Regulatorik

Wie die fossile Lobby die EU-Lieferkettenrichtlinie aushöhlte

Gemeinsame Recherchen der Frankfurter Rundschau und der Transparenzplattform FragDenStaat zeigen: Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt stimmten sich mit Vertretern fossiler Konzerne ab, um die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) systematisch abzuschwächen. Die Umsatzschwelle für Drittstaatenunternehmen wurde von 450 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro angehoben, die zivilrechtliche Haftung gestrichen.

25.09.2026

Wie die fossile Lobby die EU-Lieferkettenrichtlinie aushöhlte

Die Vorwürfe wiegen schwer – und sie sind dokumentiert. Laut den vorliegenden Unterlagen verfolgten Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt einen koordinierten Zwei-Stufen-Plan: Zunächst sollte die CSDDD auf europäischer Ebene inhaltlich entschärft werden, anschließend das bestehende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) an die abgeschwächten Vorgaben angepasst werden.

Im Zentrum der Einflussnahme standen dabei offenbar internationale Großkonzerne aus dem fossilen Sektor. Die Recherchen nennen ExxonMobil, Dow und TotalEnergies als Unternehmen, die von den Änderungen besonders profitieren.

Die Auswirkungen sind konkret messbar: Die Umsatzschwelle, ab der die Richtlinie für Unternehmen aus Drittstaaten greift, stieg im Verlauf der Verhandlungen von ursprünglich 450 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro. Damit fallen zahlreiche international agierende Konzerne aus dem Anwendungsbereich der Sorgfaltspflichten heraus.

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Mindestens ebenso gravierend ist der Wegfall zentraler inhaltlicher Instrumente. Die zivilrechtliche Haftung von Unternehmen für Verstöße in ihren Lieferketten wurde gestrichen – jenes Element, das es Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden ermöglicht hätte, Entschädigungen vor europäischen Gerichten einzuklagen. Auch die verpflichtenden Klimatransitionspläne, die Unternehmen zur Vereinbarkeit ihrer Geschäftsmodelle mit den Pariser Klimazielen angehalten hätten, wurden aus der Richtlinie entfernt.

Brisant ist darüber hinaus das Vorgehen innerhalb der Bundesregierung. Das Bundesarbeitsministerium, das federführend für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zuständig ist, wurde den Recherchen zufolge bei den Gesprächen mit der fossilen Industrie bewusst übergangen. Stattdessen habe das Bundeskanzleramt eigenständig Anweisungen erteilt, ohne die übliche Ressortabstimmung einzuhalten.

Die Enthüllungen reihen sich in eine breitere Debatte ein: Die CSDDD, die in ihrer ursprünglichen Fassung als Meilenstein der europäischen Lieferkettenregulierung galt, hat im Verlauf der Verhandlungen erheblich an Substanz verloren. Die Omnibus-Vereinfachung hat den Anwendungsbereich zusätzlich verengt, die Umsetzungsfrist wurde auf Juli 2028 verschoben. Ob die Richtlinie in ihrer jetzigen Form die angekündigte Schutzwirkung für Menschenrechte und Umwelt in globalen Lieferketten noch entfalten kann, ist unter Fachleuten zunehmend umstritten.

Die betroffenen Ministerien haben sich bislang nicht zu den konkreten Vorwürfen geäußert. Die vollständigen Recherchen sind bei der Frankfurter Rundschau und auf FragDenStaat dokumentiert.

Quelle: UD

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