Regulatorik

ESAP startet – Nachhaltigkeitsberichte müssen noch warten

Die EU-Kommission nimmt mit dem European Single Access Point (ESAP) ab Juli 2026 ein zentrales Portal für Unternehmensdaten in Betrieb, das Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen europaweit durchsuchbar machen soll. Anders als vielfach kommuniziert, fließen CSRD-Berichte aber nicht von Beginn an ein: Sie folgen laut EU-Aufsichtsbehörden erst mit der zweiten Ausbaustufe ab Januar 2028.

16.09.2026

ESAP startet – Nachhaltigkeitsberichte müssen noch warten

Der European Single Access Point ist als digitales Rückgrat der europäischen Kapitalmarktunion gedacht. Das Portal selbst schreibt keine Berichtspflichten vor, sondern bündelt Informationen, die Unternehmen ohnehin schon nach EU-Recht veröffentlichen müssen, und macht sie zentral auffindbar, vergleichbar und maschinenlesbar. Betrieben wird ESAP von der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, befüllt wird es über nationale Sammelstellen, in Deutschland etwa über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die rechtliche Kette dahinter ist klar gestuft: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen zur Veröffentlichung strukturierter Nachhaltigkeitsangaben. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen fest, welche Inhalte konkret offengelegt werden müssen und wie sie digital zu strukturieren und zu taggen sind. Technisch läuft die Kette damit über CSRD, ESRS, das digitale Tagging im Format ESEF/XHTML, die nationalen Sammelstellen bis hin zu ESAP als Endpunkt. Grundlage für die Tagging-Pflicht ist Artikel 29d der EU-Bilanzrichtlinie, der Unternehmen verpflichtet, ihren Lagebericht „im elektronischen Berichtsformat“ zu erstellen und ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung „gemäß dem elektronischen Berichtsformat“ zu taggen, wie es im Wortlaut der Vorschrift heißt.

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Beim Zeitplan lohnt sich der genaue Blick, denn hier entsteht in der öffentlichen Debatte derzeit ein Missverständnis. Die erste Phase der Datensammlung beginnt zwar bereits am 10. Juli 2026, betrifft nach Angaben der französischen Finanzaufsicht AMF aber ausschließlich Meldungen nach der Transparenzrichtlinie, der Prospektverordnung und der Leerverkaufsverordnung. Das öffentliche Portal soll spätestens zum 10. Juli 2027 an den Start gehen. Nachhaltigkeitsrelevante Vorschriften wie die geänderte Bilanzrichtlinie, in der die CSRD-Pflichten verankert sind, sowie die Offenlegungsverordnung (SFDR) werden laut Übersicht von Regnology erst mit der zweite Ausbaustufe zum 10. Januar 2028 erfasst, eine dritte Stufe mit weiteren Finanzmarktregelungen folgt zum 10. Januar 2030. Wer also glaubt, CSRD-Berichte würden bereits mit dem Start im Sommer 2026 automatisch bei ESAP landen, liegt nach aktuellem Stand der Verordnung falsch.

Für berichtspflichtige Unternehmen bedeutet das vor allem eines: Zeit, die genutzt werden sollte. Eine ESRS-konforme, sauber getaggte Nachhaltigkeitsberichterstattung ist keine reine Compliance-Übung, sondern Vorbereitung auf die automatisierte Einspeisung in ESAP. Wer heute schon auf saubere Datenstrukturen achtet, spart sich 2028 Nacharbeit. Das gilt nach Einschätzung von Marktbeobachtern selbst für Unternehmen, die gar nicht unmittelbar unter die CSRD fallen: Banken, Kunden und Investoren orientieren sich zunehmend an ESRS-Kennzahlen, und ESAP dürfte sich mittelfristig als Standardadresse etablieren, an der Marktteilnehmer nach Nachhaltigkeitsinformationen suchen.

Mit ESAP schafft die EU damit schrittweise einen zentralen Zugangspunkt zu Unternehmensdaten – CSRD und ESRS bestimmen, was Unternehmen berichten müssen, ESAP bestimmt künftig, wie diese Informationen europaweit auffindbar werden. Bis Nachhaltigkeitsdaten dort tatsächlich ankommen, vergehen nach jetzigem Stand aber noch anderthalb Jahre über den Portalstart hinaus.

Quelle: UD

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