Reporting

Nachhaltigkeitsrat fordert europäisches Regelwerk zum CSR-Reporting

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission zur nicht-finanziellen Berichterstattung. Die Europäische Kommission hat Forderungen zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinien vorgelegt, die darauf abzielen, die Transparenz von Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern in sozialen und ökologischen Belangen zu erhöhen. Diese müssen demnach künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

18.04.2013

Foto: Mehmet Dilsiz/Fotolia.com
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„Es ist Zeit, die Transparenz bei unternehmerischen Nachhaltigkeitsthemen weiterzuentwickeln. Es ist wichtig, den Beitrag der Wirtschaft zu stabilen Volkswirtschaften, sozialer Gerechtigkeit und einem gesunden Planeten sichtbar zu machen“, stellte Marlehn Thieme fest, Vorsitzende des Rates. „Unternehmen brauchen eindeutige Orientierung und die Gewissheit, dass die Märkte ihre Bemühungen um Transparenz honorieren.“ Deshalb sei es notwendig, auf europäischer Ebene für entsprechende Rahmenbedingungen unternehmerischer Berichterstattung zu sorgen, die Investoren Zugang zu verlässlichen und vergleichbaren Schlüsselinformationen zur Leistungsfähigkeit in den Bereichen Umwelt, Gesellschaft und Governance (ESG) verschaffen. Welches die relevanten Schlüsselinformationen sind, dazu liefert der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) umfassende Hinweise. Der DNK wurde von Beginn an für eine internationale Verwendung konzipiert. Marlehn Thieme: „Die Bundesregierung muss nun  die Chance ergreifen und die Messlatte hoch hängen, indem sie den Deutschen Nachhaltigkeitskodex zum Standard erklärt und als Grundlage für ein europäisches Regelwerk zur ESG Berichterstattung vorschlägt.“
 
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hatte den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) im Oktober 2011 einstimmig beschlossen und zur freiwilligen Anwendung empfohlen. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen und hat bundeseigene Unternehmen aufgefordert zu prüfen, ob eine Anwendung nahe liegt und ob sie den DNK erfüllen.
Der EU-Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsvorschriften wird Unternehmen erlauben, den Referenzrahmen selbst zu wählen. Es können nationale und internationale Berichtssysteme je nach Geschäftsmodell und -umfeld genutzt werden. Als Beispiele nannte Kommissar Michel Barnier den UN Global Compact, ISO 26.000 und den Deutschen Nachhaltigkeitskodex.
 
Der DNK zielt in erster Linie auf eine Anwendung am Kapitalmarkt und strebt eine grundlegende Neu-Orientierung der Wirtschaft auf eine nachhaltige Entwicklung an. Die Entwicklung des Standards ist beispielhaft in Inhalt und Entstehung. Er wurde in einem Dialog-Prozess zwischen unterschiedlichsten Anspruchsgruppen - Unternehmen, Kapitalmarktakteure und Zivilgesellschaft - ohne Beteiligung des Staates entwickelt. Das Projekt wird vom Rat für Nachhaltige Entwicklung umgesetzt  und in regelmäßigen Abständen auf seine Wirksamkeit überprüft.
 
Besonderes Gewicht im Hinblick auf die Anwendung des DNK haben Finanzanalysten und Investoren. Ihnen kommt eine Impulsgeberfunktion mit Hebelwirkung zu, etwa indem sie Nachhaltigkeitsinformationen in ihre Analyse von Chancen und Risiken einbeziehen. Der DNK bietet sich an als Bewertungsgrundlage im Portfoliomanagement, bei Unternehmensanleihen, in der Kreditvergabe und bei Anlegerinformationen. Er stellt damit eine Ergänzung der Berichterstattung nach nationalen und international verbindlichen Rechnungslegungsstandards dar. Ebenfalls ergänzt er den breit akzeptierten Deutschen Corporate Governance Kodex. Der DNK unterstützt  damit den weltweiten Trend der Erweiterung der Berichterstattung in unterschiedlichen Verbindlichkeitsabstufungen hin zu einer integrierten Berichterstattung als Basis für eine integrierte Investmentanalyse.
 
Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex richtet sich an Unternehmen und beschreibt in zwanzig Kriterien und einer Auswahl von quantifizierbaren Leistungsindikatoren Nachhaltigkeitsleistungen in transparenter und vergleichbarer Form, der sogenannten Entsprechenserklärung. Die Öffentlichkeit und Finanzmarktakteure können damit beurteilen, wie Unternehmen Nachhaltigkeit im Kerngeschäft verankern. Der DNK beschreibt Mindestanforderungen an die Transparenz über das Nachhaltigkeitsmanagement. Chancen und Risiken werden sichtbar und können proaktiv gemanagt werden. Der Markt nachhaltiger Investments mit seinen spezifischen Anforderungen und der methodischen Bewertungstiefe wird um ein standardisiertes Instrument ergänzt, das sich auch für bislang weniger an Nachhaltigkeitsinformationen orientierte Mainstream-Investoren und -Analysten eignet. Kapitalflüsse können damit in zukunftsfähige Geschäftsmodelle und Unternehmen gelenkt werden.
Quelle: UD / pm
 
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