Energiewende

Naturschutz und Energiewende: Einklang ist möglich

„Der Ausbau erneuerbarer Energien ist zum Erreichen der Klimaschutzziele zwingend erforderlich und muss auch Arten und Lebensräume vor den Folgen des Klimawandels schützen. Die Energiewende muss natur- und umweltverträglich erfolgen. Eine wichtige Rolle spielen dabei ein effizienter Umgang mit der Fläche und die Berücksichtigung der jeweiligen landschaftlichen Gegebenheiten“, sagt Prof. Beate Jessel.

26.02.2019

Naturschutz und Energiewende: Einklang ist möglich

Die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz hat Mitte Februar den „Erneuerbare Energien Report“ des BfN vorgestellt. Der Report beruht auf den Ergebnissen von mehr als 40 Vorhaben des Forschungsschwerpunkts „Naturschutz und erneuerbaren Energien“ am BfN. Mit dem aktuellen Überblick zeigt das BfN eine Vielzahl von Möglichkeiten auf, den tiefgreifenden Umbruch der Energieversorgung in Einklang mit dem Naturschutz zu gestalten. Im Fokus stehen dabei die Aspekte „Fläche“ und „Landschaft“. Denn die hohe Anzahl und die weite räumliche Verbreitung von Anlagen erneuerbarer Energien tragen zum Wandel von Landnutzung und Landschaftsbild bei, sie bergen außerdem Risiken für bestimmte Arten und ihre Lebensräume. Aktuell ist beispielsweise zu beobachten, dass für die erneuerbaren Energien zunehmend naturnahe Flächen wie beispielsweise Wälder oder extensiv genutztes Grünland in Anspruch genommen werden.

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„Doch ein naturverträglicher EE-Ausbau kann gelingen – das macht unser Energiereport deutlich“, betont Prof. Jessel. „So ist und bleibt es für den Naturschutz wie auch überhaupt für das Gelingen der Energiewende weiterhin zentral, vorrangig Energieeinsparungen und Effizienzmaßnahmen voranzutreiben und damit den Energiebedarf an sich zu begrenzen.“ Von besonderer Bedeutung ist weiterhin ein sparsamer Umgang mit der begrenzten und begehrten Ressource Fläche: „Wir sollten im ländlichen Raum den Fokus auf flächeneffiziente Technologien sowie eine sorgfältige Standortwahl legen und gleichzeitig stärker als bisher bestehende Dachflächen vor allem in den großen Ballungsräumen für Solar-Anlagen nutzen“, so die BfN-Präsidentin. „Ein vermehrter verbrauchsnaher Ausbau kann so zum Schutz der „freien Landschaft“ beitragen. Keine ausbaufähigen und naturverträglichen Handlungsoptionen sehen wir hingegen für Bioenergie aus Anbaubiomasse. Außerdem sollten in den Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Energiewende landschaftliche Qualitäten und damit das Schutzgut Landschaft stärkere Berücksichtigung finden. Dies ist auch für die Akzeptanz der Energiewende von zunehmender Bedeutung.“

Im „Erneuerbare Energien Report 2019“ werden darüber hinaus auch Ansätze für die konkrete Umsetzung des Anlagenausbaus vorgestellt. So wurden unter anderem Möglichkeiten für die naturschutzgerechte Standortwahl und zum naturschutzgerechten Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen weiter ausgearbeitet. Beispielsweise können intelligente Vermeidungsmaßnahmen im Umfeld von Windparks dabei helfen, Artenschutzkonflikte zu minimieren.

 Erneuerbare Energien Report 2019 – Ergebnisse

  • Der Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) ist zum Erreichen der Klimaschutzziele notwendig und muss im Einklang mit den Zielen des Natur- und Umweltschutzes erfolgen. Er ist daher bewusst so zu steuern, dass er im Einklang mit Natur und Landschaft verwirklicht wird. 
  • Die Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz und -einsparung ist eine wesentliche Voraussetzung für das Erreichen einer naturverträglichen Energiewende. 
  • Ziel muss ein landschafts- und standortbezogener Mix aus (flächen)effizienten EE-Anlagen mit möglichst niedrigen Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft sein. Dafür sind auch neue Wege nötig. Unerlässlich ist beispielsweise das stärkere Einbeziehen der städtischen Räume, insbesondere durch den dezentralen Ausbau von Photovoltaik auf Dächern.
  • Landschaftsbild und Landschaftserleben sollten bei der Planung und Zulassung von EE-Anlagen künftig besser berücksichtigt werden, auch sollten die Bürgerinnen und Bürger verstärkt in diese Prozesse eingebunden werden. 
  • Sowohl bei der Standortplanung wie auch bei strategischen Überlegungen für den weiteren EE-Ausbau sind Naturschutzaspekte frühzeitig mit zu berücksichtigen. Dazu sind unter anderem auch Instrumente zur bundesweiten räumlichen Verteilung zu diskutieren.

Forschungsschwerpunkt „Naturschutz und erneuerbaren Energien“

Im Forschungsschwerpunkt „Naturschutz und erneuerbaren Energien“ am Bundesamt für Naturschutz befassen sich mehr als 40 Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben mit Fragen zur naturverträglichen Energiewende. Dabei handelt es sich auch um strategische Überlegungen zur weiteren Ausrichtung des Energiesystems. Mit dem „Erneuerbare Energien Report“ legt das Bundesamt für Naturschutz eine Synthese der Forschungsergebnisse vor. Dabei stehen Lösungen und Lösungsansätze für ein Miteinander von Naturschutz und Energiewende im Mittelpunkt. Denn ein großer Teil der Energiewende steht noch bevor: Im Jahr 2018 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung 35 Prozent, bis zum Jahr 2050 soll dieser auf mindestens 80 Prozent steigen. 

Weitere Informationen über die Forschung des BfN an der Schnittstelle Naturschutz und Energiewende finden Sie außerdem auf der Website www.natur-und-erneuerbare.de

Quelle: UD/pte
 

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