EU-Rat öffnet Transition-Fonds für fossile Unternehmen
Der Rat der EU hat seine Verhandlungsposition zur Reform der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) verabschiedet. Drei neue Fondskategorien sollen die heutigen Artikel-8- und Artikel-9-Klassifikationen ersetzen und Greenwashing eindämmen. Doch der Rat schwächt zugleich den geplanten Ausschluss fossiler Unternehmen aus der Transition-Kategorie deutlich ab.
02.09.2026
Mit seiner am 24. Juni 2026 verabschiedeten Verhandlungsposition hat der Rat der Europäischen Union den Weg für den Trilog über die SFDR-Reform freigemacht. Das Reformpaket geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom November 2025 zurück und reagiert auf jahrelange Kritik an der bislang geltenden Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Die seit 2021 anwendbare Verordnung war als reines Offenlegungsinstrument konzipiert, hat sich im Markt jedoch faktisch zu einem Labelsystem entwickelt – und damit den Vorwurf von Greenwashing-Risiken aufgezogen.
Drei Kategorien statt Artikel 8 und 9
Kern der Reform ist die Einführung von drei neuen Produktkategorien. „Sustainable Features“ adressiert Fonds mit klar definierten Nachhaltigkeitszielen, „Transition“ finanziert Übergangsstrategien hin zu Klimaneutralität, „ESG Basics“ deckt eine niedrigere Eintrittsschwelle ab. Alle drei Kategorien erfordern eine Mindest-Investitionsquote von 70 Prozent in label-konformen Vermögenswerten sowie einen verpflichtenden Ausschlusskatalog, der sich an den Climate Transition Benchmarks und Paris-Aligned Benchmarks der EU orientiert.
Mit der Neuordnung entfallen die heute praktisch als Labels genutzten Artikel-8- und Artikel-9-Bezeichnungen. Rund die Hälfte des EU-weiten verwalteten Vermögens entfällt derzeit auf entsprechend klassifizierte Fonds – Europa hält damit etwa 84 Prozent der weltweiten Sustainable-Fund-Assets. Die Kommission erwartet, dass die Disclosure-Kosten durch die Reform um etwa 25 Prozent sinken.
Fossil-Ausschluss aufgeweicht
Politisch brisant ist eine Verschiebung gegenüber dem Kommissionsvorschlag. Während dieser sowohl die „Sustainable“- als auch die „Transition“-Kategorie für Unternehmen mit Expansion fossiler Aktivitäten verschließen wollte, ersetzt der Rat den Ausschluss in der Transition-Kategorie durch eine bedingte Zulassung. Unternehmen aus dem fossilen Sektor dürfen demnach in Transition-Fonds berücksichtigt werden, sofern sie 20 Prozent ihrer Investitionsausgaben auf taxonomie-konforme Aktivitäten ausrichten und eine zeitlich klar definierte Strategie zur Reduktion ihrer Scope-1- und Scope-2-Emissionen vorweisen.
Kritisch ist daran vor allem die Beschränkung auf Scope 1 und 2. Der weit überwiegende Teil der CO₂-Bilanz fossiler Unternehmen entfällt auf Scope 3 – also auf die Emissionen, die bei der Nutzung der verkauften Brennstoffe entstehen. Die Council-Position erlaubt damit, dass Konzerne mit einem für die Klimakrise dominierenden Emissionsprofil dennoch in Transition-Fonds einfließen, solange sie ihre direkten Emissionen und ihren CapEx-Mix anpassen.
Zusätzlich öffnet der Rat die Transition-Kategorie unter Bedingungen für öffentliche Anleihen von EU-Mitgliedstaaten. Aus Investorensicht erhöht das die Kapazität des Segments deutlich – vor allem für Versicherungen und Pensionsfonds, die regelmäßig öffentliche Schuldtitel halten.
Zeitplan und Praxisfolgen
Das EU-Parlament wird seine Verhandlungsposition voraussichtlich Mitte Juli 2026 beschließen. Anschließend startet der Trilog. Eine politische Einigung wird im Lauf von 2026 oder Anfang 2027 erwartet. Die finale Verordnung tritt 18 Monate nach Inkrafttreten in Kraft, sodass eine erste Anwendung kaum vor Ende 2028 zu erwarten ist. Ab Januar 2028 sollen Finanzmarktteilnehmer ihre Informationen am European Single Access Point bereitstellen.
Für deutsche Asset-Manager und Vermögensverwalter ist die Reform doppelt bedeutsam. Bestehende Artikel-8- und Artikel-9-Produkte müssen in die neuen Kategorien überführt werden – ohne Bestandsschutz für offene Fonds. Zugleich entfällt die heutige Definition der „nachhaltigen Investition“ mit ihren DNSH-Anforderungen, was die Berichts- und Kommunikationspraxis erheblich verändert. Schon jetzt steht zu erwarten, dass viele Häuser ihre Produktarchitektur unter Annahme verschärfter und zugleich präziser Anforderungen neu aufsetzen.
Greenwashing-Logik im Test
Aus der Perspektive der Anlegerinformation bleibt offen, ob die Reform ihr Ziel erreicht. Die verbindlichen Kategorien adressieren die zentrale Schwäche des heutigen Systems – die De-facto-Label-Funktion der Offenlegungsartikel. Zugleich verschiebt die Aufweichung der Fossil-Ausschlüsse in der Transition-Kategorie die Grenze dessen, was als „Übergang“ gilt, näher an die fossile Industrie heran. Das endgültige Signal an institutionelle und private Anleger entscheidet sich im Trilog.