Regulatorik

CBAM-Trilog: Zwischen 180 und 457 Produkten

Seit dem 20. Oktober verhandeln Kommission, Rat und Parlament über die Ausweitung des CO₂-Grenzausgleichs auf nachgelagerte Stahl- und Aluminiumprodukte. Die Positionen liegen weit auseinander: Die Kommission will rund 180 Produktarten erfassen, das Parlament 457. Eine Einigung wird bis Jahresende angestrebt, damit die Erweiterung ab 2028 greifen kann. Strittig sind neben dem Umfang auch Anti-Umgehung und Ausnahmeregeln.

28.10.2026

CBAM-Trilog: Zwischen 180 und 457 Produkten

Der Trilog zur Erweiterung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist angelaufen. Am 20. Oktober trafen sich Vertreter von Kommission, Rat und Parlament in Straßburg zum ersten politischen Gespräch, ein zweiter und voraussichtlich letzter Termin ist für den 30. November angesetzt. Ein Ergebnis der ersten Runde ist bislang nicht bekannt. Ziel ist laut der Analyse der Kanzlei Mayer Brown eine politische Einigung noch vor Jahresende, damit die Erweiterung wie geplant ab 2028 greifen kann.

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Im Kern geht es um die Frage, wie weit der Grenzausgleich in die Wertschöpfungskette hineinreichen soll. Die Kommission hatte im Dezember 2025 rund 180 Produktarten vorgeschlagen, vor allem stahl- und aluminiumintensive Waren wie Schrauben, Bolzen, Draht, Rohre und Metallmöbel. Der Rat bewegt sich mit rund 200 Produktarten nur wenig darüber. Das Parlament hat sich am 15. September dagegen für 457 Produktarten ausgesprochen und will zudem die Mengenschwelle für Aluminiumprodukte von 50 auf 5 Tonnen senken. Die Quelle nennt für die Parlamentsposition an anderer Stelle auch rund 453 Produktarten, ohne die Abweichung zu erklären.

Industrie und Gewerkschaften drängen auf den größtmöglichen Umfang. In einer gemeinsamen Erklärung fordern unter anderem EUROFER, European Aluminium, Europacable und die Gewerkschaft industriAll European Trade Union die „breitestmögliche Ausweitung" des CBAM, wie SteelOrbis berichtet. Als Begründung führen die Verbände das wachsende Carbon-Leakage-Risiko an, weil die kostenlose Zuteilung von ETS-Zertifikaten schrittweise ausläuft. Produkte, die außerhalb des Anwendungsbereichs blieben, seien stärker dem Risiko von Importsubstitution und Produktionsverlagerung ausgesetzt. Sie nennen Sektoren von Energie über Automobil und Maschinenbau bis zu Verpackung, Clean-Tech und Verteidigung.

Neben dem Produktumfang ist der Streit um die Anti-Umgehung ähnlich gewichtig. Die Kommission will Praktiken „irgendeines Akteurs" erfassen, die CBAM-Pflichten ganz oder teilweise umgehen, auch künstliche Anpassungen von Lieferketten zur Nutzung niedrigerer Standardwerte. Der Rat grenzt den Kreis auf Betreiber, Importeure und zugelassene CBAM-Anmelder ein und führt den Begriff des „schädlichen Resource Shuffling" ein: Ein Produzent exportiert seine sauberste Produktion in die EU, ohne seine übrige Produktion zu dekarbonisieren. Bei Hochrisikowaren müsste der Anmelder nachweisen, dass dies nicht geschah. Das Parlament fasst den Umgehungsbegriff weiter, erfasst auch geringfügig veränderte Waren und will Hochrisiko-Kombinationen aus Herkunftsland und Ware identifizieren, für die von Beginn an Länder-Standardwerte gelten.

Weitere Streitpunkte betreffen die Ausnahmeregel des Artikels 27a. Die Kommission will Waren bei „ernsthaften und unvorhergesehenen Umständen" vorübergehend aus dem Anwendungsbereich nehmen. Der Rat knüpft das an einen anhaltenden Preisanstieg von mehr als 50 Prozent über mindestens sechs Monate. Das Parlament will den Artikel streichen und stattdessen CBAM-Einnahmen zeitlich begrenzt an die betroffenen Sektoren zurückfließen lassen. Nur das Parlament sieht außerdem vor, dass Online-Plattformen, die bei Fernverkäufen als Importeure gelten, als zugelassene CBAM-Anmelder auftreten.

Der Zeitdruck ist auch außenpolitisch begründet. Die USA prüfen in einer öffentlichen Konsultation ausdrücklich die Folgen der geplanten Ausweitung, und bei der WTO hat Russland ein Panel gegen den CBAM durchgesetzt. Je breiter der Anwendungsbereich ausfällt, desto größer dürfte die Angriffsfläche werden. Für Importeure und Zulieferer in Maschinenbau, Automobil und Metallverarbeitung gilt: Wie viele Tarifnummern am Ende betroffen sind, entscheidet sich in den kommenden Wochen. Wer Stahl- und Aluminiumvorprodukte aus Drittstaaten bezieht, sollte die Lieferketten schon jetzt auf belastbare Emissionsdaten prüfen, denn ohne Ist-Werte drohen Standardwerte mit Aufschlägen. Einen Überblick über Hintergründe und Regelwerke bietet der Themenhub Klimareporting und Taxonomie.

Quelle: UD

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