UN-Sozialpakt in Kraft
Uruguay hat bei den Vereinten Nationen als zehnter Staat die Ratifikation des Individualbeschwerdeverfahrens zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) hinterlegt. Damit tritt in drei Monaten ein Beschwerdeverfahren in Kraft, mit dem sich Menschen, die sich in ihren Sozialen Menschenrechten verletzt sehen, nach Ausschöpfung der nationalen Rechtsmittel an die Vereinten Nationen wenden können. Die Bundesregierung verweigert sich bisher der Ratifikation des entsprechenden Zusatzprotokolls.
06.02.2013
„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung endlich ihre Hausaufgaben macht und prüft, welche Anpassungen im deutschen Recht notwendig sind, um soziale Menschenrechte besser zu schützen“, so Ute Hausmann, Geschäftsführerin von FIAN. „Diese Verpflichtung zur Angleichung des Rechts besteht jedoch schon seit der Ratifizierung des UN-Sozialpakts im Jahr 1973. Der Unterschied, der sich durch die Ratifizierung des Zusatzprotokolls ergibt, ist, dass Menschen in Deutschland expliziter als bisher ihre Rechte aus dem UN-Sozialpakt einfordern können. Dies scheint die Bundesregierung jedoch verhindern zu wollen.“
Dass die Bundesregierung bei anderen Menschenrechtsabkommen weniger Probleme hat, Zusatzprotokolle zu Beschwerdeverfahren zu ratifizieren, zeigt sich an der Behindertenrechtskonvention und der Kinderrechtskonvention. Deren Beschwerdeverfahren wurden 2009 und 2012 ratifiziert.
Das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt wurde bereits von Argentinien, Bolivien, Bosnien-Herzegovina, Ecuador, El Salvador, Mongolei, Portugal, Slovakei und Spanien ratifiziert. Mit der zehnten Ratifizierung durch Uruguay tritt das Zusatzprotokoll nun in drei Monaten in Kraft.
Quelle: UD / na
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