Windkraft: Landbewohner müssen mehr Lärm ertragen
Rückenwind für Windkraftbetreiber. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Bewohner von ländliche Regionen höhere Windkaft-Lärmwerte akzeptieren müssen als Städter.
20.12.2002
Zur Begründung hieß es: "Die Zumutbarkeit der von einer Windkraftanlage ausgehenden Geräusche richtet sich nach der Lärmschutzanleitung und damit nach objektiven Umständen, nicht nach besonderen Empfindlichkeiten." Dabei hätten Bewhner im ländlichen Bereich mehr Lärm in Kauf zu nehmen als Menschen in reinen Wohngebieten. (AZ: 7 A 2127/00)
Quelle: UD
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