Regulatorik

CSRD in Kommunen: Digitale Verwaltung als Basis für ESG-Daten

Ein Fragebogen landet im Postfach eines Stadtwerks. Ein großer Industriekunde möchte für seinen eigenen Nachhaltigkeitsbericht wissen, wie hoch der Anteil erneuerbarer Energie im gelieferten Strom ist, welche Emissionen die eigene Fahrzeugflotte verursacht und wie das Unternehmen mit Arbeitssicherheit umgeht. Die Antworten existieren irgendwo: in Tabellen der Netzabteilung, in Tankbelegen der Fahrbereitschaft und in Ordnern der Personalabteilung. Sie zusammenzutragen dauert Wochen.

12.10.2026

CSRD in Kommunen: Digitale Verwaltung als Basis für ESG-Daten

Dieses Szenario zeigt, warum das Thema CSRD in Kommunen und die Frage nach belastbaren ESG-Daten längst mehr berühren als die Nachhaltigkeitsabteilung. Die europäische Berichtspflicht verlangt strukturierte, prüfbare Informationen, und diese entstehen dort, wo Verwaltungsprozesse ablaufen. Der Artikel erklärt, warum CSRD-Berichtspflichten zunehmend Verwaltungsstrukturen berühren, an welchen Stellen die Datenerfassung typischerweise hakt und wie digitale Prozesse dabei helfen, Datenlücken zu schließen. Zusätzlich geht es um eine oft übersehene Verbindung: Barrierefreie Onlinedienste sind nicht nur eine Servicefrage, sondern Teil der sozialen Dimension von Nachhaltigkeit.

Warum betrifft die CSRD auch Kommunen und kommunale Unternehmen?

Die CSRD erreicht den öffentlichen Sektor auf zwei Wegen: direkt über öffentliche Unternehmen, die die Größenkriterien erfüllen, und indirekt über Lieferketten, in denen große berichtspflichtige Unternehmen ihre Anforderungen weitergeben. Eine Gemeinde selbst wird als Gebietskörperschaft in der Regel nicht unmittelbar berichtspflichtig. Ihre Beteiligungen sind
es dagegen häufig sehr wohl.

Für die CSRD sind kommunale Unternehmen deshalb ein zentrales Thema. Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, Wohnungsbaugesellschaften oder Entsorgungsbetriebe sind oft wie private Unternehmen organisiert und erreichen je nach Größe und Rechtsform die Schwellen, ab denen ein Nachhaltigkeitsbericht Pflicht wird. Da sie zugleich eng mit der Kernverwaltung verflochten sind, etwa über gemeinsame IT, Personalverwaltung oder Gebäudemanagement, hängt ihre Berichtsfähigkeit unmittelbar davon ab, wie die Verwaltung ihre Daten organisiert.

Der zweite Weg wirkt subtiler, aber breiter. Große Unternehmen müssen über ihre gesamte Wertschöpfungskette berichten. Sie fragen daher bei Zulieferern und Partnern nach Emissionsdaten, Arbeitsbedingungen oder Governance-Strukturen. Ein kommunaler Energieversorger, ein Wasserverband oder ein städtischer Logistikdienstleister wird so zum Datenlieferanten, auch wenn er selbst keiner Berichtspflicht unterliegt. Wer diese Anfragen nicht beantworten kann, riskiert, im Wettbewerb um Aufträge zurückzufallen.

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Woran scheitert die Erfassung von ESG-Daten in Verwaltungen?

Die Datenerfassung scheitert selten am fehlenden Willen, sondern an der Struktur: Zuständigkeiten sind dezentral verteilt, und Informationen wechseln auf ihrem Weg mehrfach das Medium. Beides zusammen macht aus einer einfachen Kennzahl ein aufwendiges Rechercheprojekt.

Dezentralität ist in der Verwaltung gewollt. Jedes Amt verantwortet seinen Bereich, führt eigene Akten und arbeitet mit eigenen Fachverfahren. Für ESG-Berichte ist genau das ein Problem. Der Energieverbrauch kommunaler Gebäude liegt beim Gebäudemanagement, der Fuhrpark beim Bauhof, die Beschaffung bei der Vergabestelle, Personalkennzahlen beim Personalamt. Jede Stelle nutzt andere Einheiten, Zeiträume und Abgrenzungen. Ob der Stromverbrauch einer Schule das Kalenderjahr oder das Schuljahr abbildet, entscheidet darüber, ob sich die Zahl überhaupt mit anderen addieren lässt.

Medienbrüche verschärfen das. Wenn eine Information auf Papier eingeht, abgetippt, in eine Tabelle übertragen und später wieder in ein Berichtssystem kopiert wird, entstehen an jeder Übergabe Fehlerquellen. Ein einfaches Rechenbeispiel macht die Größenordnung sichtbar: Betreibt ein kommunaler Bauhof 40 Fahrzeuge und fallen pro Fahrzeug im Schnitt vier Tankbelege im Monat an, sind das 1.920 Belege im Jahr. Werden sie manuell erfasst, braucht es für jeden Beleg Datum, Menge und Kraftstoffart. Schon ein vertauschter Wert pro hundert Einträgen ergibt rund zwanzig fehlerhafte Datensätze, die bei einer Prüfung auffallen und rückverfolgt werden müssen. Hinzu kommt der Zeitverzug: Auswertungen sind erst möglich, wenn der letzte Ordner bearbeitet ist.

Digitale Prozesse als Grundlage für ESG-Daten in Kommunen

Digitale Verwaltungsprozesse erzeugen ESG-relevante Daten als Nebenprodukt des Alltagsgeschäfts, statt sie nachträglich zusammenzusuchen. Das ist der eigentliche Hebel: Die Erfassung wandert vom Berichtszeitpunkt an den Ort, an dem der Vorgang entsteht.

Der Mechanismus ist einfach. Ein digitales Formular erzwingt Pflichtfelder, feste Einheiten und plausible Wertebereiche. Wer einen Verbrauch in Kilowattstunden eingeben muss, kann keine Megawattstunden verwechseln, und ein System, das einen negativen Wert ablehnt, fängt Tippfehler sofort ab. Eine Verwaltung, die konsequent auf E-Government für Behördengänge umstellt, verändert damit auch die Qualität ihrer internen Datenbasis: Anträge, Genehmigungen und Meldungen liegen von Beginn an strukturiert vor, mit Zeitstempel und eindeutiger Zuordnung. Für Nachhaltigkeitsberichte zählt genau diese Nachvollziehbarkeit, weil Prüfer wissen wollen, woher eine Zahl stammt und wer sie erfasst hat.

Der zweite Baustein ist die Schnittstellenfähigkeit. Systeme, die Daten in standardisierten Formaten ausgeben, lassen sich an Berichtsplattformen anbinden, ohne dass jemand Tabellen kopiert. Ein digitaler Bauantrag kann etwa Angaben zu Dämmstandard oder Heizungsart enthalten, die später in eine Auswertung zur Klimawirkung des Gebäudebestands einfließen. Die Abwägung liegt in der Vorarbeit: Je früher Datenfelder festgelegt werden, desto weniger Flexibilität bleibt für Sonderfälle. Dafür entfällt der teure Abgleich am Jahresende. Für das Zusammenspiel von ESG und CSRD heißt das: Gute Berichte beginnen nicht im Berichtsteam, sondern im Antragsformular.

Barrierefreie Onlinedienste als Teil der sozialen ESG-Dimension

Digitale Barrierefreiheit gehört zur sozialen Säule der Nachhaltigkeit, weil sie darüber entscheidet, wer öffentliche Leistungen überhaupt nutzen kann. Das „S“ in ESG fragt nach Teilhabe, Gleichbehandlung und dem Umgang mit gesellschaftlichen Gruppen. Ein Onlinedienst, den Menschen mit Sehbehinderung, motorischen Einschränkungen oder geringen Sprachkenntnissen nicht bedienen können, schließt sie faktisch aus.

Technisch hängt Barrierefreiheit an konkreten Gestaltungsentscheidungen. Formulare müssen sich vollständig per Tastatur bedienen lassen, Bilder brauchen Textalternativen für Screenreader, Kontraste müssen auch bei eingeschränktem Sehvermögen lesbar bleiben, und Fehlermeldungen sollten erklären, was falsch ist, statt nur ein rotes Feld zu zeigen. Leichte Sprache als zusätzliche Fassung senkt die Hürde für Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Werden diese Punkte erst nach dem Start eines Dienstes nachgerüstet, ist das meist deutlich aufwendiger, als sie von Beginn an einzuplanen.

Für die Berichterstattung ergibt sich daraus ein messbarer Ansatz. Inklusive Verwaltungsdigitalisierung kann als Indikator für gesellschaftliche Teilhabe dienen: etwa der Anteil der Onlinedienste, die einer Barrierefreiheitsprüfung unterzogen wurden, oder die Zahl der Verfahren, die in mehreren Sprachen angeboten werden. Solche Kennzahlen machen sichtbar, dass Digitalisierung nicht nur effizienter, sondern auch gerechter werden kann.

Digitalstrategie und Berichtspflichten gemeinsam planen

Verwaltungen sparen Geld und Aufwand, wenn sie Digitalisierung und Nachhaltigkeitsberichterstattung als ein gemeinsames Vorhaben steuern. Laufen beide Projekte getrennt, entstehen oft doppelte Strukturen: Die IT führt ein neues Fachverfahren ein, und ein Jahr später stellt das Nachhaltigkeitsteam fest, dass die benötigten Datenfelder fehlen.

Parallele Projektplanung verhindert genau diese Doppelinvestitionen. Wenn bei jeder Ausschreibung für neue Software geprüft wird, ob das System berichtsrelevante Daten erfassen und exportieren kann, kostet das zu Beginn etwas mehr Abstimmung. Eine spätere Nachrüstung ist dagegen in der Regel teurer, weil Schnittstellen nachträglich programmiert und Altdaten migriert werden müssen. Der Unterschied liegt in der Reihenfolge: Erst die Datenanforderung definieren, dann das System auswählen, nicht umgekehrt.

Langfristige Digitalstrategien sollten Berichtspflichten deshalb von Anfang an mitdenken. Die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte entwickeln sich weiter, und Verwaltungen, die heute flexible Datenstrukturen aufbauen, können neue Kennzahlen später leichter ergänzen. Starre Insellösungen dagegen frieren den aktuellen Stand ein. Hilfreich ist ein gemeinsames Gremium aus IT, Nachhaltigkeitsmanagement und Fachämtern, das Prioritäten festlegt und Zielkonflikte offen verhandelt.

Erste Schritte für ESG-Verantwortliche in der Verwaltung

Der sinnvollste Einstieg ist eine Bestandsaufnahme, bevor neue Systeme angeschafft werden. Wer weiß, welche Daten wo entstehen, kann gezielt dort digitalisieren, wo der Nutzen für die Berichterstattung am größten ist. Folgende Reihenfolge hat sich in der Praxis bewährt:

  • Datenlandkarte erstellen: Für jede berichtsrelevante Kennzahl festhalten, in welchem Amt sie entsteht, in welchem Format sie vorliegt und wer sie verantwortet.
  • Medienbrüche markieren: Jede Stelle, an der Papier in digitale Form übertragen wird, als Risiko kennzeichnen und nach Fehleranfälligkeit sortieren.
  • Einheitliche Definitionen festlegen: Bezugszeiträume, Einheiten und Abgrenzungen verbindlich für alle Ämter klären, bevor Daten zusammengeführt werden.
  • Pilotbereich wählen: Mit einem überschaubaren Prozess wie Fuhrpark oder Gebäudeenergie beginnen, Erfahrungen sammeln und erst dann ausweiten.
  • Beschaffungskriterien anpassen: Datenexport und Barrierefreiheit als feste Anforderungen in IT-Ausschreibungen aufnehmen.

Wichtig ist, die Datenverantwortung klar zu verankern. Eine Kennzahl ohne benannte Zuständigkeit wird im Zweifel von niemandem gepflegt. Ebenso lohnt es sich, die Fachämter früh einzubinden, denn sie kennen die Tücken ihrer eigenen Prozesse besser als jede zentrale Stelle.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Müssen kleine Gemeinden ohne eigene Unternehmen etwas tun?
Eine direkte Pflicht besteht meist nicht. Trotzdem können Anfragen von Partnern, Fördermittelgebern oder übergeordneten Ebenen kommen. Wer früh strukturierte Daten aufbaut, kann solche Anfragen ohne großen Zusatzaufwand beantworten.

Reicht für den Anfang eine Tabellenkalkulation?
Für einen Pilotbereich kann sie genügen, sofern Einheiten, Zeiträume und Verantwortliche klar definiert sind. Mit wachsender Datenmenge steigt jedoch das Fehlerrisiko, sodass ein Wechsel zu schnittstellenfähigen Systemen langfristig sinnvoll wird.

Wer sollte in der Verwaltung die ESG-Daten koordinieren?
Bewährt hat sich eine zentrale Koordinationsstelle, die Definitionen vorgibt und Daten zusammenführt, während die Fachämter für die Qualität ihrer eigenen Kennzahlen verantwortlich bleiben. So bleibt das Fachwissen dort, wo die Daten entstehen.

Quelle: UD/cp

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