Regulatorik

CBAM 2026: Weniger Bürokratie, mehr Konfliktstoff

Der CO₂-Grenzausgleich der EU ist seit Januar 2026 in der Definitivphase, doch die Belastung bleibt vorerst gering: Nur 2,5 Prozent der Emissionen sind abzudecken, und die meisten Importeure sind durch die De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen befreit. Politisch dagegen wird es eng. Die Erweiterung auf Downstream-Produkte, eine WTO-Klage und eine US-Untersuchung setzen den CBAM unter Druck.

28.10.2026

CBAM 2026: Weniger Bürokratie, mehr Konfliktstoff

Auf dem Papier ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) erwachsen geworden. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Definitivphase: Importeure von Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom müssen für die in ihren Waren eingebetteten Emissionen CBAM-Zertifikate erwerben. Der Preis orientiert sich am EU-Emissionshandel und lag im dritten Quartal 2026 bei 82,32 Euro je Tonne CO₂e. In der Praxis spüren viele Unternehmen davon bislang wenig. Das liegt an zwei Konstruktionsmerkmalen, die das System zunächst entschärfen.

Anzeige

Das erste ist das schrittweise Einschleichen. Im Jahr 2026 sind nur 2,5 Prozent der eingebetteten Emissionen durch Zertifikate zu decken, der Anteil steigt bis 2034 auf 100 Prozent. Parallel läuft die kostenlose Zuteilung von ETS-Zertifikaten an europäische Hersteller aus, der eigentliche Schutz vor Carbon Leakage verschiebt sich damit von der Gratiszuteilung auf den Grenzausgleich. Das zweite Merkmal ist die De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen. Sie befreit rund 91 Prozent der Unternehmen von der CBAM-Bürokratie, während nur 0,87 Prozent der eingebetteten Emissionen unbepreist bleiben. Mehr als 99 Prozent der Emissionen bleiben also erfasst, bei einem Bruchteil des Aufwands.

Operativ bleibt allerdings genug zu tun. Die erste jährliche CBAM-Erklärung ist am 30. September 2027 fällig, der erste Verkauf von Zertifikaten startet am 1. Februar 2027. Die Europäische Kommission hat zehn Leitfäden zur Umsetzung veröffentlicht, die im UmweltDialog-Themenhub Klimareporting und Taxonomie eingeordnet sind. Auch beim Nadelöhr der Verifizierung gibt es Fortschritte: 18 Prüfstellen gelten inzwischen als einsatzbereit, nach 16 zuvor, sieben davon nehmen Anträge aus Drittstaaten an. Wer Ist-Werte seiner Lieferanten belegen will, ist auf diese Kapazitäten angewiesen. Denn wo verlässliche Emissionsdaten fehlen, greifen Standardwerte, und die fallen bewusst ungünstig aus.

Der Streit entzündet sich nun an der Frage, wie weit der Grenzausgleich reichen soll. Die Kommission hatte im Dezember 2025 vorgeschlagen, rund 180 Produktarten aus nachgelagerten Stahl- und Aluminiumwaren aufzunehmen, etwa Schrauben, Draht, Rohre und Metallmöbel. Der Rat einigte sich im Juni auf rund 200 Produktarten, das Parlament votierte am 15. September für 457 und will die Mengenschwelle für Aluminiumprodukte von 50 auf 5 Tonnen senken. Seit dem 20. Oktober verhandeln die drei Institutionen im Trilog, ein zweiter und voraussichtlich letzter Termin ist für den 30. November angesetzt. Ziel ist eine Einigung bis Jahresende, damit die Erweiterung 2028 greifen kann, wie die Analyse der Kanzlei Mayer Brown zeigt.

Hinter den Produktzahlen steht ein Verteilungskampf. Industrieverbände wie EUROFER und European Aluminium fordern gemeinsam mit der Gewerkschaft industriAll die „breitestmögliche Ausweitung", weil mit dem Auslaufen der Gratiszertifikate das Risiko wächst, dass Produktion und Importe auf nicht erfasste Waren ausweichen, wie SteelOrbis berichtet. Auf der anderen Seite stehen Maschinenbauer, Automobilzulieferer und Metallverarbeiter, die als Importeure von Vorprodukten neue Pflichten und Kosten befürchten müssten. Hinzu kommt der Streit um die Anti-Umgehung: Der Rat will „schädliches Resource Shuffling" verhindern, bei dem ein Produzent seine sauberste Produktion in die EU liefert und den Rest unverändert lässt. Das Parlament fasst den Umgehungsbegriff weiter und möchte für Hochrisiko-Kombinationen aus Herkunftsland und Ware von Beginn an Länder-Standardwerte anwenden. Strittig ist außerdem die Ausnahmeregel des Artikels 27a: Die Kommission will Waren bei „ernsthaften und unvorhergesehenen Umständen" vorübergehend ausnehmen, der Rat knüpft das an einen Preisanstieg von mehr als 50 Prozent über sechs Monate, das Parlament will die Regel streichen und stattdessen CBAM-Einnahmen an betroffene Sektoren zurückfließen lassen.

Während Brüssel intern ringt, wächst der Druck von außen. Bei der Welthandelsorganisation hat Russland am 25. September ein Panel durchgesetzt, das die Rechtmäßigkeit des CBAM prüfen soll (DS639). Moskau sieht Verstöße unter anderem gegen das Meistbegünstigungsprinzip und die Inländerbehandlung und wertet die kostenlose ETS-Zuteilung als verbotene Exportsubvention. Die EU beruft sich auf die Umweltausnahmen des GATT. Nach den Angaben des CBAM Guide ist ein Panel-Bericht frühestens 2027 oder 2028 zu erwarten, und weil die WTO-Berufungsinstanz seit 2019 lahmliegt, könnte ein Urteil folgenlos bleiben.

Handelspolitisch brisanter ist die Auseinandersetzung mit den USA. Der Handelsbeauftragte USTR hat am 8. Oktober eine öffentliche Konsultation eröffnet, in der er die Auswirkungen des CBAM auf US-Produzenten und die Folgen der geplanten Ausweitung abfragt. Frist für Stellungnahmen ist der 9. November. Bemerkenswert ist die Frage, ob der USTR Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen sollte. Es handelt sich laut White & Case zwar nicht um eine Untersuchung nach Section 301, der Weg zu Gegenmaßnahmen ist damit aber nicht verbaut. Kritisiert werden unter anderem Berichtspflichten, überhöhte Standardwerte und die fehlende Anrechnung anderer CO₂-Preise.

Auch jenseits des Atlantiks entsteht Konkurrenz um das Modell. Das britische Unterhaus hat am 14. Oktober einen eigenen CBAM verabschiedet, der zum 1. Januar 2027 starten soll. Für Exporteure in Drittstaaten bedeutet das zwei Systeme mit eigenen Regeln, wer in beide Märkte liefert, braucht belastbare Emissionsdaten für beide. Genau hier liegt die praktische Schlussfolgerung für Unternehmen: Ob am Ende 180 oder 457 Produktarten im Anwendungsbereich liegen, hängt vom Trilog ab. Dass die Datenqualität über die Kosten entscheidet, steht schon fest. Importeure sollten ihre Lieferketten jetzt auf Ist-Werte, Prüfbarkeit und Zuordnung zu den Warencodes durchgehen, bevor die Zahl der betroffenen Tarifnummern steigt.

Politisch bleibt der CBAM ein Balanceakt. Er soll Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit zusammenbringen, wird von der Industrie als zu schwach, von Handelspartnern als zu hart und von Importeuren als zu komplex kritisiert. Die kommenden sechs Wochen entscheiden, ob die EU den Spagat mit einem breiten, aber rechtssicheren Anwendungsbereich schafft oder ob ein zu großer Wurf die juristische und handelspolitische Angriffsfläche vergrößert.

Quelle: UD

Redaktioneller Hinweis zur Transparenz: In unserer redaktionellen Arbeit nutzen wir KI-gestützte Werkzeuge – unter anderem für Recherche, Texterstellung, Lektorat, SEO-Optimierung, Zusammenfassungen, Übersetzungen und Social-Media-Beiträge. Die redaktionelle Verantwortung für alle Inhalte liegt bei UmweltDialog. Bei eingereichten Gastbeiträgen kann KI ebenfalls zum Einsatz gekommen sein.

 

Related Posts

Newsletter

Unsere Verantwortung/Mitgliedschaften

Logo
Serverlabel
The Global Compact
Englisch
Gold Community
Caring for Climate

© macondo publishing GmbH
  Alle Rechte vorbehalten.

 
Lasche