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Umweltprämie: Zuschüsse für E-Autos sichern

Das ursprüngliche Ziel von einer Million E-Autos auf deutschen Straßen wurde 2020 zwar verfehlt – bis 2030 sollen es dann aber möglichst zehn Millionen umweltfreundliche Fahrzeuge werden. Und Deutschland ist inzwischen auf einem guten Weg, diese Zahl zu erreichen. Ein wesentlicher Treiber der Entwicklung sind die gemeinsam von Bundesregierung und herstellenden Firmen ausgelobten Umweltprämien für die Anschaffung eines E-Autos.

23.07.2021

Umweltprämie: Zuschüsse für E-Autos sichern

BAFA bietet Liste mit förderfähigen Fahrzeugen

Wer über einen Kauf nachdenkt, sollte sich allerdings umfassend informieren. Zum Beispiel über die Modelle, die überhaupt förderfähig sind. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Internetseite eine Liste förderfähiger Fahrzeuge hinterlegt. Aktuell umfasst sie rund 500 E-Fahrzeuge, wobei manchmal das Basismodell aufgelistet ist, manchmal aber auch eine Modellvariante.

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ADAC: Liste nur schwer zu verstehen

Dieses Durcheinander stößt auf die Kritik des ADAC. Denn entscheidend für die Höhe der späteren Prämie ist allein der Preis des Basismodells. So aber sei beispielsweise nicht klar ersichtlich, ob ein Fahrzeugmodell für die volle oder reduzierte Förderhöhe qualifiziert sei. „Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge ist nur sehr schwer zu verstehen und mit zunehmenden Fahrzeugen immer unübersichtlicher“, sagt ADAC-Sprecherin Katharina Lucà. „Es sind alte und aktuelle Modelle gleichermaßen in der Liste, und Käufer können aus Versehen die Förderung für das falsche Modell beantragen.“

Volle Prämie nur für E-Autos bis 40.000 Euro

Interessenten, die sich für ein Fahrzeug entscheiden wollen, dessen Netto-Listenpreis an der Schwelle von 40.000 Euro liegt, sollten daher im Zweifelsfall noch einmal direkt beim BAFA nachfragen. Bis zu diesem Grenzwert für das Basismodell beträgt der Zuschuss insgesamt 9.000 Euro. Für Hybrid-Autos sind es 6.750 Euro. Für Elektrofahrzeuge mit einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro sind es bis zu 7.500 Euro Förderung bei reinen Elektrofahrzeugen sowie bis zu 5.625 Euro bei Hybrid-Autos.

Anteil an Förderung muss ausgewiesen werden

Wer sein Traum-E-Auto gekauft hat, sollte auf die korrekte Rechnungsstellung achten. So müssen die Händlerinnen und Händler unbedingt den Anteil des herstellenden Unternehmens an der Förderung auf der Rechnung ausweisen. „Leider sind die Förderrichtlinien in diesem Punkt nicht eindeutig genug, denn es ist unklar, ob der Herstelleranteil wirklich als solcher bezeichnet werden muss oder ob es reicht, wenn ein Nachlass ohne nähere Bezeichnung auf der Rechnung auftaucht“, sagt Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC.

Umweltbonus: Zwei Drittel zahlt der Bund

Lautet der Netto-Listenpreis eines Fahrzeugs beispielsweise 39.000 Euro, fördert der Bund den Kauf mit 6.000 Euro, die später direkt an den Halter oder die Halterin ausbezahlt werden. „Der Anteil des Herstellers am Umweltbonus beträgt dann 3.000 Euro, die auf der Rechnung erst einmal als Mindestnachlass abgezogen werden“, erklärt Marcus Weller vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). „Darüber hinaus kann der Händler noch einen eigenen Nachlass von beispielsweise 1.000 Euro gewähren, welcher auf der Rechnung auszuweisen ist.“ Der Netto-Kaufpreis für die Kundschaft liege dann bei 35.000 Euro. Verfüge das Auto über eine Sonderausstattung, werde diese erst danach zum Kaufpreis addiert.

Nur Halter und Halterin bekommen den Umweltbonus

Die nächste Hürde auf dem Weg zur Umweltprämie ist dann der eigentliche Antrag. Und der ist online zu stellen. Die Tücken dabei: „Wenn etwa der Antrag vor der Zulassung gestellt wird oder der Käufer gar nicht der Halter ist, wird das vermutlich einen Ablehnungsbescheid zur Folge haben“, warnt Schäpe. Denn der Umweltbonus wird immer nur an jene Person ausgezahlt, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Zum Antrag gehört zudem eine Kopie der Fahrzeugrechnung, auf der die einzelnen Posten wie Herstelleranteil und Sonderausstattungen klar aufgelistet sein müssen. „Alle Positionen auf dieser Rechnung müssen zudem exklusive der Mehrwertsteuer ausgewiesen sein“, betont Weller.

Zusätzlich sei seit dem 1. Juni 2021 darauf zu achten, dass für Förderanträge, die von diesem Zeitpunkt an eingereicht werden, keine nachträgliche Rechnungskorrektur mehr vorgenommen werden könne. „Dies bedeutet, ist die Rechnung – die bei der BAFA eingereicht wird – falsch, wird der Antrag abgelehnt und das Fahrzeug verliert seinen Förderanspruch“, warnt der ZDK-Experte.

Wartezeiten auf Förderung von drei Monaten und mehr

Und dann beginnt das Warten. „Seit der Bund die Fördersumme erhöht hat, hat auch die Zahl der Anträge erheblich zugenommen. Wartezeiten von drei Monaten und mehr sind daher nicht ungewöhnlich“, sagt Weller. Wichtig: Das gekaufte E-Auto muss mindestens sechs Monate im Besitz der Prämienempfangenden verbleiben. Ansonsten muss die Förderung zurückgezahlt werden.

Quelle: UD/cp
 

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