Produktion

Chemikalien-Verordnung schließt Teilerzeugnisse ein

Der Europäische Gerichtshof hat jetzt entschieden: Unter die in der Europäischen Chemikalienverordnung "REACH" geregelte Informationspflicht über besonders Besorgnis erregende Stoffe (SVHC-Substances of very high concern) in Produkten fallen auch Teilerzeugnisse. Das Urteil habe laut Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung (IPA) drastische Folgen für fast alle produzierende Unternehmen und Händler. Gerade bei Unternehmen, die komplexe Erzeugnisse verkaufen, steige der bürokratische Aufwand immens.

21.09.2015

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Nach Artikel 33 der Europäischen Chemikalienverordnung "REACH" ist der Lieferant eines Erzeugnisses verpflichtet, gewerbliche Abnehmer über besonders Besorgnis erregende Stoffe in ihren Produkten unmittelbar zu informieren, sofern deren Konzentration größer als 0,1 Masseprozent im Erzeugnis übersteigt. Private Verbraucher müssen auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen Bescheid bekommen.

Wie der Begriff "Erzeugnis" in dieser REACH-Verordnung zu verstehen sei, war umstritten. Der Rechtstreit war unter anderem darüber entbrannt, ob sich der Schwellenwert von 0,1 Masseprozent auf das gesamte Erzeugnis oder auch auf Teilerzeugnisse bezieht.

Wer sich über die europäische Chemikaliengesetzgebung informieren möchte, findet hierzu einen Überblick, den die Europäische Chemikalienagentur ECHA jetzt veröffentlicht hat. Das Angebot richtet sich speziell an KMU und soll die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Bestimmungen zum Umgang und Handel mit Chemikalien in der EU erleichtern. Die Informationen sind in 29 europäischen Sprachen verfügbar.

Über REACH

REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Sie soll gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern. REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen: Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Das Kürzel "REACH" leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: "Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals". Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.

Quelle: UD/fo
 

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