Geldanlage

Nachhaltigkeits-Berichtspflicht bei Riester-Verträgen

Wer einen Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließt, muss vom Anbieter darüber informiert werden, ob und wie bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt werden. Die Verbraucherzentrale Bremen hat anhand von Jahresmitteilungen untersucht, wie diese Berichtspflicht praktisch umgesetzt wird.

27.06.2016

Das Ergebnis der Verbraucherzentrale Bremen ist ernüchternd – viele Anbieter liefern den Verbrauchern nur schwammige und unzureichende Informationen:

  • Nur fünf Anbieter geben konkret Auskunft, inwieweit sie ethisch bzw. ökologisch bedenkliche Branchen und Verhaltensweisen bei der Anlage der Altersvorsorgebeiträge ausschließen.
  • In 27 Jahresmitteilungen geben die Anbieter zwar an, Nachhaltigkeitsstandards anzuwenden, die Informationen hierzu sind jedoch unpräzise.
  • In 18 der untersuchten Jahresmitteilungen informieren die Anbieter ihre Kunden, dass ethisch-ökologische Anlagekriterien nicht gezielt berücksichtigt werden.

Ulrike Brendel, Leiterin des Projekts „Gut fürs Geld, gut fürs Klima“ bei der Verbraucherzentrale Bremen: „Die Riester-Anbieter, die ethisch-ökologische Anlagekriterien nicht gezielt anwenden, argumentierten häufig mit der Ausrede, dass Sicherheit und Rendite im Fokus der Anlageentscheidung stünden. Die Praxis und verschiedene Studien zeigen jedoch, dass Rendite und Nachhaltigkeit sich keinesfalls ausschließen müssen.“

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Der Marktcheck umfasst insgesamt 50 Riester-Jahresmitteilungen von 48 Anbietern, darunter Versicherungen, Fondsgesellschaften und Kreditinstitute. Bei Riester-Fondsparplänen deckt die Untersuchung alle Anbieter ab, bei Riester-Versicherungen nahezu die Hälfte. Außerdem wurden einige Riester-Banksparpläne von Sparkassen und Genossenschaftsbanken untersucht, deren Jahresmitteilungen in der Regel Standardformulierungen ihrer Verbände enthalten.

Das Ergebnis des im Rahmen des Projektes „Gut fürs Geld, gut fürs Klima“ durchgeführten Marktchecks verdeutlicht, dass die Nachhaltigkeitsberichtspflicht nicht automatisch mehr Transparenz für Verbraucher bedeutet. Die Verbraucherzentrale Bremen fordert daher ethisch-ökologische Mindeststandards insbesondere für die staatlich geförderte Altersvorsorge. „Gäbe es solche Mindeststandards, wären Verbraucher nicht mehr auf die wenig aussagekräftigen Auskünfte der Anbieter angewiesen und hätten die Gewissheit, dass Gelder beispielsweise nicht in geächtete Waffen oder in die klimaschädliche Energieerzeugung fließen“, sagt Brendel.

Eine Übersichtstabelle mit den vollständigen Angaben der einzelnen Anbieter finden Sie hier.

Quelle: UD/pm
 

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