Altkleider – Nix mehr für die Tonne?
Mit den ersten warmen Tagen steht für viele Bürger der alljährliche Frühjahrsputz an – auch im Kleiderschrank. Doch seit Inkrafttreten der Getrenntsammlungspflicht für Altkleider zu Beginn des Jahres sind viele verunsichert: Was darf gespendet werden – und wo?
15.04.2025

Altkleider spenden: Was ist erlaubt und was nicht?
Jeder Deutsche kauft im Durchschnitt 60 Kleidungsstücke pro Jahr – und entsprechend oft wird aussortiert. Doch nicht jedes ausrangierte Teil eignet sich für eine Spende. Gemeinnützige Organisationen sind auf tragbare, saubere und intakte Kleidung sowie Schuhe angewiesen. Wer seine Altkleider sinnvoll spenden möchte, sollte daher genau prüfen, was akzeptiert wird.
Geeignet für Kleiderspenden: Moderne, gut erhaltene Kleidung und Schuhe, Accessoires und Heimtextilien (zum Beispiel Gürtel, Handtaschen, Bettwäsche) und Stoff- und Plüschtiere (sofern sie keine elektrischen Funktionen haben).
Nicht geeignet für Kleiderspenden: Beschädigte oder stark verschmutzte Kleidung und Schuhe, Nasse oder zerrissene Textilien, Polstermöbelstoffe, Matratzen, Teppiche oder technische Textilien.
Faustregel: Eine Kleiderspende sollte nur das enthalten, was man auch im Familien- oder Freundeskreis bedenkenlos weitergeben würde.
Wohin mit den Altkleidern?
Bürgerinnen und Bürger haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Altkleider sinnvoll weiterzugeben:
- Sozialkaufhäuser und Kleiderkammern nehmen gut erhaltene Kleidung direkt an und geben sie an Bedürftige weiter.
- Gemeinnützige Sammelcontainer bieten eine bequeme Abgabemöglichkeit. Es ist jedoch ratsam, auf seriöse Anbieter zu achten. Unter www.altkleiderspenden.de lassen sich geprüfte Abgabestellen in der Nähe finden.
Kaputte Kleidung gehört nicht in die Sammlung
Stark beschädigte oder verschmutzte Kleidung stellt für gemeinnützige Organisationen eine Belastung dar, da sie kostenpflichtig entsorgt werden muss. Textilmüll ist keine Spende! Solche Stücke sollten über den Restmüll oder spezielle Recyclinghöfe entsorgt werden.
Kein Bußgeld für Altkleider im Restmüll
Gerüchte über eine Pflicht zur getrennten Entsorgung von Altkleidern haben viele Menschen verunsichert. Die Fakten: Stark beschädigte oder verschmutzte Kleidung darf weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden. Es droht kein Bußgeld. Wer bewusst spendet, hilft nicht nur Bedürftigen, sondern trägt auch zu einer nachhaltigeren Kreislaufwirtschaft bei.