Kommission streckt kostenlose Zuteilung bis 2038 – wer davon profitiert und wer nicht
Statt wie bisher vorgesehen bis 2034 vollständig auszulaufen, soll die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten für CBAM-Sektoren nach dem Kommissionsvorschlag bis 2037/2038 fortbestehen – bei einer Konditionalität, die Kritiker als zu schwach bezeichnen. Für Stahl, Zement und Aluminium geht es um Milliardenvolumina. Für Unternehmen, die ihre Transformation bereits auf den strengeren Pfad ausgerichtet haben, wirft der Vorschlag eine unbequeme Frage auf: Wer wird hier eigentlich belohnt?
22.07.2026
Mit dem Kommissionsvorschlag vom 17. Juli 2026 verschiebt sich eine Grundannahme, auf der viele Übergangspläne bislang aufgebaut waren. Die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten an emissionsintensive, wettbewerbsexponierte Sektoren – jahrelang das wichtigste Carbon-Leakage-Schutzinstrument der EU – sollte zwischen 2026 und 2034 planmäßig auslaufen. Die Kommission schlägt nun vor, diesen Pfad bis 2037/2038 zu strecken; parallel soll ein separates Benchmark-Paket der Industrie zusätzlich rund 6 Milliarden Euro an Gratiszertifikaten für 2026–2030 verschaffen. Für CBAM-Sektoren ist zudem vorgesehen, ab 2028 rund 15 Prozent der eigentlich bereits ausgelaufenen Free Allocation wieder einzuführen – was die vollständige Wirkung von CBAM de facto um vier Jahre verzögert.
Die schwache Konditionalität
Der eigentliche Streitpunkt liegt nicht im Zeitpunkt des Auslaufs, sondern in der Bedingung, unter der die verlängerten Gratiszertifikate vergeben werden. Nach ersten Analysen des Entwurfs sollen rund 80 Prozent der Free Allocation bereits mit der Vorlage eines von der Kommission genehmigten Dekarbonisierungsplans verknüpft sein – nur 20 Prozent hängen an der tatsächlichen Umsetzung von Investitionen und nachgewiesenen Emissionsminderungen. Kritiker wie Bellona Europa sehen darin eine Aufweichung, die Anreize zur echten Transformation eher schwächt als stärkt.
Diese Kritik lässt sich mit einer empirischen Beobachtung unterfüttern, die in der wissenschaftlichen Politikberatung zunehmend zitiert wird: Zwischen 2013 und 2022 sanken die Emissionen der ETS-Industriesektoren trotz großzügiger Gratiszuteilung um weniger als neun Prozent – der Energiesektor, der deutlich stärker über Auktionen statt Gratiszuteilung reguliert ist, kam im selben Zeitraum auf knapp 30 Prozent. Wer daraus ableitet, dass eine noch länger laufende Free Allocation die Dekarbonisierung eher bremst als beschleunigt, argumentiert nicht aus der Luft.
Die Gegenposition ist jedoch ebenso ernst zu nehmen: Ohne verlässlichen Übergangsschutz drohen Produktionsverlagerungen in Regionen mit laxeren Klimaauflagen – der Klimaeffekt würde dann nur exportiert, nicht erzielt. Genau diese Abwägung zwischen Carbon-Leakage-Schutz und Dekarbonisierungsdruck ist der Kern der politischen Auseinandersetzung, die jetzt in den Trilog geht, und beide Seiten haben tragfähige Argumente.
Drei Sektoren, drei Risikoprofile
Stahl, Zement und Aluminium teilen den Status als kapitalintensive Grundstoffindustrien mit langen Investitionszyklen – ihre Risikoprofile im Übergang unterscheiden sich. Die Wirtschaftsvereinigung Stahl beziffert den Investitionsbedarf für die Transformation auf einen mittleren zweistelligen Milliardenbetrag allein in Deutschland. Direktreduktion mit grünem Wasserstoff (DRI) und Elektrolichtbogenofen-Routen erfordern parallele Investitionen in Anlage, Energieinfrastruktur und Wasserstoffversorgung – Investitionen, die viele Stahlhersteller bereits unter der Annahme eines strengeren Auslaufpfads getätigt oder finanziell abgesichert haben.
Im Zementsektor liegt das Hauptrisiko in der Klinker-Importroute. CBAM erfasst Klinker und Zement, doch die Komplexität der Emissionsverifizierung bei Importeuren aus Drittstaaten bleibt erheblich, und mit der vierjährigen Verzögerung der vollen CBAM-Wirkung verschiebt sich auch die verlässliche Schließung von Umgehungsstrategien nach hinten. Bei Aluminium spielt zusätzlich die Behandlung indirekter Emissionen aus Strom eine Rolle – ein Punkt, der laut Kommissionsvorschlag weiter nur graduell adressiert wird.
Die Exportlücke bleibt ungelöst
Die politisch heikelste Frage betrifft nach wie vor Exporte. CBAM gleicht Carbon Leakage nur in eine Richtung aus – für Importe in die EU. Europäische Hersteller, die in Drittstaaten exportieren, verlieren mit dem fortschreitenden Free-Allocation-Auslauf ihren dortigen Wettbewerbsschutz, ohne dass der Kommissionsvorschlag hierfür ein CBAM-Äquivalent vorsieht. Diese Lücke bleibt damit trotz der grundsätzlichen Entlastung im Binnenmarkt bestehen – für exportorientierte Stahl-, Zement- und Aluminiumhersteller ändert sich an diesem Kernproblem also wenig.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Für Unternehmen mit CBAM-Exposition sind drei Punkte unmittelbar relevant. Erstens: Wer seine Investitionsplanung auf den strengeren Auslaufpfad bis 2034 kalibriert hatte, sollte prüfen, ob die gestreckte Free Allocation kurzfristig Liquidität freisetzt, die sich in beschleunigte statt in aufgeschobene Transformation investieren lässt – der ursprüngliche Business Case für die eigenen Dekarbonisierungsprojekte bleibt schließlich unverändert bestehen. Zweitens: Die Konditionalität über Dekarbonisierungspläne wird ab jetzt ein Compliance-Thema; wer keinen von der Kommission anerkennungsfähigen Plan vorlegen kann, verliert auch von den verlängerten Gratiszertifikaten. Drittens: Die Exportlücke bleibt ein ungelöstes Risiko für die Mittelfristplanung – wer signifikante Exportanteile in CBAM-freie Drittmärkte hat, sollte dieses Szenario explizit im Übergangsplan nach ESRS E1 abbilden.
Für die berichtspflichtige Wirtschaft insgesamt gilt: Übergangspläne, die auf Annahmen vor dem 17. Juli beruhen, sind jetzt stresstestpflichtig – unabhängig davon, ob man die Streckung als Erleichterung oder als Fehlanreiz bewertet.
UmweltDialog beleuchtet die Free-Allocation-Frage im weiteren Verlauf der Strecke aus Branchensicht weiter – mit einem Praxisartikel zu den Vorbereitungen, die CFOs jetzt aufgleisen sollten.