behörde
  • Beschwerdemechanismus für Dritte eingerichtet◆ bedingtArt. 31 EUDR: Beschwerden von Behörden, NGOs und Einzelpersonen möglich
§ 9Kommunikation & Berichterstattung
  • EUDR-Compliance in Nachhaltigkeitsbericht integriert◆ bedingtFür CSRD-pflichtige Unternehmen: Koordination mit ESRS-Berichterstattung
  • Öffentliche Kommunikation auf Entwaldungsfreiheit geprüft● PflichtKeine irreführenden Claims; Redaktionelle EmpCo-Risikoprüfung empfohlen
Beratung & Redaktionelle EmpCo-Risikoprüfung Kommunizieren Sie Ihre EUDR-Compliance sicher: UmweltDialog prüft Ihre Inhalte auf werberechtliche Risiken und unterstützt bei der DACH-Berichterstattung. Kontakt: redaktion@umweltdialog.de · Dahlweg 87, 48153 Münster

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