Politik

EU-Vorschlag gegen Greenwashing auf den Finanzmärkten

Die EU hat weltweit erste Umwelt- und Sozialstandards für Finanzinvestitionen vorgelegt. Finanzminister Olaf Scholz wird von der Deutschen Umwelthilfe dazu aufgefordert, diesem wegweisenden Vorschlag für grünere Finanzanlagen zuzustimmen. Im Rahmen dieser Regelung sollen EU-Bürger und -Unternehmen künftig mehr Recht auf Transparenz bei ihren Gelanlagen erhalten.

27.12.2019

EU-Vorschlag gegen Greenwashing auf den Finanzmärkten

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den durch EU-Kommission und -Rat vorgelegten Vorschlag, Finanzanlagen an Nachhaltigkeitskriterien zu knüpfen. Der sogenannten Taxonomie müssen nun noch die EU-Mitgliedsstaaten zustimmen. Dann wäre der Weg frei für eine transparente Finanzwirtschaft, die Umweltzerstörungen künftig nicht mehr finanziell unterstützt. Die DUH fordert Finanzminister Olaf Scholz auf, dem Vorschlag zuzustimmen.

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Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der Schritt auf EU-Ebene, gegen Greenwashing auf den Kapitalmärkten anzugehen, war lange überfällig und ist ein riesiger Erfolg. Um den Klimawandel aufzuhalten, brauchen wir Investitionen in neue, grüne Technologien, wie Elektromobilität, Erneuerbare Energien oder grünen Wasserstoff. Mit der Umlenkung der Kapitalströme auf ökologisch nachhaltige Aktivitäten werden Braunkohle- oder Mineralölkonzernen hoffentlich bald die finanzielle Grundlage für ihre klimaschädlichen Machenschaften fehlen.“

Nachhaltigkeit im Finanzsektor

Verhandlungsführer der Europäischen Kommission und des Ministerrats einigten Anfang Dezember nach langen Verhandlungen auf ein neues Regelwerk für Finanzanlagen, die sogenannte Taxonomie. Das neue Regelwerk schafft erstmals einen Rechtsrahmen für die Definition des Begriffes Nachhaltigkeit im Finanzsektor und befähigt die EU, wissenschaftliche Kriterien festzulegen, nach denen Investitionen in wirtschaftliche Aktivitäten und Produkte als „ökologisch nachhaltig“ klassifiziert werden können. Bisher konnten Banken, Pensionsfonds und Holdings legal und ungehindert unter dem Label „nachhaltig“ naturzerstörerisches Wirtschaftswachstum mit Investitionen in Großunternehmen, wie etwa Mineralöl-, Atomkraft- und Braunkohlekonzerne unterstützen. Als nachhaltig soll nun jedoch nur noch gelten, wer einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leistet, ohne gleichzeitig anderen Bereichen der Umwelt zu schaden.

Münzen liegen im grünen Gras.

Vor der Einigung der EU hatten mehr als 120.000 Bürger mit einem Verbändebrief unter Mitwirkung der DUH die EU-Minister und -Parlamentarier dazu aufgefordert, mit einer starken gesetzlichen Regelung gegen ein Greenwashing auf den Finanzmärkten anzugehen. „Mit dem Ergebnis der Verhandlungen können wir wirklich zufrieden sein. Selbst Lücken oder unklare Definitionen, wie zum Beispiel die Einordnung der Atomkraft oder der Stahlproduktion für den Schienenbau als umweltfreundlich, wurden nicht zugelassen. Denn beides ist nun mal nicht umweltfreundlich, auch wenn Atomkraft keine Emissionen verursacht und die Stahlproduktion auch dem emissionsarmen Schienenverkehr dient“, so Müller-Kraenner weiter.

Für die Veröffentlichung der Taxonomie auf EU-Ebene im Jahr 2020 braucht es noch eine Bestätigung der EU-Mitgliedsstaaten. Nach der förmlichen Annahme der Taxonomie wird die Kommission auf der Grundlage von Empfehlungen der Technischen Expertengruppe für nachhaltige Finanzierungen – einer Expertengruppe aus Nichtregierungsorganisationen, Finanzmarktunternehmen und EU-Agenturen – die eigentliche Liste der ökologisch nachhaltigen Aktivitäten erstellen. Die DUH wird sich dafür einsetzen, dass die Liste der ökologisch nachhaltigen Aktivitäten und ihre Schwellenwerte wissenschaftlich fundiert ist und nicht auf politischen Kompromissen basiert.

Mehr zur Arbeit der DUH im Bereich nachhaltige Finanzmärkte erfahren Sie hier

Quelle: UD/pm
 

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