Wegwerfen war gestern: EU zwingt Hersteller zur Reparatur
Bis Ende 2026 muss Deutschland zwei wegweisende EU-Richtlinien umsetzen, die das Verhältnis zwischen Herstellern und Verbrauchern grundlegend verändern. Künftig müssen Unternehmen Reparaturen auch nach Ablauf der Gewährleistung anbieten. Gleichzeitig werden sie für Schäden durch digitale Produkte stärker in die Pflicht genommen.
02.02.2026
Die Wegwerfgesellschaft bekommt einen Dämpfer: Mit der „Recht auf Reparatur“-Richtlinie und der neuen Produkthaftungsrichtlinie setzt die Europäische Union zwei Regelwerke durch, die Verbrauchern mehr Rechte einräumen und Hersteller zu nachhaltigerem Wirtschaften zwingen. Deutschland steht unter Zeitdruck, beide Vorgaben bis Ende 2026 in nationales Recht zu gießen.
Die Recht auf Reparatur-Richtlinie muss bis zum 31. Juli 2026 umgesetzt werden. Sie verpflichtet Hersteller bestimmter Produktgruppen, Reparaturen zu einem angemessenen Preis und innerhalb angemessener Fristen anzubieten – und das auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Was lange als freiwillige Serviceleistung galt, wird damit zur rechtlichen Verpflichtung.
Besonders interessant ist die Belohnungskomponente der Richtlinie: Verbraucher, die im Rahmen der Sachmängelhaftung eine Reparatur statt einer Ersatzlieferung wählen, sollen durch eine Verlängerung der Gewährleistung honoriert werden. Damit setzt die EU einen deutlichen Anreiz gegen die Kultur des schnellen Austauschs. Das erklärte Ziel ist klar formuliert: Die Lebensdauer von Produkten soll verlängert werden, um Ressourcen zu schonen und Elektroschrott zu reduzieren.
Die praktische Umsetzung dürfte jedoch komplex werden. Noch ist offen, welche Produktgruppen genau erfasst werden und was als angemessener Preis gilt. Hersteller müssen künftig nicht nur Ersatzteile vorhalten, sondern auch Reparaturkapazitäten aufbauen oder zumindest zugänglich machen. Für viele Unternehmen bedeutet das einen grundlegenden Umbau ihrer Servicestrukturen.
Parallel dazu läuft die Frist für die neue Produkthaftungsrichtlinie: Bis zum 9. Dezember 2026 muss sie in deutsches Recht überführt werden. Die Regelung gilt für alle Produkte, die nach diesem Stichtag in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Anders als das bisherige Produkthaftungsgesetz erfasst die neue Richtlinie ausdrücklich auch digitale Produkte wie Roboter, Smart-Home-Systeme oder vernetzte Haushaltsgeräte.
Damit reagiert die EU auf eine technologische Realität, in der die Grenzen zwischen physischen und digitalen Produkten zunehmend verschwimmen. Ein fehlerhaftes Software-Update kann heute ebenso zu Schäden führen wie ein defektes Bauteil. Die neue Richtlinie stellt klar: Auch für digitale Fehlfunktionen haften Hersteller.
Besonders brisant ist eine weitere Neuerung: Hersteller aus Drittstaaten, deren Produkte auf dem EU-Markt verkauft werden, müssen künftig immer einen Wirtschaftsbeteiligten in der EU benennen. An diesen können sich Geschädigte direkt wenden, um Schadenersatz zu verlangen. Die Regelung soll verhindern, dass Verbraucher bei Produkten aus Asien oder den USA ins Leere laufen, wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen.
Die verschärfte Haftung trifft Hersteller in einer Zeit, in der Produkte immer komplexer werden. Gerade bei vernetzten Geräten ist die Fehlersuche oft schwierig: Liegt der Mangel in der Hardware, in der Software oder in der Schnittstelle zwischen beiden? Die neue Richtlinie verlagert das Risiko dieser Unsicherheit stärker auf die Hersteller.
Verbraucherschützer begrüßen die beiden Richtlinien als längst überfälligen Schritt. Jahrelang hätten Hersteller darauf gesetzt, dass Reparaturen so teuer oder umständlich seien, dass Kunden lieber neu kaufen. Diese Strategie werde nun ausgebremst. Kritiker befürchten hingegen, dass die neuen Pflichten gerade kleinere Hersteller überfordern könnten, die nicht über die Infrastruktur großer Konzerne verfügen.
Für die Bundesregierung wird die Umsetzung zur Herausforderung. Während die Fristen feststehen, sind die inhaltlichen Details noch zu klären. Welche Produktgruppen fallen unter das Reparaturrecht? Wie wird ein angemessener Preis definiert? Und wie lässt sich die Haftung für komplexe digitale Systeme praktikabel regeln?
Klar ist: Die beiden Richtlinien markieren einen Paradigmenwechsel. Statt auf geplante Obsoleszenz und maximalen Absatz zu setzen, sollen Hersteller künftig langlebige, reparierbare Produkte entwickeln. Ob dieser Kulturwandel gelingt, zeigt sich ab 2027 – wenn Verbraucher erstmals ihre neuen Rechte einfordern.