Heizungsfreiheit gegen Klimapflicht: Was das Gebäude-Modernisierungsgesetz wirklich regelt
Am 10. Juli hat der Bundestag das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet. Die umstrittene 65-Prozent-Regel beim Heizungstausch ist Geschichte. Doch während Berlin die Heizungswahl liberalisiert, verschärft Brüssel die Anforderungen an den Gebäudebestand – und die Frage, wer die Fortschritte messen soll, ist noch nicht beantwortet.
25.08.2026
Nach mehr als zwei Jahren politischer Debatte um die Wärmeversorgung von Gebäuden hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) Bundestag und Bundesrat passiert. Der Bundesrat verzichtete auf eine Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das Gesetz löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab und vollzieht einen Kurswechsel: Die Pflicht, beim Einbau einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, entfällt vollständig. Statt des Heizsystems wird künftig der Brennstoff reguliert – über eine sogenannte Bio-Treppe, die den Anteil biogener Brennstoffe schrittweise vorschreibt.
Die Bundesregierung begründet die Neuregelung mit Technologieoffenheit und Entscheidungsfreiheit für Eigentümer. „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen“, heißt es von der Bundesregierung. Gleichzeitig werde die Förderung klimafreundlicher Heizungen fortgeführt.
Was im politischen Streit um Wärmepumpen und Gaskessel allerdings untergeht: Das GModG ist nur zur Hälfte eine nationale Entscheidung. Der andere Teil ist die Umsetzung der novellierten EU-Gebäuderichtlinie EPBD, die Deutschland eigentlich bis Ende Mai 2026 in nationales Recht hätte überführen müssen. Diese Frist hat die Bundesrepublik gerissen. Die EPBD-Umsetzungsteile des GModG – darunter Mindeststandards für Nichtwohngebäude, Renovierungspässe und die lebenszyklusbasierte Ökobilanzierung für Neubauten – treten voraussichtlich erst Anfang 2027 in Kraft.
Die Anforderungen, die aus Brüssel kommen, zeigen in eine andere Richtung als die Berliner Heizungsliberalisierung. Die EPBD verlangt, dass Deutschland den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch seines gesamten Wohngebäudebestands bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gegenüber 2020 senkt. Für Nichtwohngebäude werden die energetisch schlechtesten 16 Prozent zuerst saniert. Eine individuelle Sanierungspflicht für Wohngebäude gibt es zwar nicht – wohl aber einen nationalen Absenkungspfad, der erhebliche Sanierungsaktivitäten im gesamten Bestand erfordert. Bis Januar 2027 muss Deutschland einen Fahrplan für die Einführung dieser Grenzwerte vorlegen.
Hier entsteht die eigentliche Spannung: Berlin gibt die Heizungswahl frei, Brüssel verlangt messbare Ergebnisse beim Gesamtbestand. Und messbar heißt: Jemand muss messen. Die EPBD, die CSRD und die Heizkostenverordnung machen Energie- und Gebäudedaten zunehmend prüfungsrelevant. Wer als Immobilieneigentümer oder Wohnungsunternehmen seinen Energieverbrauch nicht digital erfasst, wird Compliance-Pflichten nicht wirtschaftlich erfüllen können. Das betrifft nicht nur Energieausweise, die künftig nach dem neuen A-bis-G-Schema ausgestellt werden – es betrifft die gesamte laufende Verbrauchsdokumentation, die monatliche Mieterinformation nach der Heizkostenverordnung und die ESG-Berichterstattung, die über die CSRD kapitalmarktrelevant wird.
Die großen Messdienstleister – ista, Techem, Brunata-Metrona – positionieren sich seit Jahren als Lösungsanbieter für genau diesen Bedarf. ista etwa hat nach eigenen Angaben mehr als 50 Millionen funkende Messgeräte im Feld und bietet mit Produkten wie ESG-Navi und HeatPilot digitale Werkzeuge für Verbrauchstransparenz und Heizungsoptimierung an. CEO Hagen Lessing formuliert das Ziel offensiv: „Daten in Echtzeit sind der Gamechanger für die Wärmewende.“ Techem investiert parallel in Digitalisierung und CO₂-Monitoring. Die Messdienstleister sehen im GModG und in der EPBD-Umsetzung einen Wachstumsmarkt.
Doch genau hier liegt eine Frage, die bisher kaum gestellt wird: Wie unabhängig sind Energiedaten, wenn die Datenanbieter gleichzeitig die Produkte verkaufen, die die Erfassung ermöglichen? Die Messdienstleister sind keine neutralen Instanzen – sie sind Marktteilnehmer mit eigenen Geschäftsinteressen. Wenn ista einen Bundesverband für Energie- und Wasserdatenmanagement mitgründet und im Lobbyregister des Bundestages als Interessenvertreter für Energieeffizienz und Digitalisierung eingetragen ist, dann ist das legitime Interessenvertretung. Aber es ersetzt keine unabhängige Prüfung der Frage, ob die datengetriebene Wärmewende tatsächlich die versprochenen Einsparungen liefert – und wer die Kosten trägt, wenn sie es nicht tut.
Die Wohnungswirtschaft steht vor einem doppelten Dilemma. Einerseits: Das GModG schafft kurzfristig Entlastung, weil die Heizungswahl flexibler wird. Andererseits: Der EPBD-Absenkungspfad erfordert mittelfristig genau die energetischen Sanierungen, deren Finanzierung über die Modernisierungsumlage beim Mieter landet. Der GdW als Spitzenverband der Wohnungswirtschaft begrüßt die Flexibilisierung, warnt aber gleichzeitig vor unrealistischen Sanierungsquoten ohne ausreichende Förderung. Die DENEFF, die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz, kritisiert, dass die Streichung der 65-Prozent-Regel das falsche Signal sende – ausgerechnet in dem Moment, in dem die EU verbindliche Bestandsziele einführe.
Die nächsten Monate werden zeigen, ob das GModG beide Anforderungen zusammenbringt oder ob Deutschland mit dem Kurswechsel bei der Heizungsregulierung die europäischen Bestandsziele verfehlt. Die DIN SPEC 91606 zur Ökobilanzierung von Gebäuden, die Anfang Juli veröffentlicht wurde, liefert erstmals einen einheitlichen Berechnungsrahmen. Ob er in der Praxis funktioniert, hängt nicht zuletzt davon ab, wie die Datenerhebung organisiert wird – und ob die Datenbasis, auf der politische Entscheidungen über Milliardenprogramme getroffen werden, einer unabhängigen Überprüfung standhält.