Regulatorik

CBAM UK vs. CBAM EU: ein Stahlcoil, zwei CO₂-Rechnungen

Ab Januar 2027 erhebt Großbritannien einen eigenen CO₂-Grenzausgleich. Er verfolgt dasselbe Ziel wie der EU-CBAM, der seit Jahresbeginn in der Zahlphase ist, rechnet aber nach anderen Regeln. Wer in beide Märkte liefert, muss Schwellen, Standardwerte und Fristen doppelt managen. Für Unternehmen stellt sich die Frage, ob diese Methodenvielfalt irgendeinen Mehrwert hat.

14.10.2026

CBAM UK vs. CBAM EU: ein Stahlcoil, zwei CO₂-Rechnungen

Seit dem 8. September ist das britische Regelwerk komplett. An diesem Tag wurde die letzte Verordnung erlassen, die festlegt, wie eingebettete Emissionen berechnet und nachgewiesen werden, wie die Kanzlei Paul Hastings analysiert. Der UK-CBAM erfasst Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff sowie Eisen und Stahl, Strom bleibt anders als in der EU außen vor. London hat den Mechanismus zudem nicht als Zertifikatehandel gebaut, sondern als indirekte Steuer, die die Steuerbehörde HMRC einzieht. Die erste Jahreserklärung für 2027 ist erst Ende Mai 2028 fällig, EU-Importeure müssen dagegen schon bis Ende September 2027 Zertifikate abgeben. Wer beide Märkte beliefert, zahlt also zuerst in Brüssel.

Schon die Frage, wer überhaupt betroffen ist, beantworten beide Seiten mit gegensätzlicher Logik. Die EU hat mit ihrem Omnibus-Paket eine Mengenschwelle von 50 Tonnen pro Jahr eingeführt, die nach Angaben der Kommission rund 90 Prozent der Importeure befreit und trotzdem 99 Prozent der eingebetteten Emissionen erfasst, wie die International Carbon Action Partnership dokumentiert. London setzt dagegen auf einen Warenwert von 50.000 Pfund. Das klingt nach Detail, hat aber handfeste Folgen: Hochwertige Legierungen können in Großbritannien meldepflichtig sein, in der EU aber nicht, während es sich bei günstigem Massengut genau umgekehrt verhält.

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Noch tiefer reichen die Unterschiede bei der Berechnung. Wo Lieferanten keine verifizierten Daten liefern, greift die EU auf länderspezifische Standardwerte mit Aufschlag zurück. Großbritannien veröffentlicht stattdessen einen einzigen handelsgewichteten Wert je Ware, in den Daten aus Ländern mit robuster Emissionsberichterstattung wie der EU gar nicht erst einfließen. Indirekte Emissionen aus dem Stromverbrauch zählt Brüssel für bestimmte Sektoren bereits mit, London hat sie frühestens auf 2029 verschoben. Auch der Preis entsteht auf verschiedenen Wegen, denn die EU koppelt ihn an die Auktionen des EU-ETS, während die britische Regierung quartalsweise sektorspezifische Sätze auf Basis des UK-ETS festlegt. Die Fachplattform CBAMReturn bringt es auf den Punkt: Beide Systeme teilen „ein Ziel und einen Namen – und operativ fast nichts sonst“.

Ist dieser Methodenunterschied für Unternehmen sinnvoll? Aus Sicht der Regierungen lässt er sich begründen. Weil HMRC ohnehin Einfuhrabgaben erhebt, lag eine Steuerlösung nahe, und wer nur einen Standardwert je Ware pflegt, erspart sich diplomatischen Streit über Länderwerte. Aus Sicht der Unternehmen überwiegt dennoch der Reibungsverlust. Die Klimawirkung einer Tonne Stahl hängt nicht davon ab, an welcher Grenze sie gemessen wird. Wenn dieselben Lieferantendaten zweimal nach unterschiedlichen Regeln aufbereitet, verifiziert und bepreist werden müssen, entsteht Aufwand ohne zusätzlichen Klimanutzen.

Deutsche Exporteure spüren das unmittelbar, weil ihre britischen Kunden Emissionsdaten nach britischer Methodik anfordern werden. Den bereits gezahlten EU-ETS-Preis können britische Importeure zwar über die sogenannte Carbon Price Relief anrechnen. Dafür braucht es jedoch einen verifizierten Bericht eines akkreditierten Prüfers auf einer HMRC-Vorlage, sonst wird die volle Abgabe fällig, erläutert das CBAM Journal.

Die eigentliche Lösung läge in der Verknüpfung beider Emissionshandelssysteme, die im Mai 2025 grundsätzlich vereinbart wurde und über die seit Januar 2026 verhandelt wird. Eine Übergangsbefreiung hat EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra laut Carbon Herald abgelehnt, der zweite EU-UK-Gipfel wurde verschoben. Britische Firmen könnten bis 2030 bis zu 800 Millionen Pfund zahlen, warnt die UK Trade and Business Commission. Doch selbst ein Abkommen würde nur die Doppelbelastung im bilateralen Handel beseitigen, nicht die strukturelle Divergenz. Die EU will ihren CBAM ab 2028 auf Hunderte nachgelagerte Produkte ausweiten, das Parlament hat Mitte September sogar Wärmepumpen und Solarmodule in seine Position aufgenommen. Die britische Liste bleibt bei fünf Sektoren.

Die Anwälte Ruth Knox und Julian Wolfgramm-King raten Unternehmen deshalb, „mit voller Belastung zu planen und eine Befreiung als Bonus zu betrachten“. Die Methodenvielfalt mag politisch gewollt sein, ökonomisch wirkt sie wie eine Zusatzsteuer auf Bürokratie. Das Mindeste wäre ein gemeinsamer Standard für Messung und Verifizierung, gleichgültig, an welcher Grenze der Preis am Ende erhoben wird.

Quelle: UD

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