CO₂-Grenzausgleich: Was Importeure jetzt über CBAM wissen müssen
Das europäische Kohlendioxid-Grenzausgleichssystem CBAM hat seine Erprobungsphase abgeschlossen. Ab 2026 wird es für Importeure kohlenstoffintensiver Waren zur echten Kostengröße: Wer Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom oder Wasserstoff in die EU einführt, muss erstmals CBAM-Zertifikate kaufen und einlösen. Die Spielregeln sind komplex – und die strategischen Konsequenzen reichen weit über die Compliance-Abteilung hinaus.
18.06.2026
Seit Herbst 2023 durchlief der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) eine Übergangsphase, in der betroffene Unternehmen lediglich Emissionsdaten erheben und melden mussten – ohne finanzielle Konsequenzen. Damit ist es vorbei. Das Jahr 2026 markiert den Übergang vom Berichtspflicht- zum Zahlungssystem: Importeure bauen über das Kalenderjahr eine Verpflichtung auf, die den eingebetteten Kohlendioxid-Emissionen ihrer Einfuhren entspricht. Im Folgejahr müssen sie eine entsprechende Anzahl CBAM-Zertifikate kaufen und einlösen – deren Preis ist an den wöchentlichen Auktionspreis der EU-Emissionshandelsanlage (EU ETS) gekoppelt.
Die Logik dahinter ist klar: Hersteller innerhalb der EU müssen für ihre Treibhausgasemissionen bereits heute Emissionszertifikate im Rahmen des EU-Emissionshandels erwerben. Importeure aus Drittstaaten unterlagen bislang keiner vergleichbaren Kostenbelastung – ein struktureller Wettbewerbsvorteil, den CBAM beseitigen soll. Das Instrument ist damit eines der Kernelemente des European Green Deal: Es soll sogenanntes „Carbon Leakage“ verhindern, also die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder mit laxeren Klimavorschriften.
Technisch funktioniert das System so: Der „autorisierte CBAM-Anmelder“ – in der Regel der tatsächliche Importeur oder ein Zollvertreter, der im eigenen Namen handelt – muss die sogenannten eingebetteten Emissionen der importierten Waren berechnen. Dabei zählen direkte und in bestimmten Fällen auch indirekte Treibhausgasemissionen aus dem Produktionsprozess. Liegen verifizierte Daten des ausländischen Produzenten vor, sind diese zu verwenden. Fehlen sie, greifen Standardwerte – die in der Praxis oft ungünstiger ausfallen und damit einen zusätzlichen Anreiz zur Datentransparenz entlang der Lieferkette schaffen.
Jan Rataj, Counsel bei der Kanzlei Taylor Wessing in Prag, warnt vor einer Unterschätzung des Aufwands: „Der administrative Aufwand sollte nicht unterschätzt werden. Registrierung, Berichterstattung, Verifizierung, Zertifikatsmanagement und mögliche Prüfungen bilden zusammen einen komplexen Compliance-Rahmen.“ Für viele Unternehmen erfordere das neue interne Prozesse und eine enge Abstimmung zwischen Einkauf, Logistik, Finanzen, Nachhaltigkeit und Rechtsabteilung.
Die Auswirkungen reichen über die unmittelbaren Importeure hinaus. Händler und andere Glieder in der Lieferkette müssen mit Vertragsanpassungen und Preiserhöhungen rechnen. Letztlich könnten Teile der Mehrkosten an Endkunden weitergegeben werden. Für EU-Produzenten hingegen bedeutet CBAM eine strukturelle Verbesserung der Wettbewerbssituation: Das Instrument ebnet die Kosten bei der Kohlendioxid-Bepreisung an und schließt eine lange beklagte Marktverzerrung. Das regulatorische Umfeld bleibt dabei dynamisch – Diskussionen über die genaue Produktliste sowie technische Parameter bei der Emissionsberechnung dauern an. Unternehmen, die jetzt handeln, verschaffen sich Vorsprung.