Regulatorik

Anti-ESG-Kampagne: US-Generalstaatsanwälte drohen den Big Four

16 republikanische US-Generalstaatsanwälte werfen Deloitte, EY, KPMG und PwC in einem 38-seitigen Schreiben vor, mit ihren Klimaverpflichtungen gegen berufsrechtliche Unabhängigkeitspflichten zu verstoßen und zugleich finanziell davon zu profitieren. Es ist die jüngste Eskalation im politischen Kampf gegen ESG-Reporting – und sie trifft erstmals die Wirtschaftsprüfungsbranche.

02.09.2026

Anti-ESG-Kampagne: US-Generalstaatsanwälte drohen den Big Four

Das am 24. August veröffentlichte Schreiben richtet sich an die CEOs aller vier Gesellschaften sowie an SEC-Chairman Paul Atkins. Federführend sind die Generalstaatsanwälte von Nebraska (Mike Hilgers), Florida (James Uthmeier) und Alaska (Stephen Cox), mitunterzeichnet haben 13 weitere Amtskollegen aus republikanisch regierten Bundesstaaten.

Der zentrale Vorwurf lautet, die Big Four hätten durch ihre Mitgliedschaften in der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD), der Net Zero Financial Service Providers Alliance (NZFSPA) und ihre Unterstützung der ISSB-Standards ihre professionelle Unabhängigkeit gefährdet. Die TCFD habe ausdrücklich Offenlegungen „unabhängig von einer Wesentlichkeitsprüfung“ gefordert – also unabhängig davon, ob die Information für einen Investor entscheidungsrelevant ist. „Materialität ist das Fundament der Prüfungsziele unter PCAOB-Regeln“, argumentieren die Generalstaatsanwälte. Wer sich vorab auf Offenlegungen jenseits der Wesentlichkeit festlege, erwecke den Anschein kompromittierter Unabhängigkeit.

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Besonders scharf fällt die Kritik an den ISSB-Standards aus, zu deren globaler Verbreitung sich die Big Four bei der COP28 verpflichtet hatten. Das Schreiben moniert, der ISSB-Wesentlichkeitsbegriff weiche vom US-Standard ab: Die Schwelle liege bei einer bloßen „vernünftigen Erwartung“ statt der „wesentlichen Wahrscheinlichkeit“ des PCAOB, der Adressatenkreis werde auf potenzielle Investoren und Kreditgeber erweitert. SEC-Commissioner Hester Peirce hatte klimabezogene Offenlegungen als „hochpreisige Vermutungen über Gegenwart und Zukunft“ und als „Spekulation auf Spekulation“ bezeichnet. SEC-Chairman Atkins kritisierte im Dezember 2025 auf einer AICPA-Konferenz, es gebe ein „echtes Problem“ damit, dass Wirtschaftsprüfungsgesellschaften „die Bedeutung der finanziellen Wesentlichkeit vollständig untergraben“ hätten. Der „wachsende Fokus auf Themen, die dem eigenen finanziellen Eigeninteresse dienen“, sei „beunruhigend“, so Atkins.

Die Generalstaatsanwälte argumentieren zudem, die Big Four hätten Interessenkonflikte geschaffen: Einerseits drängten sie Mandanten zu kostspieligen Klimaberichten, andererseits verdienten sie an genau diesen Berichten über ihre Assurance-Dienstleistungen. Erste Auswertungen zur EU-CSRD belegen, dass fast 90 Prozent der Nachhaltigkeitsprüfungen von den Big Four durchgeführt werden. PwC hatte offen erklärt, Nachhaltigkeitsprüfungen würden Finanzabschlussprüfungen wertmäßig ablösen. Das Schreiben wirft den Gesellschaften außerdem vor, in ihrer Werbung Unabhängigkeit und Objektivität zu betonen, ohne auf ihre Klimaverpflichtungen hinzuweisen – ein möglicher Verstoß gegen staatliche Verbraucherschutzgesetze (UDAP).

Das Dokument schließt mit 38 detaillierten Fragen: von Kopien interner Leitlinien zur Klimaberichterstattung seit 2020 über ESG-Einnahmen der letzten 5 Jahre bis zur Frage, ob die Gesellschaften ihre Klimaverpflichtungen bei Vertragsverhandlungen mit staatlichen Stellen offengelegt haben. Keines der vier Unternehmen hat bislang öffentlich Stellung genommen.

Wie belastbar die Argumentation ist, bleibt abzuwarten. Die Generalstaatsanwälte stützen sich auf AICPA-Berufsstandards und staatliche UDAP-Gesetze – ein Ansatz, der in der Anti-ESG-Bewegung bereits gegen Vermögensverwalter erprobt wurde. Die These, Klimarisiken seien generell „finanziell unwesentlich“, steht in Kontrast zur internationalen Praxis: Laut dem EFRAG State of Play Report 2026 haben 99 Prozent der untersuchten CSRD-pflichtigen Unternehmen Klimawandel als wesentliches Thema identifiziert – auf Basis einer doppelten Materialitätsprüfung, die die finanzielle Dimension einschließt. Der Vorstoß markiert eine neue Eskalationsstufe: Nach Vermögensverwaltern und Banken geraten nun die Wirtschaftsprüfer ins Visier – jene Akteure, die für die Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung sorgen sollen.

Quelle: UD
 

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