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Doktor in Nachhaltigkeits-Wissenschaften

Studierende in Hessen können zukünftig an der Hochschule Darmstadt (h_da) einen Doktor in Nachhaltigkeitswissenschaften erlangen: Das hat Angela Dorn anlässlich ihres Antrittsbesuchs in der h_da Ende März, mitgeteilt. Hessen ist das einzige Bundesland, das den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften für forschungsstarke Bereiche das Promotionsrecht verleiht.

04.04.2019

Doktor in Nachhaltigkeits-Wissenschaften zoom
h_da-Präsident Prof. Dr. Ralph Stengler (rechts) zeigt Ministerin Angela Dorn (3. von links) Modelle des Campus in Dieburg

Studierende in Hessen können zukünftig an der Hochschule Darmstadt (h_da) einen Doktor in Nachhaltigkeitswissenschaften erlangen: Das hat Wissenschaftsministerin Angela Dorn anlässlich ihres Antrittsbesuch in der h_da Ende März, mitgeteilt. Hessen ist das einzige Bundesland, das den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften für forschungsstarke Bereiche das Promotionsrecht verleiht.

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Neues Promotionszentrum

„Das neue Promotionszentrum an der Hochschule Darmstadt greift mit Nachhaltigkeit ein wichtiges und aktuelles Thema auf, zu dem wir noch viel mehr wissen müssen, um globale Herausforderungen wie den Klimaschutz und die Energieversorgung meistern zu können“, sagt Wissenschaftsministerin Angela Dorn.

Die Forscherinnen und Forscher werden im Promotionszentrum unter anderem nachhaltige Wertschöpfungsketten entwickeln, erneuerbare Energien erforschen, an neuen Formen der Mobilität arbeiten und sich auch überlegen, wie die Akzeptanz von nachhaltigen Strategien in Wirtschaft und Gesellschaft weiter erhöht werden kann.

Interdisziplinäre Zusammensetzung

h_da-Präsident Prof. Dr. Ralph Stengler: „In der Praxis liegen die Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung oft quer zu den hergebrachten Fächergrenzen. Technische Entwicklungen bedingen gesellschaftliche Veränderungen und umgekehrt. Daher arbeiten im h_da-Promotionszentrum Nachhaltigkeitswissenschaften Ingenieurinnen und Ingenieure aus den Bereichen Bau- und Verkehrswesen, Elektrotechnik, Chemie- und Biotechnologie, Kunststofftechnik und Maschinenbau mit Forschenden aus den Sozial- und Gesellschaftswissenschaften, der Ökonomie und den Geistes- und Kommunikationswissenschaften zusammen. 

Mit dieser interdisziplinären Zusammensetzung unterstreichen wir unseren Anspruch als Hochschule für Angewandte Wissenschaften, wirksame Forschung an komplexen Realwelt- Problemen zu betreiben. Wir freuen uns, dass die hessische Wissenschaftspolitik diesen Ansatz mit der Zuerkennung eines eigenständigen Promotionsrechts unterstützt. Dass es uns gelungen ist, die für ein Promotionszentrum notwendige Forschungsstärke allein durch die Bündelung der Kompetenzen von Professorinnen und Professoren aus der h_da zu erreichen, macht die wissenschaftliche Kapazität rund um das Thema Nachhaltige Entwicklung an unserer Hochschule noch deutlicher sichtbar.“

Bisher konnten vier Promotionszentren in Hessen ihre Arbeit starten: Sozialwissenschaften, Public Health (beide Hochschule Fulda), Soziale Arbeit (gemeinsames Zentrum der Frankfurt University of Applied Sciences, der Hochschule Fulda, der Hochschule RheinMain und perspektivisch auch der Hochschule Darmstadt) sowie Angewandte Informatik (gemeinsames Zentrum der Hochschule Darmstadt, der Frankfurt University of Applied Sciences, der Hochschule Fulda und der Hochschule RheinMain).

Promotionsvorhaben

Für Promotionsvorhaben kommen dabei nur solche Fachrichtungen infrage, in denen die Hochschulen allein oder gemeinsam eine bestimmte Forschungsstärke nachgewiesen haben. Dies bedeutet konkret, dass jede Professorin und jeder Professor, die oder der als Mitglied eines Promotionszentrums in einer technischen Fachrichtung eine Promotion hauptverantwortlich betreuen oder begutachten will, selbst innerhalb von drei Jahren mindestens 300.000 Euro an Drittmitteln eingeworben und sechs Publikationen veröffentlicht haben muss. Bei nicht- technischen Fächern, etwa in den Sozialwissenschaften, liegen die Grenzen bei 150.000 Euro und drei durch Experten geprüften Publikationen in drei Jahren. Eine weitere Voraussetzung ist eine bestimmte Mindestanzahl an „forschungsstarken“ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einer Fachrichtung, um Promovendinnen und Promovenden ein geeignetes wissenschaftliches Umfeld zu bieten. Als Untergrenze ist in der Genehmigungsrichtlinie eine Zahl von zwölf forschungsstarken Professorinnen und Professoren einer Fachrichtung festgelegt.

Quelle: UD/pm
 

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