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LkSG-Bilanz: Compliance auf dem Papier – aber findet das Gesetz auch Verstöße?

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zeigt eine Analyse des UN Global Compact Netzwerk Deutschland: 98 Prozent der Unternehmen haben die geforderten Managementsysteme eingerichtet – doch nur 29 Prozent berichten überhaupt von entdeckten Verstößen. Für 68 Prozent blieben die Lieferketten offiziell makellos. Ob das Transparenz oder Blindheit widerspiegelt, lässt sich aus den Daten allein nicht sagen.

03.06.2026

LkSG-Bilanz: Compliance auf dem Papier – aber findet das Gesetz auch Verstöße?

Als das LkSG im Januar 2023 in Kraft trat, zwang es große Unternehmen erstmals gesetzlich dazu, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu berichten und zu beheben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sammelt die Berichte und kann Bußgelder verhängen. Eine neue Analyse des UN Global Compact Netzwerk Deutschland, erstellt von Wirtschaftsethiker Dr. Christopher N. Bayer und Datenwissenschaftlerin Natsuda Uppapong, hat alle 313 öffentlich zugänglichen Berichte von 254 Unternehmen aus den Berichtsjahren 2023 und 2024 ausgewertet – insgesamt rund 42.000 Datenpunkte. „Das deutlichste Muster: Verstöße werden in der Tiefe der Lieferkette nicht durch interne Prozesse aufgedeckt, sondern durch Beschwerden und externe Hinweise. Bei indirekten Zulieferern war das ausnahmslos der Fall", erklärt Bayer. Einschränkend verweist er darauf, dass die Studie selbst verfasste und nicht unabhängig verifizierte Unternehmensberichte analysiert hat. Das Ergebnis ist dennoch erhellend.

Die Compliance-Zahlen beeindrucken. Unter dem freiwilligen Nationalen Aktionsplan (NAP) erfüllten nur 13 bis 17 Prozent der deutschen Unternehmen vergleichbare Standards. Unter dem LkSG haben 98 Prozent Risikomanagementsysteme eingerichtet, 97 Prozent Grundsatzerklärungen veröffentlicht, 98 Prozent Beschwerdeverfahren implementiert. 69 Prozent haben eigens einen Menschenrechtsbeauftragten ernannt, 95 Prozent haben Einkauf und Beschaffung mit der Menschenrechtsstrategie verknüpft. Der Gesetzgebungsbruch war offensichtlich wirksam. „Die Auswertung der Berichte zeigt, dass das LkSG zu einer breiteren Standardisierung und deutlichen Ausweitung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfalt in deutschen Unternehmen beigetragen hat", sagt Marcel Engel, Geschäftsleiter des UN GCD. Die Studie gebe aber keine abschließenden Antworten, inwiefern das Gesetz die intendierten politischen Ziele tatsächlich erfülle.

Doch darunter liegt ein unbehagliches Muster. 47 Prozent der Unternehmen meldeten keine einzige priorisierte Risikokategorie im eigenen Betrieb – obwohl dieselben Firmen bei direkten Lieferanten aktiv Risiken identifizierten. 55 Unternehmen stuften Arbeitssicherheit als Lieferantenrisiko ein, ohne das gleiche Risiko im eigenen Betrieb zu melden; 52 taten dasselbe bei fairen Löhnen. Ob das echte Risikoasymmetrien widerspiegelt oder systematische Untererfassung eigener Probleme – weil Verstöße im Eigenbetrieb direktere regulatorische Konsequenzen haben – lässt sich aus Offenlegungsdaten allein nicht klären.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zeigt eine Analyse des UN Global Compact Netzwerk Deutschland erste Ergebnisse.

Das Kernproblem zeigt sich bei der Entdeckungsrate. Insgesamt 74 der 254 Unternehmen (29 Prozent) berichteten von Verstößen in mindestens einer Lieferkettenstufe. Von den verbleibenden 172 Unternehmen – also 68 Prozent – wurden offiziell keine Verstöße gefunden, obwohl die Systeme formal vollständig implementiert waren. Drei Erklärungen sind plausibel: echtes Niedrigrisiko, funktionierende Prävention oder mangelhafte Detektionsfähigkeit. Aus den Berichten ist das nicht zu unterscheiden.

Besonders aufschlussreich ist, was die Daten über indirekte Zulieferer verraten. Bei diesen fiel proaktive Erkennung auf null Prozent: Kein einziges Unternehmen entdeckte dort einen Verstoß durch eigene Analyse allein. Stattdessen waren externe Informationen der einzige Weg – Beschwerden oder Hinweise nach §9 LkSG. 82 Prozent aller Unternehmen, die Verstöße bei indirekten Lieferanten fanden, hatten zuvor Beschwerden erhalten. Unternehmen mit externen Informationen detektierten Verstöße siebenmal häufiger als solche ohne. Das Beschwerdeverfahren ist damit kein Bürokratieaufwand, sondern das zentrale Detektionsinstrument des Gesetzes.

Wenn Verstöße entdeckt wurden, folgte meist Reaktion: 87 bis 91 Prozent der Unternehmen versuchten Abhilfe. Die Lösungsquoten sinken mit der Lieferkettentiefe rapide: 75 Prozent im eigenen Betrieb, 57 Prozent bei direkten Lieferanten, 11 Prozent bei indirekten. Das Gesetz verpflichtet zum Bemühen, nicht zum Erfolg – was aus betroffener Arbeitnehmerperspektive als „gelöst" gilt, bleibt ohne unabhängige Verifikation offen. Nur vier Unternehmen meldeten Verstöße gegen die im LkSG erfassten Umweltabkommen (Stockholmer, Minamata- und Basler Konvention) – darunter drei VW-Konzerngesellschaften wegen verbotener Flammschutzmittel. Ob das reale Abwesenheit dieser Risiken widerspiegelt oder Lücken in der Risikoerkennung, bleibt ungeklärt. Ab Ende Juni 2026 erscheinen fünf Vertiefungsberichte zu den einzelnen Handlungsfeldern des LkSG.

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Quelle: UD
 

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