Politik

Energiewende: Bundesregierung verfehlt selbstgesteckte Ziele

Im Rahmen einer auf 2,5 Jahre angelegten Studie haben die WWEA und der LEE NRW die Auswirkungen des Wechsels von festen Einspeisetarifen hin zu Ausschreibungen auf den Bürgerwindsektor untersucht. Neben einer Analyse der gesetzlichen Rahmenbedingungen sind dafür die betroffenen Bürgerwind-Akteure in den Jahren 2017 bis 2019 auch mehrfach direkt befragt worden.

18.09.2019

Energiewende: Bundesregierung verfehlt selbstgesteckte Ziele

Die befragten Bürgerenergieakteure bewerteten die Ausschreibungen von Beginn an durchgängig sehr negativ, vor allem bezogen auf das Zuschlagsrisiko und die steigende Komplexität. Sehr viele wünschen sich eine Rückkehr zum alten, für jedermann offenen System der Einspeisetarife. Zugleich stehen bundesweit erhebliche genehmigungsrechtliche Hürden vor allem aus den Bereichen der Flugsicherung, der militärischen Luftraumnutzung und des Artenschutzes dem weiteren Windenergieausbau entgegen.

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Stefan Gsänger, Generalsekretär derWorld Wind Energy Association (WWEA) : “Die Bundesregierung hat alle drei Ziele verfehlt, die sie mit Einführung der Ausschreibungen verbunden hat: Weder wird der festgelegte Ausbaukorridor erreicht, noch erzielen die Auktionen kostengünstigere Ergebnisse, und auch die Akteursvielfalt hat seit Beginn 2017 stark gelitten, was die Akzeptanz der Windenergie und der Energiewende insgesamt in Frage stellt. Deutschland war einmal weltweites Vorbild bei der Einführung der Erneuerbaren Energien, nicht nur technologisch sondern auch durch die starke Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Diese Vorbildrolle ist seit Einführung der Ausschreibungen verloren gegangen.”

Planungsrechtlichen Vorgaben setzten Bürgerwindakteuren in NRW stark zu

Sehr negativ wahrgenommen wird die Politik der NRW-Landesregierung zum Windenergieausbau, was vor allem mit den planungsrechtlichen Verschlechterungen in NRW zusammenhängt. So sieht der neue Landesentwicklungsplan (LEP) im Grundsatz eine Abstandsvorgabe von 1.500 Metern zu Wohngebieten, ein weitestgehendes Waldverbot und die Aufgabe einer verpflichtenden Steuerung des Windenergieausbaus über die Regionalplanung vor. Diese Änderungen sind zwar erst im Juli 2019 in Kraft getreten, die anhaltenden Diskussionen im Vorfeld hatten jedoch schon zuvor große Verunsicherungen in der Branche erzeugt. 

"Neben Verwerfungen durch die Ausschreibungen und erheblichen genehmigungsrechtlichen Hürden setzen die neuen planungsrechtlichen Vorgaben der Landesregierung den Bürgerwindakteuren in NRW stark zu. So werden künftig kaum neue Flächen entstehen, auf denen Bürgerwindprojekte umgesetzt werden können. Für die Energiewende, die auf einen dynamischen und zugleich akzeptanzstarken Ausbau der Windenergie angewiesen ist, ist das im höchsten Maße kontraproduktiv“, so der Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE NRW), Jan Dobertin.

Malte Zieher, Vorstand Bündnis Bürgerenergie: "Bürgerenergie stärkt die regionale Wertschöpfung und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am ökologischen und demokratischen Umbau der Wirtschaft. Deshalb ist es fatal, dass die Ausschreibungen die Bürgerenergie aus dem Markt gedrängt haben. Wir brauchen endlich wieder ein planbares Vergütungssystem als Einladung an die Menschen, ihre Belange in die eigenen Hände zu nehmen."

Folgende Empfehlungen für Bundes- und Landesregierung resultieren aus der Studie:

  1. Ein klares Bekenntnis zum vollständigen Wechsel hin zu den Erneuerbaren Energien mit Windenergie als einer tragenden Säule und als grundlegender Teil einer wirksamen Klimaschutz-Strategie.
  2. Entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip, ein klares Bekenntnis zur Bedeutung der Bürgerenergie und ihren vielfältigen Vorteilen, sowie zur Schaffung von Rahmenbedingungen, die die weitere Entfaltung der Bürgerenergie begünstigen.
  3. Aufnahme des Vorrangs für Erneuerbare Energien in ein nationales Klimaschutzgesetz bzw. in Verfassungsrecht auf Landes- und Bundesebene.
  4. Schaffung eines nicht-diskriminierenden Vergütungssystems jenseits von Ausschreibungen, in Übereinstimmung mit der EuGH-Rechtsprechung.
  5. Zügiger und deutlicher Abbau bürokratischer Barrieren sowie planungs- und genehmigungsrechtlicher Hürden wie pauschaler Mindestabstände.
  6. Stärkung von lokalen Energiekonzepten und Förderung lokaler und regionaler Ansätze zur Sektorenkopplung.
  7. Förderung und weiterer Ausbau von Prosumer-Modellen, wie auf europäischer Ebene beschlossen.
  8. Förderung der Zusammenarbeit von Bürgerenergieakteuren, regional, national und grenzüberschreitend.

Die Studie können Sie hier abrufen.

Quelle: UD/pm
 

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