UN-Entwicklungsziele

10 Jahre kinderrechtlicher Grundsätze für Unternehmen

Seit Zehn Jahren definieren die Grundsätze für Kinderrechte und unternehmerisches Handeln wie Unternehmen Ihrer Verantwortung gegenüber der Kinderrechte nachkommen können. Aber warum haben Unternehmen diese Verantwortung und wie kann diese in der Praxis umgesetzt werden? In diesem Beitrag können Sie die Erfahrungen und Erfolge von Expert:innen nachlesen.

21.10.2022

10 Jahre kinderrechtlicher Grundsätze für Unternehmen

„Wir leben in sehr bewegten Zeiten: Der Klimawandel, die wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und auch die vielen weiteren, teilweise jahrelang andauernden Kriege weltweit verdeutlichen die Dringlichkeit, globale Lieferketten resilient, transparent und nachhaltig zu gestalten. Es verdeutlicht aber auch und gerade, dass wir für vulnerable Gruppen mehr Verantwortung tragen müssen als bisher, und das nicht nur in Europa, sondern weltweit.“

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Mit diesem Appell eröffnete Anosha Wahidi vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die gemeinsame Veranstaltung von Save the Children Deutschland, UN Global Compact Netzwerk Deutschland (UN GCD) und dem Deutschen Komitee für UNICEF zu Unternehmen und Kinderrechten. Gerade im Kontext globaler Wertschöpfungsketten müssen deshalb alle Akteure den spezifischen Rechten und Bedürfnissen von Kindern heute umso mehr mit Sorgfalt begegnen.

UNICEF, Save the Children und UN Global Compact haben vor zehn Jahren zusammen mit Kindern, Unternehmen, Gewerkschaften, Investor:innen, Regierungen und anderen Stakeholdern intensiv an konkreten Handlungsempfehlungen für unternehmerische Sorgfalt mit Blick auf die Kinderrechte gearbeitet. Resultat dieses Multi-Stakeholder-Dialogs waren die „Grundsätze für Kinderrechte und unternehmerisches Handeln“ (Children's Rights and Business Principles – CRBP), die Unternehmen konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Verwirklichung der Kinderrechte in ihren Geschäftsbereichen und entlang der Wertschöpfungskette aufzeigen.

Auch zehn Jahre nach ihrer Veröffentlichung haben diese Grundsätze nicht an Relevanz eingebüßt – im Gegenteil. Das zeigte die nationale Fachveranstaltung anlässlich des Jubiläums der Prinzipien, in deren Rahmen wir mit Expert:innen über die Verantwortung von Unternehmen für Kinderrechte und deren Umsetzung in der Praxis diskutierten und deren Kernerkenntnisse wir im Folgenden zusammenfassen.

Unternehmen haben eine Verantwortung Kinderrechte zu achten, warum ist das so?

Kinderrechte sind Menschenrechte. Und alle Kinder weltweit haben besondere Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgehalten wurden. Diese wurde 1989 von der UN-Generalversammlung verabschiedet und trat 1990 in Kraft. Sie ist mit 196 Staaten die weltweit am meisten unterzeichnete UN-Konvention, und Regierungen stehen in der Pflicht, die Kinderrechte umzusetzen und deren Verwirklichung zu schützen. Sie müssen dafür sorgen, dass Kinderrechte nicht durch das Handeln Dritter - dazu gehören auch Unternehmen - beeinträchtigt werden. Deutschland hat das Abkommen 1992 ratifiziert und ist seitdem völkerrechtlich verpflichtet, Kinderrechte in deutsches Recht zu überführen und die Kinderrechte umzusetzen.

Neben Regierungen ist auch der Privatsektor dafür verantwortlich, die Kinderrechte zu verwirklichen. In der Veranstaltung wurde herausgearbeitet, warum Unternehmen eine Verantwortung haben, die Kinderrechte im Rahmen ihres Handelns umzusetzen:

  1. Weil sie es müssen (sie sind zunehmend dazu verpflichtet)
  2. Weil sie es sollten (ihr Handeln hat folgen für Kinder)
  3. Weil sie es können (die Umsetzung kinderrechtlicher Sorgfaltspflichten ist machbar)

Weil sie es müssen: externe Erwartungen & Anforderungen an Unternehmen steigen

Unternehmen stehen zunehmend unter Beobachtung, welche Auswirkungen ihr Handeln auf Mensch und Natur hat. Investor:innen, Mitarbeiter:innen, Verbraucher:innen und Gemeinschaften fordern von den Unternehmen nachhaltigeres Handeln. Immer mehr internationale Richtlinien und nationale Gesetze – wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz –, zielen darauf ab, einen verbindlichen Standard für faires und sozial verantwortliches Handeln von Unternehmen zu setzen.

Um erfolgreich zu bleiben, wird es für Unternehmen also immer wichtiger, umweltbezogene und soziale Herausforderungen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit anzugehen. Dazu gehört auch, die Rechte von Kindern als wichtige Stakeholdergruppe zu berücksichtigen und so zur Stärkung der Resilienz von Gesellschaften beizutragen. Die Verbesserung gesellschaftlicher Resilienz vor Krisen und Problem wie beispielsweise dem Klimawandel ist ein wesentlicher Teil der globalen Armutsbekämpfung, dem obersten Ziel der Entwicklungspolitik der Vereinten Nationen.

Die Verantwortung von Unternehmen zur Achtung der Kinderrechte ist dabei als Teil einer Verantwortungsgemeinschaft unterschiedlicher Akteure zu sehen. Nicht alles muss von Unternehmen geleistet werden, nicht alles kann der Staat sicherstellen – es geht um eine gemeinsame Verantwortung, die in engem Austausch der jeweiligen Akteure erfüllt werden muss.

Ganz im Sinne der in der Agenda 2030 formulierten Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) ist das Schaffen einer nachhaltigen Zukunft nicht die alleinige Verantwortung von Unternehmen. Es ist eine strukturelle Herausforderung für die Wirtschaft, Regierungen, Investoren und Gesellschaft als Ganzes.

Gemäß der „UN Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte“ (UNLP) haben Unternehmen die Verantwortung, die Menschenrechte (darunter auch die Kinderrechte) im Rahmen ihrer Operationen und Lieferketten zu achten, geschäftsspezifische Rechtsverletzungen zu vermeiden und abzustellen, sowie in der Folge Wiedergutmachung zu leisten. So sind Unternehmen in der Folge der UN Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte auch als Akteure im Kontext des Kinderrechtsschutzes zu verstehen. Mehr dazu finden Sie hier.

Die Grundsätze für Kinderrechte und unternehmerisches Handeln greifen den Gedanken der UN Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte für unternehmerische Verantwortung auf und spezifizieren sie mit kinderrechtlichen Handlungsempfehlungen. Sie helfen Unternehmen somit, den externen Anforderungen, darunter auch dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, gerecht zu werden, negative Auswirkungen auf Kinder zu minimieren und zeitgleich eine positive Wirkung auf Kinder zu haben.

Armes Kind inmitten von Müllbergen

Weil sie es sollten: Unternehmen können Kinderrechte positiv beeinflussen

Unternehmen können durch ihr Handeln in der gesamten Wertschöpfungskette Auswirkungen auf Kinderrechte haben – positiver oder negativer Art. Unternehmerisches Handeln kann sich in den tiefer gelagerten Stufen der Wertschöpfungskette auf Kinder auswirken, zum Beispiel im Rahmen der Rohstoffgewinnung oder Verarbeitung in Fabriken. Aber auch die Praktiken im eigenen Unternehmen oder am Markt, wo Kinder als Verbraucher:innen agieren, haben eine Auswirkung auf Kinder.

Es gibt dabei sowohl direkte als auch indirekte Auswirkungen auf die Kinderrechte. Während Kinderarbeit und Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund von Umweltverschmutzung beispielsweise direkte Kinderrechtsverletzungen sind, können schlechte Löhne und Arbeitsbedingungen für Eltern und Betreuer:innen eine indirekte Auswirkung auf Kinder und ihre Rechte haben. Denn wenn Familien über kein existenzsicherndes Einkommen verfügen oder Eltern häufig Überstunden machen müssen, geht dies auch zu Lasten ihrer Kinder.

Positive Auswirkungen am Beispiel existenzsichernder Löhne

Auch die Panelist:innen der Veranstaltung waren sich einig, dass existenzsichernde Löhne für Eltern einen maßgeblichen Positivbeitrag auf die Verwirklichung der Rechte ihrer Kinder haben können. „Das BMZ begrüßt daher die Verankerung existenzsichernder Löhne als Teil der unternehmerischen Sorgfaltspflicht in dem Kommissionsentwurf für ein EU-Lieferkettengesetz und wird sich auch weiterhin für eine Spezifizierung dieser Pflicht und Erweiterung auf existenzsichernde Einkommen einsetzen“, sagte Anosha Wahidi, Leiterin des Referats „Nachhaltige Transformation globaler Lieferketten“ im BMZ.

Existenzsichernde Löhne hängen dabei mit der Verwirklichung vieler Kinderrechte zusammen. Ines Kämpfer, Geschäftsführerin von the Centre for Child Rights and Business, erläutert: „Existenzsichernde Löhne und Zugang zu Bildung hängen eng zusammen - Arbeitsbedingungen der Eltern haben einen direkten Zusammenhang (mit dem) Erziehungsrecht (für ihre) Kinder“.

Beim Thema Kinderrechte denken Unternehmen oftmals zunächst an Kinderarbeit. In der Tat ist diese in zahlreichen Lieferketten leider nach wie vor verbreitet – sei es mit Blick auf Kakao, Baumwolle, oder auch mineralische Rohstoffe. Engagement gegen Kinderarbeit kann ein wichtiges Einstiegsthema sein, um auch andere Kinderrechte präventiv zu stärken – denn vorbeugen ist besser als heilen. Nachhaltige Vorbeugung bedeutet, dass Unternehmen nicht nur die Folgen von Fehlentwicklungen abmildern, sondern auch die Ursachen für die Benachteiligung von Kindern angehen, zu denen ihre Geschäftspraktiken beitragen.

Ein solch präventiver Ansatz würde beispielsweise nicht bei der Identifizierung und Verhinderung von Kinderarbeitsrisiken in der Lieferkette Halt machen, sondern durch Bildungsmöglichkeiten für Kinder oder die Stärkung sozialer Sicherungssysteme für Familien auch deren Grundursachen in den Blick nehmen. Dadurch wird auch das Unternehmensumfeld und das des Lieferanten strukturell gestärkt.

Weil sie es können: Integration der Kinderrechte in die unternehmerische Praxis ist machbar!

Die Grundsätze für Kinderrechte und unternehmerisches Handeln bieten einen analytischen Rahmen, um Unternehmensprozesse anzusehen und so die potentiellen Auswirkungen auf Kinderrechte zu ermitteln und mit diesen umzugehen. Die Verantwortung von Unternehmen für die Geltung von Kinderrechten bezieht sich darin auf drei Einflusssphären (am Arbeitsplatz, am Markt, sowie in der Gesellschaft und Umwelt), die Unternehmen ohne Zweifel tatsächlich haben.

Auch Ines Kämpfer, CEO von The Centre for Child Rights and Business, wendet den analytischen Rahmen der Grundsätze für Kinderrechte und unternehmerisches Handeln in ihrer täglichen Arbeit an und bestätigt: „Die Auswirkungen zu verstehen ist ein sehr wichtiger Prozess, und die Grundsätze bieten einen umfassenden Ansatz, um die verschiedenen Auswirkungen/ Wirkungsebenen ganzheitlich zu verstehen (durch Markt, Arbeitsplatz, Gesellschaft und Gemeinde).“ Sie bekräftigt außerdem, dass Unternehmen mittels einfacher Maßnahmen tatsächlich einen großen Unterschied machen können. „So können Unternehmen beispielweise durch detaillierte kinderrechtliche Risikoanalysen und Analysen der unternehmerischen Auswirkungen auf Kinderrechte und die Umsetzung von Richtlinien in der gesamten Lieferkette wirklich – und vor Ort – positive Änderungen für Kinder herbeiführen“, so Ines Kämpfer.

Es gibt diverse UNICEF Handreichungen, die bei der Umsetzung der verschiedenen Schritte dieses Zyklus unterstützen.

Kinderrechte verankern ins unternehmerische Handeln ist eine Reise, auf der jeder einzelne Schritt wertvoll ist

Lena Peleikis, CR Lead Human Rights, erläuterte im Rahmen der Veranstaltung, wie die Otto Group ihre potentiellen Auswirkungen auf die Kinderrechte verortet hat:

„Die systematische Ermittlung unserer größten Handlungsbedarfe aufgrund der Schwere potentieller negativer Auswirkungen dient als Basis der CR Strategie der Otto Group. So formuliert sie verschiedene soziale Ziel, unter anderem auch, dass bei der Herstellung aller von uns verkauften Produkte nur Mitarbeitende mit dem (gesetzlichen) Mindestalter beteiligt sind. Die Otto Group ist sich jedoch bewusst, dass kinderarbeitsfreie Produktion nur möglich ist, wenn die Kinderrechte insgesamt gestärkt werden und präventive Ansätze gewählt werden.“ Der Austausch mit Geschäftspartner:innen zu gesetzten Anforderungen ist dabei ein wichtiger Schritt, so Peleikis, „damit diese von ihnen weitergegeben werden können, auch an weitere Akteure in der tieferen Lieferkette. Auch die Sensibilisierung für soziale Anforderungen durch beispielsweise Trainings bei Mitarbeiter:innen oder auch auf Fabrikebene sind für uns wichtige Maßnahmen.“

Die Praxiserfahrung zeigt jedoch auch: Zielsetzungen zu erreichen ist ein Prozess, der einen kontinuierlichen Austausch und Verbesserung von Praktiken gemeinsam mit Geschäftspartnern und Lieferanten entlang der gesamten Lieferkette bedarf. „Anfangs sieht man vor lauter Bäumen den Wald nicht und entdeckt immer mehr Handlungsbedarf oder fühlt sich eventuell sogar erschlagen und weiß nicht so recht, wo man am besten anfängt. Für uns war wichtig festzustellen, dass wir uns Schritt für Schritt vorantasten müssen und jeder Schritt, der gemacht wird, ein wertvoller und wichtiger Schritt ist.“

Ein Learning der Otto Group war zudem, dass es interne Multiplikator:innen und Mitstreiter:innen braucht, damit das Thema wirklich in der Konzernstruktur verankert werden kann. Natürlich hilft auch die Zusammenarbeit mit Partnern mit kinderrechtlicher Expertise und lokalen Strukturen in Produktionsländern. „Diese gibt der Otto Group viel Sicherheit und bringt uns weiter voran“, so Lena Peleikis.

Kinderrechte schützen am Markt

Nicht nur in der Lieferkette, auch im eingegangen Kerngeschäft, in der Vermarktung von Produkten oder gerade aufgrund der angebotenen Produkte und Dienstleistungen können Unternehmen ‚am Markt‘ einen direkten Kontakt mit Kindern haben oder Auswirkungen auf sie haben. Das ist beispielsweise in der Nahrungsmittelbranche, im Einzelhandel, oder auch in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) der Fall.

Die Pandemie hat die Bedeutung der IKT-Branche für die Verwirklichung der Kinderrechte weiter in den Vordergrund gerückt. Die Deutsche Telekom als eines der führenden Telekommunikationsunternehmen Deutschlands ist sich ihrer potentiellen Auswirkungen auf Kinderrechte bewusst und sieht sich in der Verantwortung, Menschen gleichberechtigt an der Informations- und Wissensgesellschaft teilhaben zu lassen.

„Dabei ist nicht allein der technische Zugang entscheidend, es ist auch wichtig, dass digitale Medien kompetent und vor allem sicher genutzt werden können. Digitale Teilhabe bedeutet deshalb auch gleichzeitig gesellschaftliche Teilhabe “, so Annette Reuter von der Deutschen Telekom AG. Digitalisierung sei ein zentraler Katalysator für wesentliche Trends und auch für den Wandel in Richtung mehr Nachhaltigkeit. Dafür müssen Grundlagen geschaffen werden: „In einer chancengerechten, digitalen Gesellschaft hat jede:r Zugang zur notwendigen Technologie, die seinen oder ihren monetären Möglichkeiten entsprechen. Es braucht jedoch genauso die Befähigung und die Bereitschaft zu verantwortlichem Handeln im Netz“, sagte Reuter.

Medienkompetenz ist ein Schlüssel für den Umgang mit digitalen Medien und ein gutes Beispiel dafür, wie Kinderrechte proaktiv gefördert werden können: Mädchen und Jungen lernen, digitale Medien zu nutzen und sich vor Risiken im Netz wie beispielsweise Fakenews, Hate Speech und Cybermobbing zu schützen.

Rückblick: Zehn Jahre Grundsätze für Kinderrechte und unternehmerisches Handeln

Die Praxiseinblicke der Veranstaltung zeigen auf, dass viele Unternehmen sich auf den Weg gemacht haben und effektiver Kinderrechtsschutz in der gesamten Wertschöpfungskette machbar ist, zu positiven Ergebnissen für Kinder und ihre Eltern geführt hat und einen wirksamen Beitrag im Kreis der kinderrechtlichen Pflichtenträger leisten kann.

Leider muss man auch feststellen, dass es zwar Beispiele für bewährte Praktiken gibt, dass aber erheblich mehr Engagement erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Unternehmen die Rechte jeden Kindes überall respektieren und schützen. Ein im Juni veröffentlichter Bericht von Save the Children, UN Global Compact und UNICEF zur Umsetzung der CRBPs bestätigt das.

Auch wenn sich in den letzten zehn Jahren die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass die Vermeidung negativer Auswirkungen von Unternehmen auf die Rechte von Kindern ein wesentlicher Bestandteil der globalen Nachhaltigkeit und des Aufbaus einer gerechteren, integrativen Welt ist, ist es bis zur systematischen Umsetzung noch ein weiter Weg.

Die zunehmende Verrechtlichung von Sorgfaltspflichten kann hier einen wichtigen Beitrag leisten: Gesetze haben das Potential, mehr Klarheit über die kinder- und menschenrechtlichen Anforderungen an Unternehmen zu schaffen, was auch für diese selbst hilfreich ist – Gesetze können hier zumindest auf nationaler Ebene einheitliche Regeln schaffen.

Nicht nur Deutschland, auch andere Staaten haben gesetzliche Regelungen für verbindliche Sorgfaltspflichten verabschiedet, so beispielsweise Frankreich, Norwegen oder die Niederlande. Auch auf EU-Ebene wird derzeit der Entwurf für eine europäische Sorgfaltspflichten-Richtlinie (Directive on Corporate Sustainability Due Diligence, CSDD) besprochen, die verbindlich von allen EU-Mitgliedern in nationales Recht überführt werden muss. Diese zählt – anders als das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – auch explizit die UN-Kinderrechtskonvention als zu berücksichtigendes Rechtsgut auf, und würde Unternehmen somit verpflichten alle Kinderrechte im Rahmen ihres Handelns zu verwirklichen. Mehr dazu, warum wir rechtliche Verpflichtungen wie das Lieferkettengesetz für einen wirksamen Schutz von Kindern brauchen, können Sie hier nachlesen.

„Dennoch werden gesetzliche Regelungen alleine es aber auch nicht schaffen, die strukturellen Änderungen, die wir anstreben, herbeizuschaffen. Wir brauchen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, um langfristige und wirksame Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen von Kindern in globalen Lieferketten zu erreichen. Mein Mantra: wir brauchen einen Smart-Mix an verbindlichen und freiwilligen, nationalen und internationalen Maßnahmen, so wie es uns auch die UNLPs vorschlagen“, betonte Anosha Wahidi. So ermutigt sie beispielsweise Unternehmen, in Brancheninitiativen und Multi-Stakeholder-Plattformen aktiv zu werden.

Der Weg nach vorne: Ein neues Jahrzehnt für Kinderrechte und Unternehmen

Vor zehn Jahren wurde mit den Grundsätzen für Kinderrechte und unternehmerisches Handeln ein wichtiger Grundstein für nachhaltiges Wirtschaften auch im Sinne von Kindern gelegt. Die nächsten zehn Jahre sollten diese Grundsätze nun mit Ehrgeiz umgesetzt werden.

Der sich verändernde rechtliche, sozioökonomische und ökologische Kontext erfordert ein erneuertes und stärkeres Engagement aller gesellschaftlichen Akteure – Unternehmen, Regierungen und Zivilgesellschaft – für die Rechte der Kinder, um die Welt zu einem Ort zu machen, an dem die jetzige und künftige Generationen ihre Rechte voll verwirklichen können. Dem Privatsektor kommt dabei eine entscheidende Rolle zu, ehrgeizige Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte zu ergreifen, indem er die Grundsätze für Kinderrechte und unternehmerisches Handeln annimmt, umsetzt und die Kinderrechte in Unternehmensstrategien und -maßnahmen integriert.

Unternehmen müssen dabei unterstützt werden, die Kinderrechte im Rahmen eines breiteren Nachhaltigkeitsansatzes zu integrieren. Sie müssen weg von einem reinen Schutzdenken hin zu einem integrierten Ansatz, der die Zusammenhänge und unbeabsichtigte negative Folgen des Handelns frühzeitig erkennt und von vornherein vermeidet.

An dieser Stelle möchten wir alle relevanten Akteure ermutigen, die ersten Schritte zu machen und sich mit den vielen vorhandenen Unterstützungsmaterialien und gemeinsam mit Partnern auf den Weg zu machen.

Quelle: UD/pm
 

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