Washington fordert Nachbesserungen bei EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD
Die US-Mission bei der EU hat offizielle Kritik an der Corporate Sustainability Due Diligence Directive geäußert und fordert eine Beschränkung auf den EU-Marktbezug sowie einen risikobasierten Prüfansatz bei Zulieferern. Die Stellungnahme erkennt bisherige Omnibus-Reformen zwar an, hält sie aber für unzureichend.
14.10.2026
Die diplomatische Auseinandersetzung um die europäische Lieferkettenregulierung geht in eine neue Runde: Die US-Mission bei der Europäischen Union hat ein offizielles Schreiben mit dem Titel „U.S. Government Comments on the Corporate Sustainability Due Diligence Directive Guidelines“ veröffentlicht, wie die Kanzlei Cleary Gottlieb dokumentiert. Darin äußert Washington grundsätzliche Vorbehalte gegen die Reichweite der CSDDD sowie gegen verwandte Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
Die US-Regierung erkennt zwar „einige positive Reformen“ durch die bisherigen Omnibus-Pakete an, hält diese aber für unzureichend, um die amerikanischen Bedenken vollständig auszuräumen. Konkret fordert Washington, dass sich die CSDDD vorrangig auf Aktivitäten, Produkte und Dienstleistungen mit direktem Bezug zum EU-Markt beschränken soll. Zudem verlangt die US-Regierung die Streichung jener Bestimmungen, die bestimmte Nicht-EU-Unternehmen direkt in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbeziehen.
Bei der Sorgfaltspflicht selbst plädiert das Schreiben für einen risikobasierten, evidenzgestützten Ansatz – inklusive Begrenzungen bei Audits und Informationsanfragen gegenüber vorgelagerten Zulieferern ohne direkten EU-Marktbezug. Die Forderungen reihen sich in eine Serie US-amerikanischer Interventionen ein, die parallel zur innereuropäischen Debatte über die bereits durch das Omnibus-I-Paket deutlich reduzierten CSDDD-Schwellenwerte laufen. Diese liegen inzwischen bei über 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Nettoumsatz – eine Verringerung des betroffenen Unternehmenskreises um rund 70 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag.
Der zeitliche Kontext verschärft die Debatte zusätzlich: Das EU-Parlament hatte die finalen Omnibus-Texte erst Mitte Dezember 2025 verabschiedet, der EU-Rat folgte Ende Februar 2026 – ein Verfahren, das sich über mehrere Verhandlungsrunden hinzog, weil die Institutionen unterschiedliche Vorstellungen davon hatten, wie weit die Entbürokratisierung gehen sollte. Parallel überarbeitet EFRAG die European Sustainability Reporting Standards und veröffentlichte hierzu bereits einen ersten Entwurf der überarbeiteten Datenpunktliste für 2026 – ein weiteres bewegliches Element, das Unternehmen bei der Umsetzung berücksichtigen müssen.
Für europäische Unternehmen mit US-Geschäft bedeutet die Intervention zusätzliche regulatorische Unsicherheit: Sollte die EU auf den amerikanischen Druck eingehen, könnte sich der Anwendungsbereich der Richtlinie erneut verschieben – nach der bereits erfolgten drastischen Einschränkung durch das Omnibus-Verfahren. Unternehmen, die ihre Compliance-Prozesse bereits auf die neuen Schwellenwerte ausgerichtet haben, sollten die transatlantische Debatte daher weiter im Blick behalten.
Quelle: UD
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