Menschensafaris auf Andaman Inseln trotz Gerichtsurteil
Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes in Indien, das die unwürdigen "Menschensafaris" auf den Andamanen Inseln erheblich reduzieren würde, wird von den Inseln-Behörden nicht umgesetzt. Anfang Juli hatte das Gericht eine Pufferzone von 5 Kilometern um das Schutzgebiet der Jarawa angeordnet, um die Ausbeutung des indigenen Volkes durch Touristen zu stoppen. Die Anordnung sieht neben der Schließung mehrerer Urlaubsresorts auch die Schließung zweier Sehenswürdigkeiten vor.
25.07.2012
Falls angemessen umgesetzt, würde die Pufferzone die Anzahl der Reisenden durch das Jarawa-Gebiet erheblich reduzieren - denn ohne Vulkan und Höhlen gäbe es wenig Grund für Reiseanbieter, die ATR zu nutzen. Doch die Behörden auf den Andamanen weigern sich, die Sehenswürdigkeiten zu schließen und haben an das Oberste Gericht appelliert, die beiden Attraktionen aus der Anordnung der Pufferzone zu streichen. Sie bitten um eine achtwöchige Aufhebung der Anordnung, um Pläne für eine neue Pufferzone einreichen zu können. Es wird angenommen, dass diese die Höhle und den Vulkan nicht länger einschließen.
Stephen Corry, Direktor von Survival International, sagte heute: "Das Oberste Gericht hat eine Gelegenheit verpasst, die Schlagader von Indiens "Menschensafaris", die Andaman Trunk Road, endgültig zu schließen. Doch die Anordnung, die Höhlen und den Vulkan für Touristen zu schließen, ist ein Schritt in die richtige Richtung und würde es Reiseanbietern unmöglich machen, heimlich "Menschensafaris" zu organisieren. Sollten der Vulkan und die Höhlen zugänglich bleiben, werden weiterhin täglich Hunderte Touristen durch das Reservat fahren und die Jarawa angaffen. Die Behörden auf den Andamanen müssen beweisen, dass sie diese Safaris beenden wollen, indem sie diese zwei Sehenswüdrigkeiten für Touristen schließen."
Quelle: UD / pm
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