Regulatorik

USA planen Tiefseebergbau ohne Einbindung der Insulaner

Ein US-Startup will unter Trump-Regie in internationalen Gewässern des Pazifiks Tiefseebergbau erkunden — direkt neben dem Meeresschutzgebiet Französisch-Polynesiens. Präsident Moetai Brotherson widerspricht klar: „Wir wurden angesprochen, aber nicht konsultiert.“ Die Regierung wolle den Antrag anfechten. Der Fall stellt eine völkerrechtlich brisante Frage — und aktiviert für europäische Abnehmer den Kernprüfstein indigener Rechte in der Sorgfalt.

04.09.2026

USA planen Tiefseebergbau ohne Einbindung der Insulaner

Teil 4 der UD-Serie „Rohstoff-Sorgfalt vor CSDDD“.

Grundlage der Meldung ist eine Recherche von Anita Hofschneider und Sachi Kitajima Mulkey für Grist. Danach hat die Regierung Französisch-Polynesiens angekündigt, den Vorschlag des Bay-Area-Startups American Deep Sea Minerals anzufechten. Das Unternehmen hat bei US-Regulierungsbehörden einen Antrag gestellt, um in internationalen Gewässern — der sogenannten „Eastern High Seas Pocket 3“ — Tiefseebergbau zu erkunden. Das Gebiet liegt vollständig eingebettet zwischen den maritimen Grenzen der Cookinseln, Kiribatis und Französisch-Polynesiens. Es reiht sich in die zweite parallel laufende Trump-Initiative ein, die weltweit erste kommerzielle Tiefsee-Bergbauauktion vor Amerikanisch-Samoa (Teil 1 der Serie).

„Wir bleiben nicht passiv, wenn industrielle Aktivitäten unmittelbar neben Ökosystemen vorgeschlagen werden, die Französisch-Polynesien beschlossen hat zu schützen“, zitiert Grist Präsident Moetai Brotherson. Sein Vorwurf: American Deep Sea Minerals habe eine kurze Einführungs-E-Mail an einen Regierungsvertreter gesendet, die Regierung habe um mehr Informationen gebeten — es sei keine Antwort erfolgt. „Somit hat keine Konsultation stattgefunden, und die Regierung hat keine ausreichenden Informationen erhalten, um das Projekt oder seine potenziellen ökologischen Auswirkungen zu bewerten.“ Nach Völkerrecht haben indigene Völker ein Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung — „Free, Prior and Informed Consent“ (FPIC) — und das Recht, diese zu verweigern.

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Der Fall reiht sich in eine Serie von US-Vorstößen ein. Präsident Trump lud im vergangenen Jahr Unternehmen ein, Genehmigungen zum Bergbau auf hoher See direkt über die USA zu beantragen — statt auf die noch nicht verabschiedeten Regeln der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) zu warten. Delegierte aus Dutzenden Ländern trafen sich diesen Monat in Kingston, Jamaika, im ISA-Hauptquartier, um die Feinheiten eines seit über einem Jahrzehnt in Arbeit befindlichen Regulierungsrahmens zu verhandeln. „Der Tiefseeboden gehört keinem einzelnen Land und keinem Unternehmen — er gehört uns allen“, zitiert Grist Letitia Carvalho, Generalsekretärin der ISA. „Wenn wir das aus dem Blick verlieren, riskieren wir, auf dem Meeresboden dieselben Ungerechtigkeiten und Zerstörungen zu wiederholen, die wir an Land noch immer beheben müssen.“

Ein spezifisches Problem hat Französisch-Polynesien beim Zugang zum multilateralen Prozess. Weil es weiterhin ein französisches Überseegebiet ist, dessen indigene Bevölkerung keine politische Selbstbestimmung erhalten hat, hat es keinen Sitz bei der ISA. Und bis vor Kurzem, als Umweltschutz-NGOs ihren Beobachterstatus auf indigene Advocates ausweiteten, wurden die Stimmen aus Französisch-Polynesien weitgehend ausgeblendet. Trotzdem, so Brotherson gegenüber Grist, bevorzuge er den internationalen Regulierungsprozess gegenüber den jüngsten US-Aktionen.

Graham Goulet, CEO von American Metals, teilte Grist mit, das Unternehmen beabsichtige, die Regierungen der Cookinseln, Kiribatis und Französisch-Polynesiens zu konsultieren, „während sich das Explorationsprogramm entwickelt“. Diese Gespräche würden unter US-Aufsicht und im Einklang mit den in der Bewerbung dargelegten Absichten geführt. Das Filing enthalte die Absicht, eine Nutzenteilungsvereinbarung mit pazifischen Nationen zu schaffen und Fischerei nicht zu behindern. Die NOAA prüft den Antrag; die öffentliche Kommentierung läuft bis Anfang August 2026.

Der Widerstand hat historische Tiefe. Französisch-Polynesien hat den Tiefseebergbau 2022 verboten, gefolgt von Frankreich 2023. 80 Prozent der Bevölkerung sind indigene Völker mit langjährigen Verbindungen zum Ozean, etwa in der traditionellen Navigation. „Als ob der Klimawandel nicht genug wäre, droht das Gespenst des Tiefseebergbaus, den Meeresboden zu strip-minieren — unseren heiligen Ort der Schöpfung“, zitierte Grist Hinano Murphy, indigene Kulturexpertin aus Moorea und Tahiti in einem TEDxTalk. Im September 2025 hatte Brotherson zusätzliche Verbote für Tiefseebergbau innerhalb von Tainui Atea eingeführt — dem Meeresschutzgebiet, das nahezu alle Ausschließlichkeitsgewässer der Inseln umfasst und laut UN 21 Haiarten, 176 Korallenarten und über 1.000 Fischarten beherbergt.

Für europäische Abnehmer wird die Frage der Konsultation zum harten Prüfstein. FPIC ist im Völkerrecht durch die UN-Deklaration über die Rechte indigener Völker (UNDRIP, 2007) sowie die ILO-Konvention 169 verankert. Für europäische Unternehmen manifestiert sich das über zwei Wege: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD, RL 2024/1760) benennt im Anhang I ausdrücklich die Rechte indigener Gemeinschaften und verweist auf die einschlägigen Menschenrechtsübereinkommen. Und der ESRS-Berichtsstandard S3 („Betroffene Gemeinschaften“) verlangt ab dem Berichtsjahr 2024 die Offenlegung, ob und wie das Unternehmen indigene Gemeinschaften in seiner Sorgfalt berücksichtigt. Wer über eine chinesisch-japanische Weiterverarbeitung Rohstoffe aus US-lizenzierten Pazifik-Gewässern in eigene Produkte einführt, trägt das Konsultationsrisiko in seine eigene Bilanz — auch wenn die tatsächliche Extraktion 15.000 Kilometer entfernt stattfindet. Die intransparente Downstream-Struktur, die für Myanmar-Seltene-Erden dokumentiert ist (Teil 3 der Serie), macht denselben Effekt für pazifisches Tiefseematerial wahrscheinlich.

Für die Frage der Umweltverträglichkeitsprüfung stellt Brotherson eine kritische Forderung. Die US-Behörden hätten den Genehmigungsprozess für Tiefseebergbau-Anträge unlängst beschleunigt und die Anzahl der erforderlichen Umweltprüfungen halbiert. „Wir erwarten, dass die Interessen benachbarter pazifischer Länder und Gebiete durch vorherige Benachrichtigung, aussagekräftige Konsultation und eine umfassende, unabhängige und partizipative Umweltverträglichkeitsprüfung vollständig berücksichtigt werden.“ Der im Januar 2026 in Kraft getretene UN-Hochseevertrag könnte einen entscheidenden Präzedenzfall bilden: Französisch-Polynesien will ihn nutzen, um genau diese Gewässer zu schützen.

Was das für berichtspflichtige Unternehmen heißt

Der Fall macht sichtbar, was in CSDDD und ESRS S3 als „meaningful engagement with affected stakeholders“ gefordert ist. Eine E-Mail ohne Antwort erfüllt weder FPIC noch Sorgfaltspflicht. Wer aus Beschleunigungsverfahren stammendes Material bezieht, trägt Reputations- und Haftungsrisiken zurück in seine eigene Berichterstattung. Die Konsequenz für die Beschaffung: aktives Rückverfolgen bis zur Extraktionsstufe, Verifizierung der Konsultationsprozesse, kein Rückzug auf Downstream-Distanz.

Quelle: UD
 

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