Fördert Brüssel den Mülltourismus?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat 2003 mit zwei Urteilen die Verwertung und Beseitigung von Abfällen deutlicher voneinander abgegrenzt. Auswirkungen haben diese Entscheidungen für die grenzüberschreitende Abfallverbringung, das Abfallgesetz sowie die Müllverbrennung. Das Beispiel Tschechien zeigt Auswüchse.
04.05.2004
Weil Liberec nah an der Grenze liegt und seine Verbrennungsanlage nicht
völlig ausgelastet ist, würde der Import der kommunalen Abfälle aus
Deutschland für die Stadtkasse ein interessantes Einkommen bedeuten.
Die tschechischen Preise für die Verbrennung der Abfälle sind nämlich
für deutsche Nachbarn mehr als günstig.
Zur Zeit soll jede Region in Tschechien einen langfristigen Plan zur
Abfallverarbeitung aufstellen. Weil die Richtlinien der EU die
Abfallablagerung beschränken, was bisher die häufigste Lösung der
Abfallbeseitigung darstellte, denken immer mehr Bezirke über den Bau von
großen Ver-brennungsanlagen nach. So wartet die Stadt Opatovice auf Geld aus EU-Fonds, um ihre bereits fertigen Pläne zu verwirklichen. Vom tschechischen Umweltministerium ist finanzielle Förderung ausgeschlossen, weil dieses sich entschieden hat, die Verbrennungsanlagen nicht zu unterstützen.
Das Problem besteht auch darin, dass Hersteller mechanisch-biologischer
Abfallanlagen auf dem tschechischen Markt nicht so aktiv sind, ihre Produkte
auch in den Regionen anzubieten. So setzt sich diese umweltfreundlichere
Methode in den Regionalplänen kaum durch.
Quelle: UD
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