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CSRD-Checkliste Welle 2 Stand: Juni 2025 redaktion@umweltdialog.de
CSRD-Checkliste Welle 2
Corporate Sustainability Reporting Directive — Pflichten für berichtspflichtige Unternehmen
CSRDRichtlinie 2022/2464/EUWelle 2 ab GJ 2025
Geltungsbereich Welle 2
Welle 2 erfasst große Unternehmen, die bislang nicht unter die NFRD fielen: Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitenden und entweder mehr als 50 Mio. € Umsatz oder mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme. Erster Berichtspflichttermin: Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026). Hinweis: EU-Omnibus 2025 sieht Schwellenanhebungen vor — aktuellen Gesetzgebungsstand prüfen.
Die CSRD verlangt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Berichterstattung nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Die Checkliste deckt alle zentralen Pflichtschritte ab — von der Governance-Verankerung bis zur externen Prüfung.
Pflichtangabe Bedingte Pflicht / empfohlen
0
Erledigt
38
Offen
0
Nicht anwendbar
0 %
Fortschritt
Gesamtfortschritt0 / 38
1Governance & Zuständigkeiten
Verantwortlichkeit für CSRD-Berichterstattung im Leitungsorgan verankert● PflichtESRS 2 GOV-1: Beschreibung der Rolle von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgan
Interne Projektstruktur für CSRD etabliert● PflichtSteuerkreis, Datenverantwortliche je Themenbereich, IT-Einbindung
Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele dokumentiert● PflichtESRS 2 SBM-1: Verknüpfung mit Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
Stakeholder-Einbindung in Berichtsprozess dokumentiert● PflichtESRS 2 SBM-2: betroffene Interessengruppen identifiziert und konsultiert
ESRS 2 GOV: Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsverknüpfung● PflichtVariable Vergütung an Nachhaltigkeitsziele geknüpft? Offenlegungspflicht
6Datenprozesse & Systeme
Datenerhebungsprozesse je ESRS-KPI definiert● PflichtDatenquellen, Verantwortliche, Erhebungsfrequenz, Validierungsschritte
ERP- / ESG-Software auf ESRS-Anforderungen geprüft● PflichtDatenqualität, Nachvollziehbarkeit, Auditfähigkeit sichergestellt
Datenlücken identifiziert und Schließungsplan erstellt● PflichtÜbergangsregelungen für erste Berichte nutzen wo möglich
Interne Kontrollsysteme für Nachhaltigkeitsdaten etabliert● PflichtVier-Augen-Prinzip, Freigabeprozess, Versionierung
UmweltDialogCSRD-Checkliste Welle 2 — Seite 3
Stand: Juni 2025
7Berichtsformat & ESEF-Tagging
Nachhaltigkeitsbericht in den Lagebericht integriert● PflichtKonsolidierter Lagebericht § 289b HGB; eigenständiger Abschnitt möglich
ESEF-Tagging der ESRS-Angaben vorbereitet● PflichtMaschinenlesbare Auszeichnung gemäß ESRS XBRL-Taxonomie; ab Welle 2 verpflichtend
Vergleichbarkeit Vorjahr sichergestellt● PflichtVorjahreswerte oder Erklärung der Nicht-Verfügbarkeit für erstes Berichtsjahr
Zukunftsorientierte Aussagen als solche gekennzeichnet● PflichtPrognosen, Ziele, Szenarien mit Unsicherheitshinweis versehen
8Externe Prüfung (Limited Assurance)
Prüfer für Limited Assurance beauftragt● PflichtAb Welle 2: externe Prüfung mit begrenzter Sicherheit verpflichtend
Prüfungsplan und -timeline abgestimmt● PflichtAusreichend Vorlaufzeit; Datenzugang für Prüfer sichergestellt
Vorbereitung auf Reasonable Assurance (ab 2028)◆ empfohlenFrühzeitig höhere Datenqualitätsstandards etablieren
9EU-Omnibus & Änderungsrisiken
Omnibus-Vereinfachungsvorschläge auf eigene Betroffenheit geprüft◆ empfohlenSchwellenanhebung, VSME-Option, Datenpunkt-Reduktion — Gesetzgebungsstand verfolgen
VSME-Standard als Option für Tochtergesellschaften geprüft◆ bedingtVoluntary SME Standard: vereinfachte Berichterstattung für Zulieferer möglich
Berichtstermin und Veröffentlichungspflicht im Kalender verankert● PflichtWelle 2: Bericht für GJ 2025 bis spätestens Ende April 2026 (HGB-Frist)
10Kommunikation & Stakeholder
Kommunikationsstrategie für CSRD-Ergebnisse festgelegt◆ empfohlenInvestor Relations, Kunden, Lieferanten, Öffentlichkeit
Externe Kommunikation auf werberechtliche Risiken geprüft● PflichtEmpCo: keine unsubstantiierten Nachhaltigkeitsbehauptungen; Redaktionelle EmpCo-Risikoprüfung empfohlen
Beratung & Redaktionelle EmpCo-Risikoprüfung
Kommunizieren Sie Ihre CSRD-Ergebnisse sicher: UmweltDialog prüft Ihre Inhalte auf werberechtliche Risiken — keine Versprechen, die Sie nicht belegen können.
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