Scope-3-Emissionen und CSRD: Reporting-Pflicht für Unternehmen
Die CSRD macht die Erfassung von Scope-3-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zur Pflicht – eine komplexe, aber auch strategische Chance für Unternehmen. Welche Anforderungen gelten, wo die größten Herausforderungen liegen und wie sich Compliance in Wettbewerbsvorteile verwandeln lässt, erfahren Sie im aktuellen Blogbeitrag von iPoint.
19.08.2025
Das Verständnis von Scope-3-Emissionen ist heute keine freiwillige Entscheidung mehr – es ist eine gesetzliche Verpflichtung. Im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) müssen Unternehmen indirekte Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfassen. Das bedeutet nicht nur die internen Aktivitäten, sondern auch die Auswirkungen entlang der Lieferkette, sowohl upstream als auch downstream. Scope-3-Emissionen sind komplex, datenintensiv und entscheidend für eine glaubwürdige Nachhaltigkeitsberichterstattung.
CSRD im Überblick: Verknüpfung von Scope 1, Scope 2 und Scope 3
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) setzt neue Maßstäbe für Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union. Sie ersetzt und erweitert die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und bewegt sich von allgemeinen narrativen Berichten hin zu detaillierten, standardisierten Kennzahlen in den Bereichen Umwelt, soziale und Unternehmensführung (ESG).
Im Kern verlangt die CSRD von Unternehmen, klimabezogene Auswirkungen über Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen zu berichten – einschließlich indirekter Emissionen entlang der Lieferkette (Scope 3). Dies markiert den Übergang von freiwilligem Carbon Tracking zu einer verpflichtenden, prüfungsbereiten Berichterstattung. Die Verordnung basiert auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die einen einheitlichen Rahmen zur Strukturierung und Validierung von Offenlegungen in verschiedenen Branchen bieten.
Welche Unternehmen müssen sich an die CSRD halten?
Nach dem im Februar 2025 veröffentlichten Simplification Omnibus Proposal der Europäischen Kommission fallen Unternehmen unter die CSRD, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte erfüllen:
- Mehr als 1.000 Mitarbeiter
- Eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro
- Ein Nettoumsatz von über 50 Millionen Euro
Diese Anpassungen erhöhen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich und betreffen insbesondere mittelständische Unternehmen und Tochtergesellschaften innerhalb der Europäischen Union.
Wenn Sie weiter erfahren möchten, was die CSRD konkret für Scope-3-Emissionen bedeutet – und wie Unternehmen den Compliance-Druck in einen strategischen Vorteil umwandeln können, dann könen Sie den gesamten Artikel im Blog von iPoint weiterlesen.