Regulatorik

ETS2 startet erst 2028 – was die Verschiebung für die Sozialpolitik bedeutet

Der Start des ETS2 für Heizbrennstoffe und Kraftstoffe im Straßenverkehr wurde bereits im November 2025 vom Umweltministerrat um ein Jahr verschoben und ist mit dem Kommissionsvorschlag vom 17. Juli 2026 bestätigt: Statt zum 1. Januar 2027 startet die reguläre Handelsphase erst 2028. Mit dem Klima-Sozialfonds steht weiterhin ein 86,7-Milliarden-Euro-Instrument bereit, das Härten abfedern soll – die zusätzliche Vorbereitungszeit ist dabei Chance und politisches Risiko zugleich.

22.07.2026

ETS2 startet erst 2028 – was die Verschiebung für die Sozialpolitik bedeutet

Der zweite europäische Emissionshandel ETS2 sollte ursprünglich zum 1. Januar 2027 starten und erstmals Inverkehrbringer von Brennstoffen für Wärme in Gebäuden und für den Straßenverkehr erfassen. Bereits am 5. November 2025 einigten sich die EU-Umweltminister im Rahmen der Verhandlungen über die Klimaziele 2035/2040 darauf, den Start um ein Jahr auf 2028 zu verschieben – rechtlich verankert über einen Beschluss zur Marktstabilitätsreserve. Der Kommissionsvorschlag vom 17. Juli bestätigt diese Verschiebung als Teil des Gesamtpakets; final entscheiden müssen noch Parlament und Rat, ein Beschluss wird bis Jahresende erwartet.

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Was die Verschiebung praktisch bedeutet

Trotz der Verschiebung der Regelphase auf 2028 sollen bereits ab Januar 2027 sogenannte Early Auctions stattfinden – Zertifikate werden also schon ein Jahr früher versteigert, ohne dass daraus bereits eine Abgabepflicht entsteht. Die eigentliche Abgabeverpflichtung mit ETS2-Zertifikaten gilt erstmals für Emissionen des Jahres 2028 und ist bis zum 31. Mai 2029 zu erfüllen. Bis einschließlich Berichtsjahr 2027 bleibt in Deutschland die Abgabepflicht im nationalen Emissionshandel (nEHS/BEHG) bestehen – das nationale System läuft also ein Jahr länger als ursprünglich geplant in seiner bisherigen Form weiter.

Um zu starke Preissprünge an Tankstelle und Heizkostenabrechnung beim späteren ETS2-Start zu vermeiden, sollen frühzeitig Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve in den Handel gebracht werden: Die Gültigkeit von Zertifikaten wird über den 31. Dezember 2030 hinaus verlängert, wodurch insgesamt bis zu 600 Millionen zusätzliche Zertifikate freigesetzt werden können. Parallel soll eine „ETS2 Frontloading Facility" der Europäischen Investitionsbank vorgezogene Einnahmen aus dem ETS2 von bis zu 6 Milliarden Euro für die Jahre 2026–2027 bereitstellen, damit Mitgliedstaaten frühzeitig in CO2-arme Lösungen für Gebäude und Verkehr investieren können. Die im Review vorgesehene Preisbremse bei 45 Euro pro Tonne CO2 in der Anfangsphase bleibt Teil des Konzepts.

Ein nationales Vorbild – und seine Grenzen

In Deutschland gibt es seit 2021 mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationales Pendant, das nun ein Jahr länger als ursprünglich vorgesehen fortbesteht. Die Preise lagen in der Einführungsphase bei 25 Euro pro Tonne und sind seit 2025 schrittweise erhöht worden. Das BEHG hat gezeigt, dass die Verteilungswirkung eines solchen Instruments politisch bestimmend ist: Haushalte mit niedrigem Einkommen wenden anteilig deutlich mehr für Wärme und Mobilität auf als wohlhabende Haushalte, ohne kurzfristig auf Alternativen ausweichen zu können.

Klima-Sozialfonds als Gegengewicht – mit zusätzlicher Vorbereitungszeit

Parallel zum ETS2 hat die EU den Klima-Sozialfonds eingerichtet, der zwischen 2026 und 2032 insgesamt 86,7 Milliarden Euro ausschütten soll, überwiegend finanziert aus ETS2-Erlösen. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Sozialklimapläne vorlegen, die strukturelle Maßnahmen (Gebäudesanierung, Heizungstausch, Mobilitätsangebote) sowie zeitlich begrenzte direkte Einkommenshilfen vorsehen. Deutschland erhält rund neun Milliarden Euro aus dem Fonds.

Das um ein Jahr verschobene Startdatum verschafft dem Fonds und den Mitgliedstaaten zusätzliche Vorbereitungszeit – ein Vorteil, sofern er tatsächlich genutzt wird. Die strategische Hürde bleibt jedoch dieselbe: Sozialpolitik durch Klimainstrumente zu finanzieren, setzt voraus, dass die Erlöse tatsächlich an die richtigen Haushalte fließen und nicht in allgemeinen Landeshaushalten versickern. Die EU-Kommission selbst hat wiederholt kritisiert, dass beim ersten ETS nur ein Bruchteil der Erlöse zweckgebunden für Klima und Soziales eingesetzt wurde – laut Kommissionsangaben flossen 2023 von rund 30,9 Milliarden Euro an vorgesehenen ETS-Einnahmen nur rund 0,7 Milliarden Euro gezielt in industrielle Dekarbonisierung. Ob sich diese Erfahrung beim Klima-Sozialfonds wiederholt, ist eine berechtigte Sorge, die sich mit dem zusätzlichen Jahr nicht von selbst erledigt.

Politische Sprengkraft – trotz Verschiebung

Aus politischer Sicht bleibt ETS2 das brisanteste Element des Pakets, auch mit einem Jahr Aufschub. Heizung und Verkehr sind in Wahlkämpfen ungleich emotionaler aufgeladen als die abstrakte Industrie-Cap-Frage. Die Erfahrung mit dem deutschen Heizungsgesetz hat gezeigt, wie schnell eine Klimadebatte zu einer Verteilungs- und Vertrauensfrage werden kann. Wenn ETS2-Preise 2028 spürbar an Tankstellen und Heizkostenabrechnungen sichtbar werden, ohne dass der Klima-Sozialfonds bis dahin spürbar wirkt, droht weiterhin ein politisches Glaubwürdigkeitsproblem – die Verschiebung verschafft dafür mehr Vorlaufzeit, löst das Grundproblem aber nicht.

Was deutsche Unternehmen erwartet

Für die Wirtschaft hat ETS2 weiterhin zwei Wirkungslinien: unmittelbar als Kostenfaktor in eigenen Fuhrparks und Liegenschaften, mittelbar über Kundenmärkte, in denen Heizungsbauer, Energieversorger, Wohnungswirtschaft und Mobilitätsanbieter ihre Geschäftsmodelle an steigende Brennstoffpreise anpassen. Die Verschiebung um ein Jahr verändert den zeitlichen Druck, nicht die Richtung: Wer in diesen Branchen aktiv ist, sollte ETS2 mit dem neuen Startjahr 2028 in Mittelfristplanung und Übergangsplan integrieren – und das zusätzliche Jahr aktiv für Vorbereitung nutzen, statt es als Entwarnung misszuverstehen.

Quelle: UD
 

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