CSRD-Checkliste Welle 2 — UmweltDialog
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CSRD-Checkliste Welle 2
Stand: Juni 2025
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CSRD-Checkliste Welle 2
Corporate Sustainability Reporting Directive — Pflichten für berichtspflichtige Unternehmen
CSRD Richtlinie 2022/2464/EU Welle 2 ab GJ 2025
Geltungsbereich Welle 2 Welle 2 erfasst große Unternehmen, die bislang nicht unter die NFRD fielen: Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit mehr als 250 Mitarbeitenden und entweder mehr als 50 Mio. € Umsatz oder mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme. Erster Berichtspflichttermin: Geschäftsjahr 2025 (Bericht 2026). Hinweis: EU-Omnibus 2025 sieht Schwellenanhebungen vor — aktuellen Gesetzgebungsstand prüfen.

Die CSRD verlangt eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die Berichterstattung nach ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Die Checkliste deckt alle zentralen Pflichtschritte ab — von der Governance-Verankerung bis zur externen Prüfung.

Pflichtangabe Bedingte Pflicht / empfohlen
0
Erledigt
38
Offen
0
Nicht anwendbar
0 %
Fortschritt
Gesamtfortschritt0 / 38
1Governance & Zuständigkeiten
  • Verantwortlichkeit für CSRD-Berichterstattung im Leitungsorgan verankert● PflichtESRS 2 GOV-1: Beschreibung der Rolle von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgan
  • Interne Projektstruktur für CSRD etabliert● PflichtSteuerkreis, Datenverantwortliche je Themenbereich, IT-Einbindung
  • Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele dokumentiert● PflichtESRS 2 SBM-1: Verknüpfung mit Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
  • Stakeholder-Einbindung in Berichtsprozess dokumentiert● PflichtESRS 2 SBM-2: betroffene Interessengruppen identifiziert und konsultiert
2Doppelte Wesentlichkeitsanalyse
  • Prozess zur Wesentlichkeitsanalyse dokumentiert● PflichtESRS 1 Kap. 3: Methodik, Bewertungskriterien, beteiligte Funktionen
  • Inside-out-Perspektive: Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bewertet● PflichtTatsächliche und potenzielle, positive und negative Auswirkungen
  • Outside-in-Perspektive: finanzielle Risiken und Chancen bewertet● PflichtKurzfristig / mittelfristig / langfristig; Schwellenwerte definiert
  • Wesentliche ESRS-Themen und Unterthemen festgelegt● PflichtAlle 10 ESRS-Themenstandards geprüft; Nicht-Wesentliches begründet ausgeschlossen
  • Wertschöpfungskette in Analyse einbezogen● PflichtVor- und nachgelagerte Aktivitäten; Lieferanten, Kunden, Investoren
UmweltDialogCSRD-Checkliste Welle 2 — Fortsetzung
Stand: Juni 2025
3ESRS-Berichterstattung — Umwelt (E)
  • ESRS E1 Klimawandel: GHG-Emissionen Scope 1/2/3 erhoben● PflichtSoweit wesentlich: Basisjahr, Methodik, Konsolidierungsansatz dokumentiert
  • ESRS E1: Transition Plan und Klimaziele dokumentiert● Pflicht1,5-°C-Pfad-Kompatibilität bewertet; Klimarisikoanalyse mit Szenarien
  • ESRS E2–E5 geprüft (Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität, Kreislauf)◆ bedingtNur soweit wesentlich; Nicht-Wesentlichkeit begründet dokumentieren
4ESRS-Berichterstattung — Soziales (S)
  • ESRS S1 Eigene Belegschaft: Arbeitsbedingungen, Rechte, Gleichstellung◆ bedingtWesentlichkeit prüfen; umfasst auch Leiharbeit und Solo-Selbstständige
  • ESRS S2 Wertschöpfungsketten-Arbeitnehmer geprüft◆ bedingtKoordination mit LkSG-Risikoanalyse empfohlen
  • ESRS S3 Betroffene Gemeinschaften geprüft◆ bedingtLokale Gemeinschaften, indigene Völker, Menschenrechte
  • ESRS S4 Verbraucher und Endnutzer geprüft◆ bedingtProduktsicherheit, Datenschutz, verantwortungsvolles Marketing
5ESRS-Berichterstattung — Governance (G)
  • ESRS G1 Unternehmensführung, Korruption, Lobbying dokumentiert◆ bedingtVerhaltenskodex, Whistleblowing, politisches Engagement
  • ESRS 2 GOV: Vergütungspolitik und Nachhaltigkeitsverknüpfung● PflichtVariable Vergütung an Nachhaltigkeitsziele geknüpft? Offenlegungspflicht
6Datenprozesse & Systeme
  • Datenerhebungsprozesse je ESRS-KPI definiert● PflichtDatenquellen, Verantwortliche, Erhebungsfrequenz, Validierungsschritte
  • ERP- / ESG-Software auf ESRS-Anforderungen geprüft● PflichtDatenqualität, Nachvollziehbarkeit, Auditfähigkeit sichergestellt
  • Datenlücken identifiziert und Schließungsplan erstellt● PflichtÜbergangsregelungen für erste Berichte nutzen wo möglich
  • Interne Kontrollsysteme für Nachhaltigkeitsdaten etabliert● PflichtVier-Augen-Prinzip, Freigabeprozess, Versionierung
UmweltDialogCSRD-Checkliste Welle 2 — Seite 3
Stand: Juni 2025
7Berichtsformat & ESEF-Tagging
  • Nachhaltigkeitsbericht in den Lagebericht integriert● PflichtKonsolidierter Lagebericht § 289b HGB; eigenständiger Abschnitt möglich
  • ESEF-Tagging der ESRS-Angaben vorbereitet● PflichtMaschinenlesbare Auszeichnung gemäß ESRS XBRL-Taxonomie; ab Welle 2 verpflichtend
  • Vergleichbarkeit Vorjahr sichergestellt● PflichtVorjahreswerte oder Erklärung der Nicht-Verfügbarkeit für erstes Berichtsjahr
  • Zukunftsorientierte Aussagen als solche gekennzeichnet● PflichtPrognosen, Ziele, Szenarien mit Unsicherheitshinweis versehen
8Externe Prüfung (Limited Assurance)
  • Prüfer für Limited Assurance beauftragt● PflichtAb Welle 2: externe Prüfung mit begrenzter Sicherheit verpflichtend
  • Prüfungsplan und -timeline abgestimmt● PflichtAusreichend Vorlaufzeit; Datenzugang für Prüfer sichergestellt
  • Vorbereitung auf Reasonable Assurance (ab 2028)◆ empfohlenFrühzeitig höhere Datenqualitätsstandards etablieren
9EU-Omnibus & Änderungsrisiken
  • Omnibus-Vereinfachungsvorschläge auf eigene Betroffenheit geprüft◆ empfohlenSchwellenanhebung, VSME-Option, Datenpunkt-Reduktion — Gesetzgebungsstand verfolgen
  • VSME-Standard als Option für Tochtergesellschaften geprüft◆ bedingtVoluntary SME Standard: vereinfachte Berichterstattung für Zulieferer möglich
  • Berichtstermin und Veröffentlichungspflicht im Kalender verankert● PflichtWelle 2: Bericht für GJ 2025 bis spätestens Ende April 2026 (HGB-Frist)
10Kommunikation & Stakeholder
  • Kommunikationsstrategie für CSRD-Ergebnisse festgelegt◆ empfohlenInvestor Relations, Kunden, Lieferanten, Öffentlichkeit
  • Externe Kommunikation auf werberechtliche Risiken geprüft● PflichtEmpCo: keine unsubstantiierten Nachhaltigkeitsbehauptungen; Redaktionelle EmpCo-Risikoprüfung empfohlen
Beratung & Redaktionelle EmpCo-Risikoprüfung Kommunizieren Sie Ihre CSRD-Ergebnisse sicher: UmweltDialog prüft Ihre Inhalte auf werberechtliche Risiken — keine Versprechen, die Sie nicht belegen können. Kontakt: redaktion@umweltdialog.de · Dahlweg 87, 48153 Münster

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