Arbeitsplatz

Bundeswehrbekleidung: Arbeitsrechte bei der Herstellung verletzt

Bei der Herstellung von Bundeswehrbekleidung in einem Nähbetrieb des deutschen Herstellers Leo Köhler in Tunesien werden grundlegende Arbeitsrechte verletzt. Das geht aus einer Studie der CIR (Christliche Initiative Romero e.V.) hervor. Die Bw Bekleidungsmanagement GmbH, die zu 100 Prozent dem Bund gehört, beschafft die Bekleidung für die Bundeswehr.

21.11.2018

Das Unternehmen war nicht bereit, der CIR Auskunft über die Geschäftsbeziehungen mit dem Armeebekleidungshersteller zu geben und von außen nachvollziehbare Verbesserungen in der Fabrik anzustoßen. Somit bleibt offen, ob Leo Köhler weiterhin die Bundeswehr beliefert. Bis Anfang 2016 warb Leo Köhler auf seiner Webseite damit, die Bundeswehr mit bis zu 400.000 Bekleidungsstücken jährlich zu beliefern.

Diskriminierung und Verletzung von Gewerkschaftsrechten

Im Auftrag der CIR führte die tunesische Arbeitsrechtsorganisation FTDES im November 2017 mit zehn Arbeiterinnen Interviews über die Arbeitsbedingungen in der Fabrik. Die Interviews legen offen, dass die Fabrikleitung die Vereinigungsfreiheit verletzt. Die Manager zerschlugen eine fabrikinterne Gewerkschaft, indem sie die Mitglieder bedrängten, diese zu verlassen. Zudem missbraucht die Fabrikleitung Arbeiter als Spitzel, die kritische Arbeiter denunzieren. Arbeiter, die der Fabrikleitung nicht nahe stehen, werden den interviewten Arbeiterinnen zufolge diskriminiert und höherem Arbeitsdruck ausgesetzt. Damit werden in der Fabrik die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verletzt, deren Einhaltung öffentliche Auftraggeber häufig von den Lieferanten fordern.

Außerdem soll das Unternehmen ihren Angestellten die gesetzlichen Boni vorenthalten. Die Arbeiter klagen über den niedrigen monatlichen Mindestlohn (ca. 120 - 160 Euro): „Wir akzeptieren, für geringe Löhne zu arbeiten, weil wir keine andere Wahl haben. Die Löhne reichen aber nicht aus, um unsere Grundbedürfnisse abzudecken.“ Zudem kritisieren einige Näherinnen die mangelhafte Hygiene auf den Toiletten sowie unbequeme Stühle und Nähmaschinen, die bei ihnen Rückenschmerzen verursachten.

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Deutscher Fabrikbesitzer

Bei der Fabrik handelt es sich nicht wie meist um einen unabhängigen Zulieferer, sondern um eine unternehmenseigene Fabrik des Herstellers Leo Köhler mit Hauptsitz in Poppenhausen. „Als Besitzer könnte sich Leo Köhler leicht für die Einhaltung der Arbeitsrechte in der Fabrik einsetzen. Stattdessen schaut das Unternehmen aber weg“, kritisiert Christian Wimberger von der CIR. Das spiegeln auch die Aussagen der Arbeiter wider: „Die ausländischen Besitzer versuchen nicht, mit uns zu sprechen“, sagte eine Arbeiterin. FTDES und die CIR fordern das Unternehmen auf, Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeitsrechte zu ergreifen.

Mehr Verantwortung bei öffentlicher Beschaffung nötig

Vor allem sieht die CIR die öffentlichen Auftraggeber in der Verantwortung. „Es reicht nicht, sich einfach die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen von den Unternehmen per Unterschrift versichern zu lassen“, sagt Christian Wimberger. „Öffentliche Einrichtungen müssen glaubwürdige Nachweise fordern, sonst ist davon auszugehen, dass mit dem enormen Budget des Staates zahlreiche Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten finanziert werden.“ Zu diesem Zwecke fordert die CIR zusammen mit dem CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung die Bundesregierung auf, die Maßnahmen zur öffentlichen Beschaffung und zu bundeseigenen Unternehmen wirksam umzusetzen, die sie im 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte angekündigt hatten. Dazu gehöre nach Auffassung der CIR auch, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten und mehr Transparenz von bundeseigenen Unternehmen wie der Bw Bekleidungsmanagement einzufordern.

Quelle: UD/na
 

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