Klimawandel

Nachbesserungsbedarf beim EU-Emissionshandel für Wärme und Verkehr

Das geplante EU-Emissionshandelssystem für die Sektoren Gebäude und Verkehr (ETS 2) kann ein wirksames, ergänzendes Klimaschutz-Instrument werden und der soziale Klimafonds zur Sozialverträglichkeit beitragen. Es gibt aber noch deutlichen Nachbesserungsbedarf bei der Sicherstellung des sozialen Ausgleichs, dem Zusammenwirken mit weiteren Klimaschutzinstrumenten und der Preisregulierung. Das zeigt eine kürzlich erschienene Studie.

27.01.2022

Nachbesserungsbedarf beim EU-Emissionshandel für Wärme und Verkehr

Die Studie der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) und des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) wurde im Auftrag von Klima-Allianz Deutschland, Germanwatch, WWF Deutschland und CAN Europe durchgeführt.

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Die Studienergebnisse

Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss, dass der neue Emissionshandel (ETS 2) ein ergänzendes Instrument für die europäischen Klimaschutzbemühungen werden kann, indem er ein klares Gesamtbudget für die CO2-Emissionen von Wärme und Verkehr vorgibt und das Verursacherprinzip stärkt. Über den sozialen Klimafonds könnte ein Teil der Versteigerungserlöse für die Unterstützung ärmerer Mitgliedsstaaten beim Klimaschutz genutzt werden. Das wäre eine substanzielle Erhöhung der EU-Finanzmittel für sozialen Ausgleich.

An einigen Stellen gibt es aber noch dringenden Nachbesserungs- und Konkretisierungsbedarf: Damit die Mittel des sozialen Klimafonds in allen Mitgliedsstaaten zuverlässig vor allem an arme und besonders betroffene Haushalte fließen, braucht es eine funktionierende Governance mit einem klaren Regelwerk.

Gegenüber dem Kommissionsvorschlag, der lediglich eine implizite Preisobergrenze enthält, schlagen die Autoren einen Preiskorridor vor. Eine Preisuntergrenze, vergleichbar zum nationalen Emissionshandel in Deutschland, würde die Klimaschutz-Wirksamkeit des Instruments sichern und Planungssicherheit für Investitionen in klimaschonende Alternativen schaffen. Eine ansteigende Preisobergrenze soll verhindern, dass ein übermäßig schneller Preisanstieg zu sozialen Verwerfungen führt. Falls sich rasch ein hoher Preis bzw. der Höchstpreis einstellt, signalisiert das, dass die Mitgliedsstaaten weitere Maßnahmen zur Emissionsreduktion ergreifen müssen.

Damit die beiden Emissionshandelssysteme sich effizient und gerecht ergänzen, müssen die kostenlosen Zuteilungen im ETS 1 spätestens zur Einführung des ETS 2 beendet werden. Die parallele Einführung des geplanten CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist dabei wichtig, um einen ausreichenden Schutz der europäischen Unternehmen zu gewährleisten.

Der Anwendungsbereich des ETS 2 sollte alle relevanten Emissionen umfassen, damit das Preissignal wie gewünscht in der Breite wirken kann. Der nationale Emissionshandel in Deutschland umfasst bspw. auch kleine Industriebetriebe und den Schienenverkehr, der Vorschlag zum ETS 2 bisher nicht. Ein Strukturbruch bei Einführung des ETS 2 wäre das falsche Signal an diese Akteure.

Carolin Schenuit, geschäftsführende Vorständin des FÖS, betont: „Wenn die gezielte Rückverteilung der Erlöse des Emissionshandelssystems für Gebäude und Straßenverkehr sichergestellt wird, könnte Europa auch aus sozialer Perspektive ein Stück weiter zusammenwachsen. Damit das auch tatsächlich passiert, müssen das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten im weiteren Prozess aber noch einige Verbesserungen des Kommissionsvorschlags verhandeln."

Zur Studie gelangen Sie hier.

Hintergrund

Im Rahmen der Klimaschutzinitiative „Fit-for-55-Packages" hat die Europäische Kommission im Juli 2021 einen EU-weiten, separaten Emissionshandel in den Bereichen Wärme und Straßenverkehr vorgeschlagen. Um die Auswirkungen der CO2-Bepreisung in den verschiedenen Mitgliedstaaten zu mindern, soll zeitgleich ein sozialer Klimafonds mit dem Ziel der finanziellen Entlastung besonders betroffener Haushalte und Unternehmen eingesetzt werden.

Quelle: UD/pm
 

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