Regulatorik

Regulatorik: Was im zweiten Halbjahr 2026 auf Unternehmen zukommt

Neue Gesetzentwürfe, das Inkrafttreten von Verpackungsverordnung, Anti-Greenwashing-Gesetz und Entwaldungsverordnung, dazu die seit Juli geltende Reparaturrichtlinie — die EU-Nachhaltigkeitsregulierung bleibt in der zweiten Jahreshälfte 2026 dicht getaktet. Wer nach Omnibus auf Entwarnung gehofft hat, wird enttäuscht. Ein Überblick über die wichtigsten Termine, Inhalte und Einordnungen.

19.08.2026

Regulatorik: Was im zweiten Halbjahr 2026 auf Unternehmen zukommt

Wer geglaubt hat, das Thema EU-Nachhaltigkeitsregulierung sei nach den Simplification-Debatten der letzten Monate vom Tisch, wird in den kommenden Wochen eines Besseren belehrt. Zwischen Juli und Dezember 2026 treten mehrere bereits beschlossene Gesetze in Kraft, die Kommission legt zwei umfangreiche Legislativvorschläge vor — und die Produktregulierung greift in Bereichen, die vom Omnibus-Paket überhaupt nicht berührt werden. Andreas Rasche, Professor an der Copenhagen Business School, bringt es auf den Punkt: „Es geht längst nicht mehr nur um Vereinfachung. Die Nachhaltigkeitsdiskussion in der EU lebt, sie wird nur anders gerahmt."

Diese Einschätzung teilen auch Beratungshäuser. Timo Goßler, Partner bei Grant Thornton, warnt: „Der öffentliche Fokus auf Omnibus I lässt glauben, dass die meisten Unternehmen im Bereich ESG nichts zu tun hätten. Der Eindruck täuscht." Und EY Law stellt in einer aktuellen Analyse fest: „Das Thema Nachhaltigkeit hat sich für Unternehmen trotz des Nachhaltigkeits-Omnibus längst nicht erledigt, sondern erfordert unmittelbares und konkretes Handeln." Die rechtlichen Anforderungen erstreckten sich inzwischen über die gesamte Wertschöpfungskette — von der Produktgestaltung über die Lieferkette bis zur Kommunikation.

Was vielen entgangen ist: Bereits am 31. Juli ist die EU-Recht-auf-Reparatur-Richtlinie in Kraft getreten. Hersteller bestimmter Produktkategorien — darunter Waschmaschinen, Smartphones und Bildschirme — müssen Reparaturen zu angemessenem Preis und in angemessener Frist anbieten, Ersatzteile vorhalten und Reparaturanleitungen kostenfrei veröffentlichen. Wer sich für eine Reparatur statt einen Austausch entscheidet, erhält eine Garantieverlängerung um zwölf Monate. Der Bundestag verabschiedete das deutsche Umsetzungsgesetz, das Reparaturgesetz, am 26. Juni — fünf Wochen vor Fristende.

Zwei Legislativvorschläge stehen im Raum. Noch im dritten Quartal will die Kommission den Circular Economy Act vorlegen. Das Gesetz soll erstmals einen funktionierenden Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe schaffen, Hindernisse im grenzüberschreitenden Abfalltransport abbauen und fragmentierte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung harmonisieren. EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat das Ziel vorgegeben: Europa solle „zirkulärer, wettbewerbsfähiger und resilienter" werden. Im vierten Quartal folgt das Europäische Rahmenwerk für Klimaresilienz. Die Kommission hat bereits Kerninhalte vorgestellt, darunter ein 3°C-Referenzszenario als Benchmark für Klimarisikobewertungen, das Prinzip „Resilience by Design" quer durch alle Politikbereiche und das Konzept des „Risk Ownership" — also die klare Zuordnung von Handlungsverantwortung in Schlüsselsektoren wie Gesundheit, Energie und Verteidigung.

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Parallel laufen bereits gestartete Gesetzgebungsverfahren weiter. Bei der SFDR-Reform hat der Rat Ende Juni seine Position beschlossen — darunter die umstrittene Aufnahme fossiler Unternehmen in die Transition-Fonds-Kategorie. Das Parlament arbeitet noch an seiner Position, eine politische Einigung wird bis Dezember 2026 angestrebt. Beim Omnibus-VIII-Paket Umwelt hat der Rat zu Teilen bereits Position bezogen. Hinzu kommt der Industrial Accelerator Act, der über öffentliche Beschaffungskriterien und schnellere Genehmigungsverfahren die industrielle Dekarbonisierung beschleunigen soll.

Am 12. August griff die Verpackungsverordnung PPWR. Ab sofort gelten strengere PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen, EU-weit harmonisierte Definitionen für Hersteller und Produzenten sowie neue Kennzeichnungspflichten. Waren in nicht-konformen Verpackungen dürfen in der EU nicht mehr vermarktet werden. Weitere Anforderungen — darunter Recyclingfähigkeitskriterien und Wiederverwendungsquoten — folgen gestaffelt ab 2030.

Am 27. September folgt die Empowering-Consumers-Richtlinie, Europas Anti-Greenwashing-Gesetz. Generische Umweltaussagen wie „umweltfreundlich" oder „klimaneutral" ohne Nachweis werden verboten, Nachhaltigkeitslabel müssen auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen. Die Umsetzung in deutsches Recht über die UWG-Novelle ist bereits erfolgt. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen — die Wettbewerbszentrale hat angekündigt, ab dem Stichtag potenzielle Verstöße ohne Aufschub zu verfolgen.

Zu wenig Aufmerksamkeit erhält laut Rasche ein anderes Datum: Ab dem 21. November verbietet die EU den Export von Plastikmüll in Nicht-OECD-Staaten. Die meisten übrigen Bestimmungen der Waste Shipment Regulation gelten bereits seit Mai 2026. Rasche nennt die Maßnahme „längst überfällig".

Am 30. Dezember beginnt die EUDR, die Entwaldungsverordnung, für große und mittlere Unternehmen zu gelten. Kleinst- und Kleinbetriebe erhalten Aufschub bis Juni 2027. EY Law weist darauf hin, dass die Umweltstrafrechtsrichtlinie bei EUDR-Verstößen auch strafrechtliche Sanktionen vorsieht — ein Detail, das in der Diskussion häufig übersehen wird.

Auch bei den ESRS und dem Voluntary Standard tut sich Konkretes. Die Delegierten Rechtsakte wurden am 3. Juli angenommen, die Scrutiny-Frist läuft. Simon Taylor, Mitgründer von Position Green, stellt klar: „Die Standards stehen fest. Es besteht kein Grund, auf die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt zu warten." Daniel Rundgren, Gründer von Regweaver, ergänzt: „Parlament und Rat können keine Änderungen verlangen. Gemäß Artikel 290 AEUV können sie den Rechtsakt nur insgesamt ablehnen oder passieren lassen."

Für Unternehmen heißt das: Die Schonfrist ist vorbei. Wer sich auf ein Abflauen der regulatorischen Dynamik verlassen hat, muss jetzt nachsteuern — von Verpackung über Lieferketten und Reparierbarkeit bis Klimaresilienz. Das Omnibus-Paket hat die Berichtspflichten reduziert. Die Produktregulierung aber zieht an — und mit ihr der Druck der Finanzierungsseite: Seit Januar 2026 sind Banken verpflichtet, ESG-Kriterien systematisch in die Kreditvergabe einzubeziehen.

EU-Nachhaltigkeitsgesetzgebung – Ausblick 2. Halbjahr 2026

EU-Nachhaltigkeitsgesetzgebung Ausblick 2. Halbjahr 2026

Quelle: Andreas Rasche · Grafik: UmweltDialog · Stand August 2026

Regelwerk
Inhalt
Zeitrahmen
Legislativvorschläge
Circular Economy Act
Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe; Stärkung von Nachfrage und Angebot für recycelte Materialien in der EU.
Q3 / 2026
EU-Rahmenwerk Klimaresilienz
Integrierter Ansatz für Klimavorsorge und Risikomanagement — Prävention und Vorbereitung auf Klimafolgen EU-weit.
Q4 / 2026
Laufende Gesetzgebungsverfahren
SFDR-Reform
Ratsposition seit 24. Juni beschlossen — u. a. umstrittene Aufnahme fossiler Unternehmen in die Transition-Fonds-Kategorie. Parlamentsarbeit steht noch aus.
Pol. Einigung bis Dez. 2026 angestrebt
Omnibus VIII (Umwelt)
Vereinfachte industrielle Emissionsstandards und Umweltverträglichkeitsprüfungen. Rat hat Teilpositionen, Parlament arbeitet noch.
Pol. Einigung bis Dez. 2026 angestrebt
Industrial Accelerator Act
Beschleunigung der industriellen Dekarbonisierung durch Low-Carbon-Beschaffungskriterien, schnellere Genehmigungen und Stärkung der Clean-Tech-Fertigung.
Verhandlungen in Rat & Parlament ausstehend
Beginn der Anwendung
Recht auf Reparatur
Hersteller müssen bestimmte Produkte (u. a. Smartphones, Waschmaschinen, Bildschirme) zu angemessenem Preis reparieren, Ersatzteile vorhalten und Anleitungen veröffentlichen. 12 Monate Garantieverlängerung bei Reparatur.
31. Juli 2026 gilt jetzt
ESRS & Voluntary Standard
Delegierte Rechtsakte zu ESRS und VS angenommen; Scrutiny-Frist läuft. Genaues Datum hängt von der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ab.
Scrutiny seit 3. Juli 2026
PPWR
Verpackungsverordnung greift EU-weit: Anforderungen an Zusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und Abfallmanagement.
12. Aug. 2026 gilt jetzt
Empowering Consumers
Anti-Greenwashing-Gesetz: generische Umweltaussagen werden eingeschränkt; Nachhaltigkeitslabel nur noch auf Basis unabhängiger Zertifizierung oder behördlicher Grundlage.
27. Sep. 2026 bald
Waste Shipment Regulation
Verbot des Exports von Plastikmüll in Nicht-OECD-Staaten. Übrige Bestimmungen gelten bereits seit 21. Mai 2026.
21. Nov. 2026
EUDR (Entwaldungsverordnung)
Anwendungsbeginn für große und mittlere Unternehmen. Kleinst-/Kleinbetriebe erhalten Aufschub bis Juni 2027; Scope-Review-Produkte ab Dez. 2027.
30. Dez. 2026

Quelle: Andreas Rasche · Grafik: UmweltDialog · Redaktionsschluss: August 2026

Quelle: UD
 

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