Umweltverbände: Bundesrat darf Verbandsklage nicht aushebeln
Die Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und Naturschutzbund (NABU) haben Bund und Länder vor einer Abschwächung des Bundesnaturschutzgesetzes gewarnt. Der Absicht mehrerer CDU/CSU-geführter Bundesländer die Möglichkeiten der Vereinsklage auszuhebeln, um angeblichen Verzögerungen bei Verkehrsplanungen vorzubeugen, dürfe nicht gefolgt werden.
03.03.2003
Christoph Heinrich, Leiter Naturschutz und Umweltpolitik des NABU: "Die Vereinsklage hatsich als Rechtsmittel organisierter Bürger fast überall in Europa durchgesetzt und bewährt. Es wäre eine Aushöhlung des demokratischen Rechtsstaats, wenn Bund und Länder den Zugang der Zivilgesellschaft zu den Gerichten wieder einengten." Die Klagemöglichkeiten der Verbände seien nicht primär verantwortlich für Verzögerungen bei Planungen von Verkehrswegen. Wenn diese aus rechtlicher und naturschutzfachlicher Hinsicht in Ordnung sind, könne auch kein Planungsverfahren auf dem Klageweg angefochten werden. Die
Verbände kritisieren auch die Absicht, das Gesetz zur
Planungsbeschleunigung für Verkehrswege bis 2009 zu verlängern. Bei einer fortgesetzten beschleunigten Straßenbauplanung würden die Belange der Betroffenen und des Naturschutzes nur unzureichend berücksichtigt. Gerade eine frühzeitige Einbeziehung der Verbände in die Planungen beuge Klagen vor und führe zu optimierten Lösungen. Ziel der Neufassung des Planungsrechtes müsse es daher sein, Planungs-Verfahren organisatorisch und inhaltlich zu verbessern. Dies entspräche auch europarechtlichen Vorgaben.
Quelle: UD
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